Kriegsflüchtlinge mit nicht versicherten Fahrzeugen unterwegs
Ukrainische Menschen fliehen zu Hunderttausenden vor den russischen Invasoren. Auch nach Deutschland. Sind die Geflüchteten dabei mit dem Pkw unterwegs, kann es natürlich auch zu einem Unfall im Straßenverkehr kommen. Doch nicht alle der zur Flucht genutzten ukrainischen Fahrzeuge sind mit einer in Deutschland gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Wer also haftet im Falle von möglichen Unfallschäden?
Deutsche Versicherer mit Herz
In Anbetracht der Kriegsgeschehnisse in der Ukraine hat sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zu einer großzügigen Lösung bereiterklärt. Sollte ein ukrainisches Auto in einen Unfall verwickelt und dabei nicht versichert sein, übernehmen die deutschen Versicherer anfallende Kfz-Haftpflichtschäden. Diese Regelung soll erst einmal bis zum 31. Mai dieses Jahres gelten.
Was können Flüchtlinge von der GDV erwarten?
Im Detail bedeutet das Vorgehen, dass das Deutsche Büro Grüne Karte (DBGK) die Schadensregulierung übernimmt. Betroffene, die sich bei der Versicherungsgesellschaft mit Sitz in Berlin melden, haben Anspruch auf die jeweiligen Mindestdeckungssummen. Gemäß Aussage der GDV liegen diese bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, bei 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und bei bis zu 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Ein wichtiges Signal! So müssen die ohnehin durch den Krieg schwer gebeutelten Ukrainer nun nicht auch noch damit rechnen, bei einem Unfall zur Kasse gebeten zu werden, wenn sie keine Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr oder eine speziell geschlossene Grenzversicherung haben.
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Quellen: t-online.de