Rasanter Anstieg in der Hauptstadt von Verkehrsteilnehmern ohne Fahrerlaubnis
Nach Angaben von ZEIT ONLINE wurden in 2021 so viele Autofahrer ohne gültige Fahrerlaubnis in Berlin und Brandenburg erwischt, wie seit zehn Jahren nicht mehr. Die zugrundeliegende Erhebung des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg kam zu der Erkenntnis, dass es im Vergleich zu 2011 in Brandenburg eine Steigerung um 50 Prozent und in Berlin um immerhin noch 23,7 Prozent gab.
Mehr als 3600 Autofahrer vor Gericht
Dabei wurden insgesamt 1904 Berliner und 1704 Fahrer aus Brandenburg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis oder Fahren trotz Fahrverbots verurteilt. Die überwiegende Anzahl der betroffenen Verkehrsteilnehmer waren Männern, während der Frauenanteil auch in den Vergleichsjahren deutlich unter 10 Prozent lag. Warum es zu einem solchen Anstieg der Verstöße kam, konnten sich weder die Statistiker noch die Polizei erklären.
Fahren ohne Fahrerlaubnis kann teuer werden
Grundsätzlich sollte man wissen: Wer lediglich ohne das Führerscheindokument beim Fahren ertappt wird, muss nur mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro rechnen. Sitzt man jedoch hinter dem Lenkrad ohne Fahrerlaubnis, begeht man sogar eine Straftat. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie einer üppigen Geldbuße sanktioniert werden. Auch eine Sperre für die Beantragung einer erneuten Fahrerlaubnis ist möglich.
Fahrverbot vs. Entzug der Fahrerlaubnis
Ein weiteres Missverständnis besteht oftmals bei der Unterscheidung zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot für die Dauer von ein bis drei Monaten erhält man im Zuge eines Verstoßes im Straßenverkehr wie etwa bei einem Geschwindigkeitsvergehen, wenn dieses mit mindestens zwei Punkten im Fahreignungsregister bestraft wird. Den Führerschein erhält der Betroffene dann nach Ablauf des Fahrverbots zurück.
Deutlich härter geht der Gesetzgeber mit Autofahren ins Gericht, die ein besonders schwerwiegendes Verkehrsdelikt begangen haben. So wird die Fahrerlaubnis etwa bei hohem Konsum von Drogen und Alkohol am Steuer bis auf Weiteres komplett entzogen. Der Fahrer muss dann je nach Verstoß sechs Monate bis fünf Jahre warten, bis er die Fahrerlaubnis neu beantragen kann – oftmals erst nach Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
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Quelle: zeit.de