Neue Führerscheinrichtlinie beinhaltet einige Änderungen
Folgendes ist geplant: 1.Der Führerschein endlich digital. 2.Begleitendes Fahren für Jugendliche ab 17 in allen Mitgliedsstaaten. 3.Ein Gesundheitscheck ab 70 Jahre. 4. Der Führerscheinentzug EU-weit anerkannt. Die neue Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union wird es in sich haben. Einige Änderungen sollen für alle Autofahrer gelten, andere wiederum nur für Fahrschüler, Fahranfänger und Senioren betreffen. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen im Überblick.
QR-Code reicht in der Polizeikontrolle
Der Führerschein soll endlich digital werden und auch die Nachweispflicht gegenüber Autovermietungen und Polizei. Es wäre dann so einfach wie nie. Denn die Polizei kontrolliert dann ähnlich dem Zugbegleiter in der Bahn – mittels QR-Code und entsprechender App. Allerdings: Die Führerscheinscheckkarte hat damit nicht ausgedient. Für sie ist, nach den Plänen der EU, statt eines Chips ein fälschungssicherer QR-Code angedacht. Mit der Digitalisierung würden sich Autofahrer zudem lästige Amtsgänge ersparen - zum Beispiel bei Verlust oder Umtausch, denn das Verfahren wäre online und digital.
Neue Regeln für die Führerscheinklasse B
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3500 kg. Da batteriebetriebene Fahrzeuge meist schwerer sind als vergleichbare Diesel oder Benziner, sieht der Entwurf eine Anhebung der zulässigen Gesamtmasse auf 4250 kg vor. Das gilt allerdings nur für Autofahrer, die bereits seit 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B sind.
EU-weite Verfolgung von Verkehrssündern
Möchte eine deutsche Bußgeldstelle ein Bußgeld vollstrecken, Fahrer oder Halter ermitteln und ist dabei auf eine Behörde in einem anderen EU-Staat angewiesen, gehen die Verkehrssünder meist straffrei aus. Das soll sich bald ändern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtert werden. So sollen Strafverfolgungsbehörden Zugang zu nationalen Führerscheinregistern erhalten. Verlieren Autofahrer infolge besonders schweren Delikten ihren Führerschein, gilt der Führerscheinentzug in der gesamten EU und wird von den Mitgliedsstaaten gegenseitig anerkannt.
Erleichterungen für Fahranfänger
Die neuen Regeln im Entwurf sollen es Fahrschülern ermöglichen, ihre theoretischen und praktischen Führerscheinprüfungen in unterschiedlichen Mitgliedstaaten der EU abzulegen. Damit würden der zunehmenden Mobilität Rechnung getragen sowie Sprachbarrieren überwunden werden. Interessant für junge Fahranfänger: Das sogenannte B17 - begleitente Fahren mit 17 Jahren - wird zukünftig vereinheitlicht und EU-weit anerkannt. Damit wären Fahrten im Rahmen von B17 innerhalb der EU grenzüberschreitend möglich. Bisher gibt es nur bilaterale Regelungen zu B17 zwischen Deutschland und Österreich. Außerdem soll, die in Deutschland geltende Probezeit von zwei Jahren für Fahranfänger, europaweit und einheitlich eingeführt werden.
Verschärfte Regel für Senioren
Geht es nach der Europäischen Union, sollen künftig alle Autofahrer, die älter als 70 Jahre sind, regelmäßig zum Verkehrstauglichkeitstest. Dieser wäre dann alle fünf Jahre fällig, so wie es in einigen EU-Staaten schon gängige Praxis ist. Noch ist unklar, wie ein solcher Gesundheitscheck aussehen könnte und ob er auch in Deutschland eingeführt wird.
Ausnahmen beim Mindestalter für LKW und Bus
Wer in Deutschland den Führerschein Klasse C für LKW erwerben will, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Für den Führerschein Klasse D für Busse gilt ein Mindestalter von 24 Jahren. Im Entwurf zur neuen Führerscheinrichtline der EU sind nun Ausnahmen dieser Regeln vorgesehen. Beispielsweise wenn es sich, wie bei der Feuerwehr, um einen Bereich der öffentlichen Sicherheit handelt.
Damit die Neuerungen alle in Kraft treten können, ist zunächst ein Beschluss im EU-Parlament nötig. Außerdem muss der EU-Beschluss anschließend in nationales Recht überführt werden.
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