Gehweg-Parken ist kein Kavaliersdelikt
Parken auf Gehwegen ist im städtischen Straßenverkehr keine Seltenheit. Doch entgegen landläufiger Meinung ist es nicht legal, wie Paragraf 12, Absatz 4 und 4a der Straßenverkehrsordnung beweist. Anwohner in Bremen haben nun geklagt. Wie das Verwaltungsgericht in Bremen in der Sache entschieden hat, erfahren Sie hier.
Was bisher geschah …
Bereits 2019 hatten sich mehrere Bewohner aus drei Bremer Stadtteilen bei der Straßenverkehrsbehörde darüber beschwert, dass seit Jahren zahlreiche Autos auf den vor ihren Häusern liegenden Gehwegen aufgesetzt parken würden. Die Straßenverkehrsbehörde lehnte die Beschwerde ab, weshalb die betroffenen Bürger vor das Bremer Verwaltungsgericht gingen.
Verwaltungsgericht mit denkwürdigem Urteil
Das Gericht in Bremen kam in seinem Urteil (Aktenzeichen 5 K 1968/19) zu einem überraschenden Entschluss, da es den Klägern teilweise recht gab. In der Begründung heißt es, dass das grundsätzliche Verbot des Parkens auf Gehwegen nicht nur allein dem Interesse der Allgemeinheit diene, sondern auch im konkreten Fall für betroffene Anwohner zur Geltung kommen müsse. Folglich habe die Straßenverkehrsbehörde auch entsprechend zu handeln bzw. über den Antrag der Anwohner neu zu entscheiden.
Weiter heißt es in der Urteilsbegründung, dass die Behörde die Verantwortung nicht allein dem Ordnungsamt oder der Polizei zuschieben dürfe. Würden die Ordnungskräfte nicht einschreiten, müsse man sie diesbezüglich instruieren. Denn zu sehr würden die Kläger in ihrer Bewegungsfreiheit durch die zugeparkten Gehwege eingeschränkt sein. Die Autofahrer hingegen dürften nicht einfach falsch parken, weil sie es immer so gemacht hätten und es daher als „Gewohnheitsrecht“ wahrnehmen würden.
Es bleibt spannend!
Weil die Bremer Verkehrssenatorin Maike Schaefer inzwischen Berufung eingelegt hat, geht der Rechtsstreit in die nächste Runde. Hierbei ist ein weitreichendes Urteil zu erwarten. In Bremen, so der Weser-Kurier, wären rund 50.000 parkende Autos betroffen. In Deutschland dürfte die Zahl ungleich höher sein. Kaum vorstellbar, wie sich das Stadtbild ändern würde, wenn die Berufung erfolglos bliebe und das Urteil bundesweit Schule machen würde.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Bremen vom 22.02.2022