Richter fällen Urteil zum aufgesetzten Parken in der Hansestadt
Nach monatelangem Streit zwischen SPD und Grünen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen laut Informationen von BILD.de am Freitag nun eine Entscheidung in der Gehweg-Parken-Frage gefällt. So muss die Straßenverkehrsbehörde zwar grundsätzlich gegen Autofahrer vorgehen, die ihr Fahrzeug auf dem Gehweg abstellen, hat dabei aber auch einen Ermessensspielraum.
Grüne vs. SPD
Verkehrssenatorin Maike Schaefer von den Grünen und Innensenator Ulrich Mäurer von der SPD hatten heftig über eine Neuregelung des aufgesetzten Parkens im Bremer Stadtgebiet debattiert. Auf einer Beiratssitzung im betroffenen Stadtteil Findorff entschied man sich schließlich für Mäurers vorgeschlagenes Konzept eines „Parkfriedens“. Demnach sollte das Gehwegparken nur dann erlaubt werden, wenn niemand dadurch behindert wird.
OVG mit salomonischer Entscheidung
Ob dieser Vorschlag juristisch haltbar ist, wurde in der Folge vom Bremer Oberverwaltungsgericht geprüft. Dessen Richter kamen zu der Entscheidung, dass die Stadt bei Parkverstößen dieser Art einschreiten müsse, aber gleichzeitig einen Ermessensspielraum habe.
Konkret bedeutet dies, dass die Behördenmitarbeiter einen parkenden Autofahrer erst bei einer verbleibenden Gehwegbreite von unter 1,50 Meter sanktionieren müssen. Darüber hinaus schlug das Gericht den Behörden vor, Problemstellen im gesamten Stadtgebiet zu ermitteln, um ein übergreifendes Konzept zu erarbeiten, das aber auch die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt. Auch das Aufstellen von Verbotsschildern wäre eine sinnvolle Maßnahme.
Zufriedenheit in beiden politischen Lagern
Im Gespräch mit BILD.de zeigten sich beide Parteien zufrieden mit dem Urteilsspruch. So sagte Mäurer: „Das Gericht hat in seiner Entscheidung anerkannt, dass man angesichts begrenzter Ressourcen Schritt für Schritt vorgehen muss. Mit dieser Entscheidung haben wir gute Orientierungspunkte in der Hand, um endlich ins gemeinsame Handeln zu kommen.
Schaefer hingegen betonte den Sanktionierungscharakter der Entscheidung: „Das Oberverwaltungsgericht bestätigt in seinem Urteil, dass das aufgesetzte Parken in vielen Bremer Wohnquartieren oftmals illegal ist. Insbesondere wenn durch das aufgesetzte Parken auf den Gehwegen nicht mehr genügend Platz für einen ungehinderten Verkehr von Fußgängern verbleibt.“
Bußgelder bei Parkverstößen
Wer auf dem Geh- oder Radweg parkt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Im Zuge der Novellierung des Bußgeldkatalogs im Oktober 2021 wurden die Sanktionen noch einmal verschärft. So bringt verbotswidriges Parken auf dem Geh- und Radweg eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro und einen Punkt in Flensburg mit sich.
Wer dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert oder länger als eine Stunde falsch parkt, muss 70 Euro zahlen. Beides zusammen kostet 80 Euro. Bei Gefährdung fallen ebenfalls 80 Euro an und kommt es zu einem Unfall, muss der Verursacher neben dem Punkt im Fahreignungsregister sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.
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Quelle: Bild.de