Geblitzt.de mahnt mehr Sorgfalt in Bußgeldverfahren an
Berlin, 15. Juni 2016 - Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) fordert in einem Interview mit der Neue Osnabrücker Zeitung eine drastische Erhöhung von Strafen bei Verkehrsverstößen. Neben Bußgeldern von 1.000,- Euro bei Geschwindigkeitsverstößen sollen Fahrverbote eher ausgesprochen, sowie Strafen für Verstöße in Baustellenbereichen verdoppelt werden. Einen entsprechenden Antrag will Niedersachsen auf der aktuellen Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern einbringen.
Jan Ginhold, Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de, mahnt in diesem Zusammenhang mehr Sorgfalt bei der Beweisführung in Bußgeldverfahren an. Aktuell werden noch immer zu Unrecht Verkehrsteilnehmer belangt, obwohl die zugrunde gelegten Beweise häufig falsch sind. “Die Ergebnisse der Prüfung der Bußgeldverfahren durch die Partnerkanzleien in den letzten 3 Jahren belegt, über ein Drittel der Verfahren wurden entweder fälschlich eingeleitet oder waren zumindest fehlerhaft.”
“Bei einer Verschärfung der Sanktionen, hätten diese Fehler noch gravierendere Folgen für zu Unrecht beschuldigte Verkehrsteilnehmer.” Ohne den Service von Geblitzt.de ist es leider den meisten Betroffenen finanziell nicht möglich, gegen Bußgeldverfahren vorzugehen.
“Wenn die Strafen für Verkehrsverstöße erhöht werden sollten, müssten die Bußgeldstellen ebenfalls auch sorgfältiger arbeiten”, findet Ginhold.
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, ihre Bußgeldvorwürfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands-Verstöße, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.
Geblitzt.de kooperiert hierfür mit unabhängigen Rechtsanwaltskanzleien, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unterlagen ein. Anschließend prüfen die Partneranwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist das Bußgeldverfahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung zu erwirken. Erlassene Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam.
Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt entweder die Rechtsschutzversicherung oder Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen einer Prozessfinanzierung.
Die Kosten der Prüfung werden für die Betroffenen übernommen.