Zusätzlicher Service von Geblitzt.de
Berlin, 17. Dezember 2015 – Geblitzt.de, führender Prozessfinanzierer zur Prüfung von Bußgeldbescheiden, gibt die Erweiterung seines Serviceangebotes bekannt. Dieses deckt jetzt auch Fälle ab, bei denen Betroffenen die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt oder der Einsatz von Radarwarnern in Form sogenannter Blitzer-Apps vorgeworfen wird. Betroffene Verkehrsteilnehmer können sich ab sofort an Geblitzt.de wenden.
Das Oberlandesgericht Celle hat mit Urteil (OLG Celle, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15) vom 03.11.2015 die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps auf Smartphones untersagt. Nach Ansicht des Gerichts verstößt eine solche Software gegen Paragraf 23b Absatz 1b StVO. Dieser verbietet es, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören soll. Nach Ansicht des Gerichts fällt auch eine Blitzer-App auf dem Mobiltelefon darunter.
Im Gegensatz zum OLG Celle, ist die Rechtslage unter Juristen im Allgemeinen umstritten und bislang nicht abschließend geklärt. Betroffene, denen der Einsatz einer Blitzer-App oder allgemein die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt vorgeworfen wird, können deshalb ab sofort die Hilfe von Geblitzt.de in Anspruch nehmen.
Um diese zwei Vorwürfe erweitert der Berliner Prozessfinanzierer CODUKA GmbH, welcher hinter Geblitzt.de steht, sein Angebot. Seit 2013 übernimmt Geblitzt.de Fälle in denen Betroffenen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlicht-Verstöße im deutschen Straßenverkehr vorgeworfen werden. Hinzu kommt nun die Prüfung von Bußgeldverfahren durch unsere Partnerkanzleien, in denen der Vorwurf auf Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt oder auf Einsatz einer Blitzer-App lautet.
Weitere Informationen über Geblitzt.de und den angebotenen Service finden Sie unter https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, ihre Bußgeldvorwürfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands-Verstöße, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt. Geblitzt.de arbeitet hierfür mit zwei bundesweit vertretenen Partnerkanzleien zusammen, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite
www.geblitzt.de und reichen ihre Anhörungsbögen oder Bußgeldbescheide ein. Anschließend prüfen die Fachanwälte für Verkehrsrecht die erhobenen Vorwürfe.
Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit kein Bußgeld zahlen und angedrohte Sanktionen, wie beispielsweise ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister Flensburg, hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt entweder Ihre Rechtsschutzversicherung oder Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen einer Prozessfinanzierung.
Die gesamte Serviceleistung von Geblitzt.de ist für die Betroffenen verfügbar.