Die verschiedensten Verstöße im Straßenverkehr können zu Punkten im Fahreignungsregister führen. Für Geschwindigkeitsverstöße oder Rasen wurden laut einer Umfrage von Check24 die meisten Punkte verteilt und demzufolge im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Doch welches Bundesland hat die meisten Verkehrssünder? Das erfahren Sie hier.
Nordrhein-Westfalen räumt ab – Berlin an letzter Stelle
Der deutsche Bußgeldkatalog sieht für viele verschiedene Verkehrsverstöße neben Bußgeldern, Verwarngeldern auch ein, zwei oder drei Punkte in Flensburg vor. Das Vergleichsportal Check24 hat mittels einer Umfrage das Bundesland mit den meisten Verkehrssündern ermittelt. Trommelwirbel: Nordrhein-Westfallen (NRW) ist auf Platz eins! Somit hat das bevölkerungsreichste Bundesland auch die meisten Verkehrssünder. Mit 4,3 Prozent der Teilnehmer, ist NRW den anderen Ländern deutlich voraus. Im Vergleich liegt Berlin, mit 2,7 Prozent an letzter Stelle. In einem Bericht der Frankfurter Rundschau heißt es: „Auf ihren (Berliner) Straßen wird demnach am seltensten die Geschwindigkeit im Straßenverkehr überschritten, falsch geparkt oder das Überholverbot missachtet“.
Alle Bundesländer im Vergleich:
- NRW: 4,3 Prozent
- Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern: 4,0 Prozent
- Hamburg, Niedersachsen, Sachsen: 3,9 Prozent
- Schleswig-Holstein: 3,8 Prozent
- Rheinland-Pfalz: 3,7 Prozent
- Brandenburg: 3,6 Prozent
- Bayern: 3,5 Prozent
- Hessen, Saarland: 3,4 Prozent
- Thüringen: 3,3 Prozent
- Sachsen-Anhalt: 3,2 Prozent
- Berlin: 2,7 Prozent
Dass, Berlin an letzter Stelle ist, wird viele, die schon mal in Berlin Auto gefahren sind überraschen. In der Metropolen Hauptstadt ist man eher an einem hektischen und teils aggressiven Verkehrsgeschehen gewohnt. Jedoch muss man auch bedenken, dass die Berliner gerne zum Fahrrad greifen oder die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, als mit dem Pkw zu fahren. So vermutet auch Michael Roloff, Geschäftsführer bei Check24.
Fazit: Je weniger Kilometer mit dem Kraftfahrzeug gefahren werden, desto weniger Ordnungswidrigkeiten auf den Straßen. Jedoch kann es auch beim Fahrradfahren zu Punkten in Flensburg und weiteren Strafen kommen.
Selbst für Betrunkene auf dem Fahrrad kann es nicht nur Punkte geben
Für viele überraschend: Nicht nur Autofahrer können sich wegen Trunkenheit am Steuer strafbar machen. Auch wenn Sie nach einem gemütlichen Abend mit ein paar Bier Fahrrad fahren, kann es Konsequenzen geben. Beim Autofahren gilt ein Höchstgrenzwert von 0,5 Promille. Hingegen für den Fahrradfahrer liegt der Grenzwert bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert gelten Sie als absolut fahruntüchtig. Jedoch kann man sich bereits bei einem niedrigen Alkoholpegel strafbar machen, wenn Sie Ausfallerscheinungen während der Fahrt aufweisen. Unter Ausfallerscheinung versteht man zum Beispiel das Fahren in Schlangenlinien oder auch Gleichgewichtsprobleme.
Sollten Sie mit einem Blutalkoholspiegel von über 1,6 Promille auf dem Drahtesel erwischt werden, droht Ihnen nicht nur eine saftige Geldstrafe, bis zu drei Punkten in Flensburg, sondern auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Sollte die MPU negativ ausfallen, kann die Fahrerlaubnis sogar entzogen werden. Haben Sie noch keinen Führerschein gemacht, kann es Ihnen auch verboten werden in der Zukunft einen zu machen.
Punkte können zu hohen Prämien bei der Kfz-Versicherung führen
Wenn Sie ein Auto besitzen, haben Sie auch höchstwahrscheinlich eine Haftpflichtversicherung für den Wagen abgeschlossen. Denn in Deutschland gilt eine Versicherungspflicht auch für Kraftfahrzeuge. Es gibt Fahrzeuge, die von der Versicherungspflicht befreit sind, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
- Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 6 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h
- Nicht zulassungspflichtige Anhänger
Sollten diese Merkmale nicht auf Ihren Wagen zutreffen, müssen Sie in Deutschland Haftpflicht versichert werden. Die Prämie für die Versicherung kann, je nach Versicherer, abhängig von den Punkten in Flensburg sein. Ist der Punktestand bei null, können Fahrzeughalter Rabatte bekommen und damit Geld sparen. Ein Fahreignungsregister, mit vielen Punkten, kann hingegen dazu führen, dass die Versicherungsprämie erhöht wird. Da Sie in diesem Fall für die Versicherung ein höheres Risiko darstellen.
Aufgrund der Freiwilligkeit der Angabe über vorhandene Punkte und dem Verbot der Einsichtnahme in das Fahreignungsregister durch Versicherungsunternehmen ist die Versuchung, bei einem hohen Punktestand zu lügen, mitunter hoch. Sollte die Versicherung von verheimlichten Punkten erfahren, kann es möglicherweise zu einer hohen Vertragsstrafe kommen. Es ist wichtig zu beachten, dass einige Versicherungsunternehmen Ihre Prämie erhöhen können, wenn Sie Verkehrsverstöße nicht melden. Daher ist es am besten, Sie gehen offen und ehrlich mit ihrer Versicherungsgesellschaft um und stellen sicher, dass sie alle relevanten Informationen haben.
Wie werde ich die Punkte wieder los
Viele Autofahrer verlieren jedoch den Überblick darüber, wie viele Punkte sie bereits haben. Diese können Sie heutzutage bequem und kostenlos online beim Kraftfahrt-Bundesamt herausfinden. Wie und welche Alternativen es gibt, erklären wir Ihnen hier Schritt für Schritt.
Es ist wichtig, über seinen Punktestand im Klaren zu sein, denn ab acht Punkten wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Punkte in Flensburg werden nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Abhängig von dem Punktestand gibt es Maßnahmen vor der Entziehung der Fahrerlaubnis. Der ADAC berichtet, dass bei den folgenden Punkten diese drei Maßnahmen geschehen können:
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung
- Ab 8 Punkten: Entziehung
Wenn Sie eine Ermahnung bekommen, werden Sie zu einer Änderung Ihres Fahrverhaltens aufgefordert. Hier können Sie auch noch an einem freiwilligen Fahreignungsseminar teilnehmen. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Seminars wird ein Punkt aus Ihrer Verkehrssünderkartei wieder gelöscht. Die Teilnahme ist aber nur alle fünf Jahre möglich. Sollten Sie eine Verwarnung bekommen, ist das Fahreignungsseminar keine Option mehr.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: adac.de, fr.de, verbraucherforum-info.de