Diese Verkehrsregeln im Straßenverkehr sind vielen nicht bekannt
Ob von Berufs wegen oder privater Natur – Autofahren ist bei vielen Menschen fest in den Alltag integriert. Wer schon etliche Jahre als Fahrer auf dem Buckel hat, glaubt zumeist, mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) vertraut zu sein. Das ist aber in der Realität nicht immer der Fall. Welche weitverbreiteten Irrtümer im Straßenverkehr sich hartnäckig halten, erfahren Sie hier.
Teilschuld bei Auffahrunfällen
Bei einem Auffahrunfall herrscht die landläufige Meinung, dass stets der Auffahrende für die Schäden haften muss. Doch weit gefehlt! Kann der notwendige Sicherheitsabstand gar nicht eingehalten werden, weil der Vordermann ohne erkennbaren Grund scharf auf die Bremse tritt, trifft diesen zumindest eine Teilschuld am Verkehrsunfall.
Die Sache mit dem Überholverbot
Und wie steht es um die Erlaubnis, rechts zu überholen? Grundsätzlich sollte man links am vorausfahrenden Fahrzeug vorbeifahren. Innerorts ist das Rechtsüberholen jedoch erlaubt, wenn es für jede Richtung mehrere markierte Fahrstreifen gibt und sogar erforderlich, wenn ein Fahrer weiter vorne durch Blinken signalisiert, dass er auf die linke Spur wechseln möchte. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.
Auf der Autobahn hingegen kann ein Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot zu einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg führen. Rechts überholt werden darf nur in folgenden Situationen:
- Es haben sich Fahrzeugschlangen aufgrund von dichtem Verkehr auf allen Fahrstreifen gebildet.
- Wenn vorausfahrende Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen stehen, darf man mit höchstens 20 km/h überholen.
- Wenn der Vordermann 60 km/h oder langsamer fährt, ist es erlaubt, mit maximal 20 km/h mehr auf dem Tacho zu überholen.
- Laut § 7a Absatz 2 StVO darf man außerorts auf dem Einfädelungsstreifen schneller als die Autos auf den durchgehenden Fahrspuren fahren, um sich danach mit Bedacht vor ihnen einfädeln zu können.
Die Werktags-Definition beim Parkverbot
Parkverstöße werden rigoros geahndet. Auch hier sind Bußgelder und sogar Punkte im Fahreignungsregister möglich. Wer auf ein Knöllchen verzichten will, sollte sich an die entsprechende Beschilderung halten. Ein beliebter Fehler: Wenn „werktags“ parken verboten ist, ist nicht nur der Zeitraum von Montag bis Freitag gemeint, sondern auch der Samstag keine gute Idee, sein Auto in der mit dem Parkverbot markierten Zone abzustellen.
Irrtümer auf zwei Rädern
Auch Fahrradfahrer sind vor Regelunkenntnis nicht gefeit. Betrunken radeln und auch E-Bike-Fahren ist kein Kavaliersdelikt. Vielmehr müssen Betroffene unter Alkoholeinfluss je nach Schwere des Vergehens mit einem Bußgeld, Punkten und mit einem Entzug ihres Kraftfahrzeug-Führerscheins rechnen.
Entgegen einer Einbahnstraße zu fahren, ist für Fahrradfahrer ebenso tabu. Wer erwischt wird, muss ein Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro zahlen. Einzig wenn ein Zusatzzeichen für Radler angebracht ist, dürfen diese auch die entgegengesetzte Richtung einer Einbahnstraße nutzen.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: mannheim24.de , adac.de