Verkehrsexpertin spricht sich für Ausweitung der Tempo-30-Zonen in Hamburg aus
Aktuell sind rund 59 Prozent des Hamburger Straßennetzes mit einer Tempo-30-Beschilderung versehen. Das aber ist der Verkehrsexpertin Heike Sudmann nicht genug. Wie ZEIT ONLINE berichtet, will die Linken-Politikerin ein Tempolimit von 30 km/h auch auf den Hauptverkehrsstraßen einführen.
Lärmreduzierung und Unfallprävention
So ist Tempo 30 nur auf zwei Prozent dieser besonders viel befahrenen Straßen gegeben. Das sei für Sudmann deutlich zu wenig: „An den Hauptverkehrsstraßen wohnen mehrere Hunderttausend Menschen. Auch sie haben mehr Lebensqualität verdient.“ Zudem könne mit weiteren Tempo-30-Zonen nicht nur der Straßenlärm, sondern auch die Anzahl der Unfälle verringert werden.
Tempo 30 vs. Straßenverkehrsordnung
Eine Tempo-30-Begrenzung ist auf Hauptverkehrsstraßen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) in der Regel aber gar nicht vorgesehen. Dürfen doch Hauptverkehrsadern von Städten und Gemeinden lediglich unter besonderen Bedingungen – und nur auf einzelnen Streckenabschnitten – in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden. Solche Voraussetzungen, wie etwa eine an der Straße ansässige Schule, werden wohl kaum auf allen Hauptverkehrsstraßen Hamburgs zu finden sein.
Was die „Tempo 30“-Städteinitiative plant
Um ihr Anliegen dennoch durchsetzen zu können, fordert die Linkspartei in einem Antrag den Senat zu einem Beitritt Hamburgs zur Städteinitiative „Tempo 30“ auf. Diese hat sich zum Ziel gesetzt, dass die teilnehmenden Städte und Gemeinde mehr Entscheidungsspielraum bei der Frage nach Einführungen von Tempo-30-Zonen im innerstädtischen Verkehr erhalten sollen. Über den Antrag muss nun der Verkehrsausschuss entscheiden.
Rot-Grün bremst Tempolimit aus
Die rot-grüne Regierung in Hamburg hat allerdings weniger radikale Vorstellungen von einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Stadtverkehr. Zwar wollen auch SPD und Grüne mehr Tempo-30-Zonen an kritischen Stellen errichten. Im Koalitionsvertrag steht aber auch, dass Tempo 50 die Regelgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen bleiben soll, wovon man nur in Einzelfällen abweichen wolle.
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Quelle: zeit.de