Bußgeldvorwürfe aufgrund Nichteinhaltung des standardisierten Messverfahrens ungültig
Obwohl ein Autofahrer gleich zweimal wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurde, kommt der Mann um ein Bußgeld und Fahrverbot herum. Grund dafür sind laut Informationen von BILD.de Handhabungsfehler der Bußgeldbehörde, deren Mitarbeiter nicht wie vorgeschrieben alle Eichmarken des Poliscan-Blitzers überprüft hatten.
Blitzer-Anleitung ignoriert
Wie der Richter vom Amtsgericht Dortmund im Bußgeldverfahren vom 21. September 2022 festgestellt hat, haben die Messbeamten der Stadt den entsprechenden Blitzer nicht der Anleitung entsprechend überprüft. Für eine ordnungsgemäße Messung müssten alle Eichmarken kontrolliert werden, um das Messgerät vor Manipulation zu schützen. Doch wie sich herausstellte, wurden die Marken unter der Kameraabdeckung nicht geprüft.
Gerichtssprecher Michael Tebbe erklärt, warum das Urteil zugunsten des Klägers ausgefallen ist: „Der Freispruch ist erfolgt, weil das Gericht aufgrund des konkreten Vorgehens der Stadt Dortmund nicht von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen ist. Bei der Geschwindigkeitsmessung ist es entgegen der Bedienungsanleitung unterblieben, bestimmte Marken im Gerät zu kontrollieren.“
Folgenschweres Missverständnis
Diese Nachlässigkeit hatte zur Folge, dass ein eingesetzter Sachverständiger die Richtigkeit der Messung nicht mehr überprüfen konnte, da die entsprechenden Daten gelöscht worden sind. Wie die Stadt Dortmund auf Nachfrage der BILD zugab, hatte man beschlossen, nicht mehr alle, sondern nur noch die sichtbaren Eichmarken zu überprüfen. Die zuständigen Personen waren fälschlicherweise davon ausgegangen, dass dies kein Verstoß gegen die Bedienungsanleitung sei.
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Quelle: bild.de