Am Bundesgerichtshof wird neu verhandelt. Möglicherweise könnten Besitzer von Fahrzeugen mit einem sogenannten Thermofenster jetzt auch auf Schadenersatz hoffen. Bisher hatten die Richter das abgelehnt. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte es für Autohersteller bald teuer werden.
BGH-Richtlinien bisher
Bisher war die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) laut dem Fachmagazin „Legal Tribune Online“ (LTO) so: „Der BGH erkannte hierin in früherer Rechtsprechung im Gegensatz zur Prüfstandserkennung im VW-Skandalmotor EA 189 keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Auch einer Schadensersatzhaftung aufgrund von Fahrlässigkeit erteilte der BGH eine Absage“. Demzufolge gingen die Fahrzeugbesitzer bei einer fahrlässigen Schädigung durch illegale Abgassysteme leer aus. Für den BGH war es eine klare Rechtslage.
Ein EuGH-Urteil verändert die Rechtslage
Entgegen dem BGH kommt der EuGH zu einer anderen Rechtsauffassung. Im März entschied der EuGH, dass es eine Möglichkeit für Schadenersatz auch bei fahrlässigem Rechtsverstoß gibt. Somit kann bereits der fahrlässige Einsatz von unzulässigen Thermofenstern, zu einer Schadenersatz-Klage führen. Dadurch rücken viele weitere Diesel-Auto-Hersteller in den Fokus und sie könnten damit schadenersatzpflichtig werden.
BGH sucht nach einem Schadenersatzmodell
Während der BGH-Verhandlung am 8. Mai 2023 wurde bereits klar. Diesel-Käufer können auf eine Entschädigung hoffen. Wie genau der Schadenersatz aussehen wird, wird erst am 26. Juni 2023 deutlich. Bis dahin haben die Richter des Bundesgerichtshofs Zeit, die rechtlichen Feinheiten zu klären und sich einen besseren Begriff zu überlegen. Momentan spricht man von „Differenzhypothesenvertrauensschadenersatz“. Unklar ist, was das Wort zu bedeuten hat. Eine endgültige Entscheidung steht also noch aus.
Rückabwicklung oder Kilometer-basierende Entschädigung
Bisher vorgeschlagene Schadenersatzmodelle werfen viele Fragen und Kritik auf. Beispielweise: Der Käufer bekommt 25 % des Kaufpreises zurück und kann seinen Wagen behalten. Mit diesem Modell wäre dem Problem allerdings nicht geholfen: „Der Käufer hat ein Auto, das nicht den Vorschriften entspricht. Nach Gewährung eines Schadenersatzes hat er immer noch ein Auto, das nicht den Vorschriften entspricht“, meint Rechtsanwalt Richard Lindner – einer der Prozessbeteiligten. Somit wäre dem eigentlichen Problem nicht geholfen. Es wird nur ein Pflaster draufgeklebt – der Motor stößt jedoch weiterhin zu viele Schadstoffe in die Umwelt.
Diskutiert wird auch über eine Rückabwicklung. Argumente für die Rückabwicklung bringt der BGH-Anwalt Prof. Dr. Matthias Siegmann in dem Fachmagazin LTO vor: „Er (Siegmann) begründete dies mit dem EuGH-Urteil, nach dem Käufer von Dieselautos einen Anspruch darauf haben, dass keine illegalen Abschalteinrichtungen im Auto verbaut sind. Daraus ergebe sich auch, dass das Auto "zurück auf den Hof des Herstellers" gestellt werden dürfe“.
Streit um Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt
Hoffnung macht ein Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig. Laut dem Fachmagazin LTO, entschieden die Richter: „(…) dass VW-Thermofenster, die die Abgasreinigung bei unter zwölf Grad Celsius herunterregeln, illegal auf europäischen Straßen unterwegs sind“. Das Thermofenster und andere Abschalteinrichtungen wurden zuvor vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt. Das Urteil des VG Schleswig widerspricht einer Zulassung und kann dazu führen, dass die behördliche Genehmigung von den Zivilgerichten nochmal überprüft werden könnte.
Umso höher ist die Chance, dass Dieselkunden Schadenersatzansprüche gegen Hersteller geltend machen können. Damit rechnen auch viele Verbrauchsanwälte. Nach einer positiven BGH-Entscheidung, so hoffen sie, ist eine Klagewelle gegen die Diesel-Hersteller nicht ausgeschlossen. Sogar etwaige Verjährungsvorschriften sollten dem nicht im Wege stehen.
Bis dahin sind alle gespannt auf das Urteil. Der Senat setzte nach stundenlanger Verhandlung die Urteilsverkündigung auf den 26. Juni 2023 um 12 Uhr an.
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