In Belgien wurde ein Autofahrer mit rekordverdächtigen 700 km/h geblitzt. Dabei kann sein Opel Astra nicht einmal die Hälfte der Geschwindigkeit erreichen. Ein Fehler beim Blitzen? Wie das möglich ist und welche weiteren Fehlerquellen es im Rahmen von Bußgeldvorwürfen gibt, erfahren Sie hier.
Mit knapp 700 km/h unterwegs
Nicht schlecht dürfte ein Belgier gestaunt haben, nachdem er den Brief mit dem Strafzettel geöffnet hatte: 6.597 Euro Strafe sollte er zahlen, weil er innerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu schnell gefahren wäre. In Belgien sind 50 km/h innerorts erlaubt. Das gemessene Tempo war jedoch verdächtig: 696 km/h zeigte der Tacho angeblich an. Damit wäre der Fahrer flotter unterwegs als der schnellste Zug der Welt – der es gerade einmal auf 603 km/h bringt.
Die Höchstgeschwindigkeit des Opels beträgt allerdings laut Hersteller lediglich ungefähr 200 km/h. Ein Foto des Bußgeldbescheides machte auf Facebook die Runde und sorgte für zahlreiche Kommentare von Usern, die sich über die angebliche Höhe der Geschwindigkeit und des zu zahlenden Bußgeldes verwundert die Augen rieben.
Ist ein technischer Defekt die Ursache?
Einen Geschwindigkeitsrekord hat der belgische Kraftfahrzeugführer natürlich nicht aufgestellt. Vielmehr handelte es sich offenbar um einen technischen Defekt. EFahrer.com berichtet über den skurrilen Vorfall und erklärt, dass das Messgerät falsch codiert wurde. Die absurde Geldstrafe blieb dem belgischen Kraftfahrzeugführer daher erspart. Ein deutlich niedrigeres Bußgeld musste er dennoch zahlen, denn tatsächlich war der Betroffene 60 km/h gefahren und somit 10 km/h über dem vorgeschriebenem Höchsttempo.
Messfehler sind auch in Deutschland keine Seltenheit
Fehler beim Messen der Geschwindigkeiten von Kraftfahrzeugen sind auch in Deutschland keine Seltenheit. Dies zeigt eine Blitzer-Panne einer Frau in Kiel, die nicht nur an zwei Orten geblitzt wurde, sondern am selben Tag und zur gleichen Uhrzeit. Dabei sind die zwei Standorte beinahe vier Kilometer voneinander entfernt. Handelt es sich hierbei um einen Fall von Doppelgängern und zwei identischen Pkws mit demselben Kennzeichen? Die Antwort lautet: Nein.
Nachdem die Beschuldigte beide Anhörungsbögen verglichen hatte, stand fest, dass etwas schiefgelaufen war. Sie reichte die zugestellten Unterlagen bei Geblitzt.de ein. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der zuständige Ordnungsstelle ein Missgeschick unterlaufen war. Ein Pressesprecher der Stadt Kiel äußerte sich zum Vorfall und gab den Fehler der Bußgeldstelle zu. Der Grund für den Fauxpas: Bei der Übertragung der Messergebnisse wurden diese gleich zwei Messstellen zugeordnet. Für mehr Informationen zu dem Fiasko, besuchen Sie die Kabel Eins Mediathek.
Welche weiteren Fehler können passieren?
Die Liste der Gründe, wieso ein Bescheid ungültig sein kann, ist lang. Vor allem bei der Verwendung von mobilen Blitzern ist die Fehlerquote hoch. Unter anderem kommt Folgendes häufiger vor:
- Probleme bei der Technik aufgrund eines defekten Blitzers
- Es gibt keinen gültigen Eichenschein für das Messgerät
- Die Messbeamten wurden nicht richtig geschult
- Der Messwinkel des Blitzers war nicht richtig
- Äußere Einflüsse – Regen, Nebel oder Schnee
Demzufolge kann es sich lohnen, den Bußgeldbescheid genauer unter die Lupe zu nehmen und ihn von Experten überprüfen zu lassen. Um mehr über die verschiedenen Messtechniken und die vielfachen Fehlerquellen zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quellen: efahrer.com