Was passiert, wenn man ohne Führerschein am Straßenverkehr teilnimmt?
Wer sein Führerscheindokument beim Fahren nicht mit sich führt, kommt zumeist noch glimpflich davon. Anders sieht es aus, wenn jemand ohne Fahrerlaubnis Auto fährt. Hierbei drohen, so das Nachrichtenmagazin T-Online, eine hohe Geldstrafe und sogar Gefängnis.
Ohne Führerschein unterwegs
Fahren ohne Führerschein klingt zunächst schlimmer, als es ist. Zumindest, wenn dabei lediglich das Vergessen des entsprechenden Dokuments vorliegt. Dieses Versäumnis gilt nach § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als Ordnungswidrigkeit und wird bei einer Polizeikontrolle lediglich mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro bestraft.
Wenn die Fahrerlaubnis fehlt
Deutlich gravierender sind die Konsequenzen, wenn der kontrollierte Fahrer keine Fahrerlaubnis vorweisen kann, da diese die eigentliche Berechtigung für das Führen eines bestimmten Fahrzeugs ist. Das gilt nicht nur, wenn man grundsätzlich gar keinen Führerschein gemacht hat, sondern auch, wenn die Fahrerlaubnis wegen eines Verkehrsverstoßes temporär entzogen wurde.
Ist die behördliche Erlaubnis also nicht vorhanden, begeht der Betroffene eine Straftat gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und kann vom Gericht mit bis zu einem Jahr Gefängnis und einer saftigen Geldstrafe mit bis zu 360 Tagessätzen sanktioniert werden. Darüber hinaus haben die Behörden die Möglichkeit, das betreffende Fahrzeug zu beschlagnahmen und eine Sperre für den Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis aufzuerlegen.
Führerschein gestohlen oder verloren
Natürlich kann es auch vorkommen, dass man den Führerschein schlichtweg verloren hat oder dass das Dokument gestohlen wurde. Dann muss der Führerschein für rund 35 bis 40 Euro bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden. Bis zur Ausstellung neuer Führerscheinpapiere darf man mit dem sogenannten Übergangsführerschein weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen.
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Quelle: t-online.de