Die FDP macht sich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer stark
Während die Freien Demokraten strikt gegen ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen sind, schlägt die FDP in Düsseldorf nun eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Radfahrer von 10 km/h in der Innenstadt vor. Das berichtet das Online-Nachrichtenportal inFranken.de.
Radfahrer-Tempolimit als Unfallprävention
Die ungewöhnliche Forderung der Partei betrifft die Schadowstraße in Düsseldorf. In dieser Fußgängerzone gibt es einen Mittelstreifen, der von Radfahrern zu bestimmten Uhrzeiten befahren werden darf. Trotz der strikten Trennung kam es häufig zu Unfällen mit Fußgängern. Das veranlasste die Düsseldorfer FDP-Fraktion zu dem Vorschlag eines Tempolimits für Radfahrer von zehn Kilometer pro Stunde.
Dafür wolle man für eine entsprechende Beschilderung sorgen, die sowohl auf die Wahrung eines reduzierten Fahrtempos hinweist als auch Fußgänger warnen soll, dass hier auch Radfahrer unterwegs sind. Über den Antrag der FDP wird am Freitag, den 26. August 2022 in der Bezirksvertretung abgestimmt.
Hohn und Spott im Internet
Die Reaktion im Netz ließ nicht lange auf sich warten. Während das Team der Carolin Kebekus Show dem Vorschlag auf Twitter mit einer Portion Humor begegnet, bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe die FDP als „Porsche-Lobbypartei“, die sich ausschließlich für die Belange der Autoindustrie einsetzen würde.
Vorreiter Berlin
An der Kreuzberger Bergmannstraße in der Hauptstadt gibt es bereits eine Begrenzung von zehn Kilometer pro Stunde für Fahrradfahrer. Ein offensichtlich davon irritierter Radfahrer stellte daraufhin einen Eilantrag mit der Forderung, das Tempolimit aufzuheben, auch da Fahrräder in der Regel keinen Tachometer hätten. Doch die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts wies den Eilantrag zurück. Da der Antragsteller jedoch in der Folge eine Klage erhoben hat, ist der Ausgang dieses Rechtsstreits noch ungewiss.
Wie die „Berliner Zeitung“ berichtet, sind die Freien Demokraten in Berlin äußerst angetan von der Idee ihrer Parteikollegen in Düsseldorf. Der verkehrspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Felix Reifschneider, sagt dazu „Ein Tempolimit für den Radverkehr ist sicher das mildere und pragmatischere Mittel, als das Fahrradfahren in Fußgängerzonen gänzlich auszuschließen. Wenn ein Radweg in einer Fußgängerzone angelegt werden muss, dann so, dass sie nicht zum Schnellfahren einladen und dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Radwege an bestimmten Stellen sicher und bevorrechtigt überqueren können.“
Bußgeldkatalog für Radfahrer
Einen Verstoß bei einem Verkehrsmittel ohne Kennzeichenschild zu ahnden, ist gar nicht so einfach. Ein geblitzter Fahrradfahrer kann in der Regel nur im Rahmen einer Verkehrskontrolle zur Rechenschaft gezogen werden. Laut Bußgeldkatalog muss ein Radler 30 Euro zahlen, wenn er mit unangepasster Geschwindigkeit einen Fußgänger im für Fahrräder zugelassenen Fußgängerbereich gefährdet. 35 Euro sind es im nicht zugelassenen Fußgängerbereich. In beiden Fällen kommt ein Punkt in Flensburg obendrauf.
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Quellen: infranken.de , berliner-zeitung.de