Stadt Kassel verzichtet beim Blitzen auf Mindestabstand zum Verkehrsschild
Ein Autofahrer aus Vellmar wurde in einer Tempo-30-Zone geblitzt. Das ist so weit nicht ungewöhnlich. Wohl aber, dass zwischen Verkehrsschild und Blitzer nur eine Strecke von 65 Meter lag – beträgt der Mindestabstand in Hessen doch in der Regel 100 Meter. Die Stadt beruft sich auf eine Ausnahmeregelung, die laut Polizei hier aber gar nicht anzuwenden ist.
Unfallschwerpunkt als Sonderfall
Der Mindestabstand zwischen Tempolimit-Schild und Blitzer ist in Verordnungen geregelt, damit die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die veränderte Geschwindigkeitsvorgabe reagieren können. Für die Unterschreitung des Mindestabstands in dem hier vorliegenden Fall hat die Stadt Kassel nach eigenen Angaben aber einen guten Grund, wie die Hessische Niedersächsische Allgemeine Zeitung berichtet. So werde hier schon nach 65 Metern geblitzt, da es sich um einen Unfallschwerpunkt handeln würde.
Stadt vs. Polizei
Ein Unfallschwerpunkt unterliegt allerdings einer eindeutigen Definition. So müssen sich an einem Knotenpunkt oder Straßenabschnitt mit einer maximalen Länge von 300 Metern mindestens fünf Unfälle eines Unfalltyps innerhalb eines Kalenderjahres bzw. mindestens drei Unfälle mit schwerem Personenschaden innerhalb von drei Kalenderjahren zugetragen haben.
Im Kasseler Fall ist die Begründung „Unfallschwerpunkt“ allerdings äußerst kritisch zu sehen. Insbesondere, weil sogar die örtliche Polizei den Angaben der Stadt widerspricht. So hat es 2020 zwar fünf Unfälle im betreffenden Kreuzungsbereich gegeben. Doch nur vier davon kamen durch das Einbiegen von Fahrzeugen zustande
Beim fünften Unfall habe der Fahrer lediglich die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren. Von den vier Unfällen im Jahr 2021 haben sich nur zwei durch Abbiegen von Verkehrsteilnehmern ergeben. Zudem gab es in beiden Jahren keine Schwerverletzten zu beklagen.
Tempo 30 auf dem Vormarsch
Ungeachtet des geschilderten Vorfalls könnten Kommunen bald in eigener Hand haben, an welchen Stellen Tempo-30-Zonen errichtet werden sollen. Nach Angaben von ZEIT ONLINE wollen das Land Berlin und über 60 deutsche Städte und Gemeinden mit der Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen Bis dato ist es so, dass die bundesweite Straßenverkehrsordnung (StVO) nur in Ausnahmefällen zulässt, dass eine Tempo-30-Zone auf Hauptstraßen errichtet wird.
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