Ein Motorradfahrer zieht viel zu schnell vorbei. Oftmals auch an unübersichtlichen Kurven, zu engen Straßen oder sogar im Überholverbot. Anscheinend hat dieser Motorradfahrer keine Angst vor Blitzern. Getarnt durch den Helm und dank des fehlenden vorderen Nummernschildes sind Motorradraser auf einem Blitzerfoto kaum zu identifizieren. Mithilfe des sogenannten ProVidDa-Motorrades geht die Polizei verstärkt gegen diese Biker vor.
Was ist ProVidDa
Wenn Sie sich die Frage stellen: Wofür steht ProVidDa überhaupt? Sind Sie sicherlich nicht allein. Es steht für „Proof Video Data System“. Seit vielen Jahren ist diese Technik bereits in Polizeifahrzeugen mit vier Rädern eingebaut. Viele Autofahrer wissen, damit wird erfolgreich gegen Raser vorgegangen. Jetzt gibt es dieses System auch auf zwei Rädern. Es handelt sich dabei um ein nach außen unscheinbares ziviles Motorrad. Bei diesem ist die Überwachungsanlage in den Seitenkoffer verbaut. Versteckte Kameras zeichnen dabei den vermeintlichen Verkehrssünder vor dem fahrenden Polizisten auf. Der Vorteil der Zweirad-Variante: Auf dem unscheinbaren Kraftrad können Polizisten nun auch mit den schnellen Motorradfahrern mithalten. Das erhöht die Erfolgsquote, denn werden Temposünder von dem System erfasst, kommt es in der Konsequenz immer öfter zu Bußgeldern, Punkten im Flensburg oder sogar zum Fahrverbot.
Bei diesem Fall war es besonders krass
Mit den steigenden Temperaturen im Frühling beginnt auch die Biker-Saison. Für Motorradfahrern bedeutet es, dass die Räder abgestaubt und ausgefahren werden müssen. So dachten es sich vermutlich auch die drei Motorradfahrer, die auf dem Radar der Polizei-Beamten der Kreisbehörde Märkischer Kreis gelangt sind. Die Biker waren am 18. Mai an der Nordhelle unterwegs und forderten die Beamten heraus: „Fast 30 Kilometer ging es von Drolshagen aus durch Meinerzhagen bis nach Lüdenscheid. Ohne Rücksicht auf Gegenverkehr oder Abstände überholten die drei Motorräder aus dem Raum Hagen/Iserlohn andere Verkehrsteilnehmer“. Während der Verfolgung war das erlaubte Tempo oftmals überschritten. Insbesondere auf Straßenabschnitten, die teilweise zu schmal, zu kurvenreich und unübersichtlich waren. Zwei der Raser konnten daraufhin von der Polizei gestoppt werden. Einer hat allerdings das Stop-Signal ignoriert, gab nochmal mächtig Gas und hat in der Folge die Flucht ergriffen. Die Ermittlungen dazu dauern, nach aktuellem Stand, noch an.
Die zwei gestoppten Biker müssen dagegen mit Bußgeld und Strafverfahren rechnen. Noch vor Ort mussten Sie nicht nur Ihren Führerschein aushändigen, zusätzlich wurden auch ihre Motorräder von der Polizei sichergestellt.
Wann darf die Polizei Ihr Fahrzeug in Beschlag nehmen
Die Sicherstellung eines Fahrzeuges ist nur in gesonderten Fällen erlaubt. Allgemein ist es durch die Polizei dann erlaubt, wenn durch das Fahrzeug oder durch den Fahrer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erfolgen könnte. Laut dem Rechtsportal haufe.de können unter anderem drei Ursachen zu dieser Maßnahme führen:
- Fehlende Fahrerlaubnis
- Verbotene Straßenrennen verhindern
- Hoher Alkoholpegel des Fahrers
Hingegen ist die Beschlagnahmung von Kraftfahrzeugen, um dem Fahrer eine Lektion zu erteilen, in der Regel rechtswidrig. Das ist beispielsweise im § 25 Nr. 1 bayerisches Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) festgehalten. In dem Beitrag von haufe.de dazu heißt es: „§ 25 Nr. 1 BayPAG ermächtigt grundsätzlich nur zur präventiven, der Gefahrenabwehr dienenden Sicherstellung von Sachen, nicht hingegen zur repressiven, allein der Bestrafung dienenden Wegnahme von Gegenständen“.
Was sagt das Strafgesetzbuch dazu
Den drei Motorradfahrern wird im konkreten Fall laut Pressemitteilung der Polizei vorgeworfen, sie hätten gegen den § 315d des Strafgesetzbuches verstoßen. In dieser Vorschrift heißt es:
„Wer im Straßenverkehr
1. ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchführt,
2. als Kraftfahrzeugführer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder
3. sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Fehleranfälligkeit von Blitzern
Damit die Ergebnisse eines Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes rechtssicher zu Sanktionen führen können, müssen Messbeamte strenge Vorschriften beachten. Beachten sie diese Vorschriften nicht, kann es im Bußgeldverfahren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht mehr verwertbar sind. Wenn Sie nachlesen wollen, welche Fehler unterlaufen können, lesen Sie hier weiter.
Beispielsweise muss bei den ProVidDa-Geräten während des Messvorgangs auf einen konstanten Abstand zwischen dem fahrenden Polizisten und dem potenziellen Verkehrssünder geachtet werden. Ist das nicht der Fall, kann es zu Fehlern bei der gemessenen Geschwindigkeit kommen. Es ist somit ratsam für alle Fahrer, den Bußgeldbescheid erstmal prüfen zu lassen, bevor eine Zahlung getätigt wird.
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Quellen: haufe.de, presseportal.de