Die Debatte um die neue Führerscheinrichtlinie der EU hat heftig Fahrt aufgenommen. Die Vorschläge sind kontrovers und führen zu hitzigen Diskussionen. Insbesondere Fahranfänger in der Probezeit sollten sich auf eine deutliche Verschärfung der gültigen Regeln einstellen. Im Gespräch sind beispielsweise Nachtfahrverbote und Beschränkungen auf bestimmte Fahrzeugmodelle. Die Hintergründe, wer dagegen und dafür ist, erfahren Sie hier.
Die neuen Führerscheinrichtlinien
Bereits seit März 2023 liegt der Entwurf zur vierten Führerscheinrichtlinie der EU-Kommission vor. Dieser wird jetzt im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments beraten. Eine Entscheidung im EU-Parlament ist noch nicht getroffen. Sollte allerdings der Führerscheinrichtlinien-Entwurf verabschiedet werden, wären die neuen Vorschriften für alle Autofahrer in den Mitgliedsländern Pflicht.
Hintergrund der Novellierung ist vor allem der sogenannten Vision Zero einen Schritt näherzukommen. Hierbei handelt es sich um das Ziel, bis 2050 die Anzahl der Todesopfer im Straßenverkehr möglichst zu senken. Die EU-Kommission betont auf ihrer Website dazu: „Die Kommission wird die derzeitige Führerscheinrichtlinie, die 2006 angenommen wurde, überarbeiten, um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern und die Freizügigkeit zu erleichtern.“
Änderungsvorschlag von den Grünen
Die Vorsitzende des entsprechenden Ausschusses und Berichterstatterin ist die französische Grünen-Politikerin Karima Delli. Mit ihren kontroversen Änderungen hat sie für mächtig Aufmerksamkeit gesorgt. Am 18. September teilte die EU-Abgeordnete auf X (ehemals Twitter) mit, dass der Berichtsentwurf zur „Rettung weiterer Leben“ beitragen soll.
Doch was genau hat Delli nun vorgeschlagen? Sie fordert unter anderem, dass Fahranfänger künftig nur noch maximal 90 km/h fahren dürfen. Eine Geschwindigkeit, die es den Fahrern beinahe unmöglich machen würde, auf der Autobahn zu überholen. Zudem will sie, dass man nach Abschluss der Probezeit – die in Deutschland zwei Jahre beträgt – erneut eine Fahrprüfung absolvieren muss. Die erste über 100 Euro teure praktische Prüfung sei ihrer Ansicht nach nicht ausreichend.
Kritik kommt von der FDP
Jan-Christoph Oetjen (FDP), Vizevorsitzender des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments, kritisiert gegenüber der Bild das Vorhaben der Grünen-Politikerin: „Die Grünen im Europaparlament wollen ein Tempolimit durch die Hintertür.“ Weiter erklärt er: „Unter dem Deckmantel der Verkehrssicherheit schießen die Grünen mit den Vorschlägen zur Führerscheinrichtlinie weit über das Ziel hinaus.“
Auch aus Österreich kommt Kritik. In einem Bericht des SWR3 äußert sich der Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger aus der österreichischen Volkspartei (ÖVP): „Klar ist, dass es sich hierbei um den Vorschlag einer einzelnen Abgeordneten handelt, der für uns als Volkspartei nicht nur indiskutabel ist, sondern einem Anschlag auf die Mobilität der Menschen gleichkommt.“
Führerscheinhammer und Nachtfahrverbote
Neben der strengen Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahranfänger schlägt Karima Delli weitere Änderungen vor:
- Ein Nachtfahrverbot für Neulinge im Straßenverkehr. Im Entwurf heißt es konkret: „Die Mitgliedstaaten können besondere Vorschriften für Fahranfänger festlegen, um das Fahren in der Nacht, und zwar von Mitternacht bis 6 Uhr, zu beschränken.“ Und: „In diesem Fall legen die Mitgliedstaaten Sanktionen […] bezüglich der Beschränkung […] fest und treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um deren Durchsetzung sicherzustellen.“
- Eine neue Gewichtsgrenze für die PKW-Führerscheine der Klasse B. Liegt die Grenze in Deutschland zurzeit noch bei 3500 Kilogramm, würde sie dementsprechend auf 1800 Kilogramm herabgesenkt werden. Damit könnte auch eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h verbunden sein
Würde der Führerscheinhammer in Kraft treten, dürften Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B keine SUVs mehr fahren. Aber nicht nur die besonders schwerwiegenden Städtepanzer wären betroffen. Die Elektromobilität könnte auch darunter leiden. Einige E-Autos wiegen nämlich aufgrund der schweren Batterie mehrere Tonnen. Ob es eine Ausnahme für mit alternativen Treibstoffen betriebene Fahrzeuge geben wird, ist zurzeit jedoch noch offen.
Eine neue sogenannte B+ Klasse soll es ermöglichen, gewichtigere Kraftfahrzeuge zu führen. Allerdings darf dieser erst ab einem Alter von 21 Jahren erworben werden.
Der ADAC ist gegen die Vorschläge
Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) hält die gewählten Gewichtsgrenzen für willkürlich gewählt. Außerdem zweifelt er am Nutzen für die Verkehrssicherheit: „Für eine Reduzierung des zulässigen Gesamtgewichts in der Klasse B und einen Stufenführerschein B+ gibt es aus Sicht des ADAC keine nachvollziehbare Begründung.“
Regelmäßige Überprüfung der Fahrtauglichkeit
Die Berichterstatterin schlägt vor, dass sich jeder, der einen Führerschein beantragt, verlängert oder umtauscht, einer verpflichtenden ärztlichen Untersuchung unterziehen muss. Diese Vorschrift soll nicht nur für Senioren gelten. Im Gegenteil, ihrer Meinung nach sollte die Fahrtauglichkeit aller Autofahrer regelmäßig überprüft werden.
Der Entwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Wann endgültig darüber im EU-Parlament entschieden wird, steht noch nicht fest. Außerdem müssen im Anschluss alle Mitgliedstaaten die Richtlinien noch ratifizieren.
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Quellen: bild.de, focus.de, adac.de, swr3.de, ec.eruopa.eu