Die Promillegrenzen, die für Autofahrer gelten, sind klar. Was das für E-Roller-Fahrer bedeutet, war es bisher noch nicht. Sind E-Scooter Fahrer eher Autofahrer oder Fahrradfahrer? In Bezug zum Alkohol am Steuer hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main erstmals ein klares Urteil gefällt. Wie viel Bier Sie trinken können, um mit dem E-Scooter nach Hause fahren zu dürfen, erfahren Sie hier.
OLG-Urteil: E-Scooter und Auto sind gleichgestellt
Am OLG Frankfurt am Main ging es um einen Fall von Trunkenheit am Steuer. Der Angeklagte war mit einem E-Scooter unterwegs und geriet in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Die Beamten unterzogen den Verkehrsteilnehmer auch einer Alkoholkontrolle. Es stellte sich heraus, dass der Blutalkoholspiegel bei 1,64 Promille lag. In Folgen dessen zogen die Beamten die Fahrerlaubnis ein. Um seine Fahrerlaubnis wieder zubekommen, klagte er bis zum OLG.
Das typische Ende einer Kneipentour
Eine Situation, in die jeder geraten kann: Ein feuchtfröhlicher Abend in der Stamm-Bar und kein Gedanke daran verloren, wie man danach nachhause kommt. Schlimmer noch, der letzte Nachtbus ist abgefahren. Und der Blick in die Geldbörse zeigt, dass kein Geld mehr für das Taxi da ist. Was nun? Ein auf dem Fußweg-stehender elektrischer Tretroller wäre eine letzte Verlockung. Doch der Promillewert wie bei dem Angeklagten ist nicht nur schädlich für die Leber. Das Fahren selbst von kleinen motorisierten Geräten ist in dieser Situation strafbar und es kann auch richtig teuer werden.
Nach einem Bericht des Magazins LTO entschied das OLG Frankfurt am Main in diesem Fall so: „Auto darf man mit 1,64 Promille selbstverständlich nicht mehr fahren. Vielmehr macht sich nach ständiger Rechtsprechung wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB strafbar, wer mit 1,1 Promille oder mehr ein motorisiertes Gefährt nutzt. Für E-Scooter gilt nichts anderes. Auch das Fahrrad wäre vorliegend tabu gewesen – hier ist ab 1,6 Promille die Strafbarkeit gegeben“. Und weiter heißt es in diesem Bericht: „Im Gegensatz zur Vorinstanz hält das OLG dabei für irrelevant, dass der Angeklagte E-Scooter und nicht Auto gefahren war, und stellt dabei auf die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr ab, durch die E-Scooter laut OLG den gleichen Regeln unterworfen werden wie andere Kfz“.
Alkohol am Steuer: No-Go auch beim E-Scooter
Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol ist ein Risiko für tödliche Unfälle. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Auto, Fahrrad oder E-Scooter ist. Bei einem Alkoholpegel von 0,5 bis 1,09 Promille und auch bei fehlender alkoholbedingter Auffälligkeit bei der Fahrt kann es zudem eine Ordnungswidrigkeit sein. Ab 1,1 Promille Blutalkohol käme dann sogar eine Straftat in Betracht. Unabhängig davon, wie alkoholisiert man am Straßenverkehr teilnimmt, kann jeder Unfall zu einer Mitschuld führen. Insbesondere dann wird die Schadensregulierung mit der Versicherung zum Problem.
Wie erkennt die Polizei betrunkene E-Scooter-Fahrer
Die Polizei darf bei einer Verkehrskontrolle einen Alkoholtest durchführen, wenn sie einen konkreten Verdacht hat, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol steht. Ein solcher Verdacht kann sich aus verschiedenen Anhaltspunkten ergeben, wie beispielsweise:
- Auffällige Fahrweise: Wenn der Fahrer unsicher fährt oder Verkehrsregeln missachtet, kann das ein Hinweis auf einen Alkoholkonsum sein.
- Auffälliges Verhalten: Wenn der Fahrer zittrig ist, die Augen zufallen oder er am Lallen ist, kann das ebenfalls auf Alkoholkonsum hindeuten.
- Geruch: Wenn der Fahrer nach Alkohol riecht, kann das ein weiterer Hinweis sein.
- Leere Glasflaschen und Dosen: Wenn die Polizei leere Alkoholflaschen wie z.B. eine Weinflasche oder eine Bierflasche am Fahrer findet, kann das ebenfalls ein Indiz für Alkoholkonsum sein.
Wenn Ihr Alkoholpegel über dem zulässigen Höchstgrenzwert liegt, müssen Sie mit einem empfindlichen Bußgeld in der Höhe von 500 bis 1.500 Euro rechnen, Punkten in Flensburg und einem ein- bis dreimonatigen Entzug der Fahrerlaubnis. Wiederholungstäter werden sogar noch stärker bestraft. „Don’t drink and drive“ gilt vor allem für junge Fahranfänger.
Brauche ich einen Führerschein
Wer einen elektrischen Tretroller benutzen will, braucht keinen Führerschein. Auch wenn die Richter am OLG Frankfurt am Main in Bezug auf Alkohol am Steuer Autofahrer und E-Scooter-Fahrer gleichstellt, gibt es in Deutschland keine politische Diskussion bezüglich einer Führerschein-Pflicht für elektrische Tretroller. Vorausgesetzt der Roller ist nicht in der Lage schneller zu fahren als für Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) definiert Elektrokleinstfahrzeuge als Fahrzeuge, die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Für mehr Informationen besuchen Sie die Seite des BDMV.
Doch man trifft immer wieder auf einzelne Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h, die Online als E-Scooter verkauft werden. Bild berichtet über solche Fahrzeuge: „Hierbei handelt es sich per se jedoch nicht um Elektro-Tretroller, sondern um motorisierte Mofas oder Motorroller“.
Zu zweit auf einem Elektroroller – ist es erlaubt
Insbesondere Jugendliche mieten gerne E-Scooter, um kostengünstig von Punkt A nach B zu kommen. Auffällig und besonders während der Sommerzeit ist ein skurriles Bild: Zwei Personen auf einem Roller, der Vordermann hat die Hände am Lenkrad und der Beifahrer steht direkt hinter einem auf der schmalen Trittfläche. Zwei Fahrer zu einem Preis. Allerdings ist das nicht erlaubt. Hier sieht der Bußgeldkatalog eine Geldstrafe von 10 Euro vor.
Falsches Parken mit dem E-Scooter wird bestraft
Gehwege, auf denen E-Scooter im Weg stehen oder liegen, sind in den meisten Großstädten keine Seltenheit. Denn die Nutzer verlieren keinen Gedanken daran, was mit dem mietbaren Tretroller geschieht, sobald das Ziel erreicht ist. Doch beim Abstellen gibt es Vorschriften, die zu beachten sind. Es können beispielsweise, entsprechende Schilder aufgestellt sein, die verpflichtend sind. Vorsicht: Die Regeln dafür sind nicht bundeseinheitlich. Demzufolge kann es von Kommune zur Kommune auch zu unterschiedlichen Strafen für das Falsche abstellen kommen. Der ADAC fasst die wichtigsten Regeln zusammen: „E-Scooter dürfen am Straßenrand, auf dem Gehweg und, wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden, auch in Fußgängerzonen abgestellt werden“. Dabei muss aufgepasst werden, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert oder gefährdet werden.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: adac.de, lto.de, bussgeldcheck.bild.de, bmdv.bund.de