Wie man nach Erhalt eines Bußgeldbescheids reagieren muss
Es gibt viele Situationen im Straßenverkehr, die zu einem Bußgeld führen können. Wie aber reagiert man nach Erhalt eines Strafzettels wegen Falschparkens oder einem Bußgeldbescheid in Folge eines Geschwindigkeitsverstoßes? Die Süddeutsche Zeitung hat die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
Verwarnung vs. Bußgeldbescheid
Verwarnungsgelder können zum Beispiel für geringfügige Park- und Geschwindigkeitsverstöße verhängt werden. So kostet Falschparken je nach Schwere des Vergehens zwischen 25 und 55 Euro, solange keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer mit im Spiel ist. Auch bei einem Tempoverstoß von 11 - 15 km/h zu viel auf dem Tacho kommt man um ein Bußgeld herum.
Bei einer Verwarnung sollte man sich gut überlegen, ob man sich weigert, innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist zu bezahlen. Dann wird die Bußgeldbehörde nämlich ein Bußgeldverfahren einleiten, bei dem der Betroffene zwar Einspruch erheben kann, im Falle einer Niederlage aber deutlich mehr bezahlen muss, als beim ursprünglichen Verwarnungsgeld. Allein für die Bearbeitungsgebühren und Auslagen kommen 28,50 Euro hinzu.
Wer hingegen einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung Einspruch gegen die Vorwürfe einlegen, um ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot im Idealfall vermeiden zu können.
Öffentliche und private Parkplätze
Dennoch muss man sich als Autofahrer nicht jedes Knöllchen gefallen lassen. So kann auch gegen eine Verwarnung erfolgreich vorgegangen werden, wenn diese zum Beispiel auf einer öffentlichen Parkfläche nicht vom Ordnungsamt oder der Polizei, sondern von nicht befugten Fremdfirmen ausgesprochen wurde. Auf Supermarkt-Parkplätzen hingegen haben aufgrund des Hausrechts auch private Firmen die Möglichkeit, Strafzettel zu verteilen.
Im Ausland geblitzt
Wer im Ausland wegen eines Verkehrsverstoßes belangt wird, kommt um ein Bußgeld in der Regel nicht herum. Wer nicht bezahlt, könnte spätestens bei der nächsten Einreise an der Grenzkontrolle zur Kasse gebeten werden. Zudem können im Ausland erhobene Bußgelder, die höher als 70 Euro sind, hierzulande vom Bundesamt der Justiz vollstreckt werden. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot werden jedoch nicht verhängt.
Abbau von Punkten in Flensburg
Wohl aber kann es Punkte für Verstöße innerhalb Deutschlands geben, wobei es ab dem achten Punkt in Flensburg zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. Dem kann durch die Möglichkeit vorgebeugt werden, alle fünf Jahre einen Punkt durch die Teilnahme an einem freiwilligen Aufbauseminar teilzunehmen.
Dafür darf der Autofahrer aber maximal fünf Punkte im Fahreignungsregister haben. Dann bleibt nur noch, auf die Verjährung von Punkten zu setzen, die je nach Schwere des Verkehrsverstoßes nach 2,5, nach 5 oder nach 10 Jahren eintritt.
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Quelle: sueddeutsche.de