Die Aktionen der sogenannten Klimakleber sind höchst umstritten. Seit Monaten sorgen sie bundesweit für heftige Diskussionen. Einerseits fühlen sich Autofahrer zunehmend genötigt und fordern härtere Strafen. Die Klimaaktivisten halten dagegen und verteidigen das Festkleben auf Straßen, um klimapolitische Ziele durchzusetzen, als ihr gutes Recht. Immer häufiger landet der Streit vor Gericht.
Zwei Beispiele:
Freiheitsstrafen ohne Bewährung
Fünf, vier und drei Monate Haft ohne Bewährung: Am Amtsgericht Heilbronn greift eine Richterin inzwischen durch und verhängt harte Strafen. Für ihre Urteile erhält die Juristin, insbesondere von Autofahren, große Zustimmung. Sie sah es als erwiesen an, dass zwei Aktivisten und eine Aktivistin, immer wieder Straßen blockierten. Schlimmer noch: Sie seien „völlig unbelehrbar“ und hätten ein vorheriges Urteil „nicht zum Anlass genommen, um ihr Verhalten zu hinterfragen“, berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel. Gemeint sind damit Verurteilungen wegen einer anderen Straßenblockade.
Die in diesem Fall angeklagte Aktion erfolgte, dem Sachverhalt nach, nur wenige Stunden danach. Gegenüber Bild begründet die Richterin die Strafverschärfung wie folgt: „Ich würde auch einem Ladendieb keine Bewährung geben, sofern er wie Sie ankündigt, dass er es am nächsten Tag wieder tut.“
Präventives Klebeverbot zu unbestimmt
Vor dem Verwaltungsgericht in Berlin hatten die Klimaaktivisten allerdings Erfolg. Das Gericht entschied in einer Eilentscheidung und urteilte: Ein präventives Verbot der Berliner Polizei, sich „auf der Fahrbahn oder Sonderwegen festzukleben, einzubetonieren oder auf andere Weise dauerhaft zu verbinden“, sei zu unbestimmt und damit rechtlich unwirksam. Die Polizei hatte sich bei ihrer Anordnung auf das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz berufen, drohte mit dem sofortigen Vollzug und bei Zuwiderhandlung mit 2000 Euro Zwangsgeld. Zur Begründung wurde angeführt, die zahlreichen Aktionen führen zu einer „Vielzahl von Ermittlungsverfahren“. Damit führe es zu einer Gefährdung der allgemeinen Sicherheit und gefährde die Allgemeinheit.
Eine an den Aktionen von „Letzte Generation“ beteiligte Person wehrte sich per Eilantrag gegen das Verbot und bekam schließlich Recht. Denn die Polizeibehörde in Berlin hatte es versäumt, eine gut lesbare Karte mit den betroffenen Straßen anzuhängen.
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