E-Mails lesen, Nachrichten beantworten oder die neusten Posts auf Instagram checken. Viele benutzen das Handy dafür – gerne auch im Auto. Doch für das Benutzen eines Handys während der Fahrt sieht der Bußgeldkatalog einige Sanktionen vor. Eine neue KI-gestützte Software soll nun dabei helfen, Handyverstöße im Straßenverkehr zu erkennen.
Unfallursache: Handy am Steuer
Autofahrern sollte eigentlich bekannt sein, dass das Benutzen eines Handys am Steuer ein Bußgeld bedeutet. Schlimmer noch: Oft kann es sogar zu schweren Unfällen führen. Denn die Nutzung eines Smartphones lenkt vom Verkehrsgeschehen ab und die Aufmerksamkeit richtet sich auf den leuchtenden Bildschirm. Wer regelmäßig mit dem Auto unterwegs ist, kennt die Plakate an der Autobahn, die daran erinnern sollen. Bei dem Spruch: „FINGER WEG VOM HANDY“, sollten also bei allen Fahrern die Alarmglocken läuten. Doch bis zu der Entwicklung vom sogenannten ‚Handy-Blitzer‘ konnten Polizisten die sogenannten Handy-Verstöße nur schwer nachweisen, ob Fahrzeugführer das Handy oder auch andere elektronische Geräte während der Fahrt tatsächlich nutzten.
Wie funktioniert ein Handy-Blitzer
Zukünftig müssen sich Autofahrer in Rheinland-Pfalz vor der „Monocam“ in Acht nehmen. Dabei handelt es sich um ein in den Niederlanden entwickeltes Produkt. Es besteht aus einem Laptop, Kamera und einer KI-gestützten Software. Die Kamera wird auf einer erhöhten Position, wie einer Brücke, angebracht. Dadurch kann es direkt in den Innenraum des Autos schauen. Das passiert während dem fließenden Verkehr. Sobald die Software Anzeichen dafür erkennt, dass der Fahrer am Handy tippt oder nicht durch die Freisprechanlage telefoniert, wird ein Foto gemacht. Wie Bild berichtet, wertet die KI dabei verschieden Faktoren aus. Zum Beispiel:
- Haltung des Fahrers
- Bewegung der Arme
- Blickverhalten
Um einen Handyverstoß sicher zu erkennen, wurde die KI zuvor mit 20.000 Bildern von Handyverstößen gefüttert. Schlägt die Software Alarm, wird der vermeintliche Verstoß im Anschluss von einem Beamten verifiziert. Handelt es sich tatsächlich um eine Ordnungswidrigkeit, wird ein Bußgeld fällig.
Rheinland-Pfalz als Vorreiter
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat im Laufe des letzten Jahres (2022) ein Pilotprojekt mit den Handy-Blitzern durchgeführt. Dabei wurde, jeweils in Trier und Mainz, die neue Technik ausgiebig getestet. Das Resultat: Innerhalb von 46 Tagen gab es 327 Handyverstöße und dementsprechend auch Bußgeldverfahren. Michael Ebling, Innenminister von Rheinland-Pfalz, bewertet diesen Test als Erfolg. Nun plant er bis zum Ende dieses Jahres die „Monocam“ dauerhaft einzuführen. Dabei sollen erst mal fünf Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz jeweils mit einem Handy-Blitzer ausgerüstet werden. Wird man beim Benutzen des Handys am Steuer erwischt – egal ob mit oder ohne KI – droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Doch noch ist ein Beweis für einen Handyverstoß durch die KI-Technik rechtlich umstritten. Einsprüche gegen Bußgeldverfahren beim Amtsgericht in Trier waren bis jetzt jedoch erfolglos. Ein Urteil der nächsten Instanz steht noch aus.
Kritik gibt es an der fehlenden Rechtsgrundlage
„Die Betroffenen hatten argumentiert, das Filmen finde ohne die Einwilligung der betroffenen Autofahrer und ohne gesetzliche Grundlage statt“ heißt es in einem Bericht der Redaktion Auto Bild. Gerade hier liegt der Knackpunkt. Denn alle Autofahrer, die die KI als mögliche Verkehrssünder erkannt hat, werden aufgezeichnet und abgespeichert. Das passiert auch in dem Fall, wenn der Vorwurf ungerechtfertigt war. Dazu Jan Ginhold, Geschäftsführer des Legal-Tech Unternehmen CODUKA GmbH: „Die Aufzeichnungen wären für den Zweck womöglich legitim. Die Regeln sind dafür aber zu unbestimmt. Liegt nämlich kein Handyverstoß vor, wären Aufzeichnung und Speicherung in diesen Fällen sogar widerrechtlich – und damit illegal“. Somit könnte hier ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen vorliegen. Dem entgegen argumentieren Innenminister Michael Ebling, das Amtsgericht in Trier sowie andere Befürworter der „Monocam“: „Wegen des Interesses der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs bestehe kein Hindernis, die Beweise zu verwerten“.
Inzwischen hat das rheinland-pfälzische Innenministerium angekündigt, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Monocam dauerhaft einsetzten zu können. Wie sie ausschauen wird, ist noch nicht bekannt.
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Quellen: autobild.de, bild.de, spiegel.de