Versicherungs-Tipps rund um das Thema „Auto verleihen“
Das eigene Auto ist den Deutschen heilig. Dennoch gibt es Situationen, in den man seinen Pkw an Familienangehörige oder Freunde verleihen möchte. So zum Beispiel, wenn jemand gerade über kein Fahrzeug verfügt, aber dennoch einen wichtigen Termin mit dem Auto erreichen möchte. Doch Vorsicht! Wer sein Pkw verleiht, muss einige Tipps beherzigen, damit es später keinen Ärger gibt. Das Nachrichtenportal T-Online hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Wer ist bei Schäden mitversichert?
Die meisten Autofahrer haben die Nutzung ihres Autos auf einen kleinen Fahrerkreis – also sich selbst und den Partner – beschränkt. Das hat den Vorteil, dass sich der Versicherungsbeitrag im Rahmen hält. Ob man den eigenen Pkw aber gelegentlich auch an nicht mitversicherte Personen ausleihen darf, hängt von den Bestimmungen der Versicherung ab.
Daher sollte man genau prüfen, ob, und wenn ja, wie lange man das Auto in fremde Fahrerhände geben darf. Ein klärender Anruf bei der eigenen Versicherung kann Gold wert sein, denn andernfalls könnte es bei einem Unfall teuer werden. Zwar bleibt der Versicherungsschutz zumeist bestehen, auch wenn der Entleiher nicht vorab bei der Versicherung angemeldet wurde. Es kann jedoch zu einer Nachzahlung bis hin zu einer üppigen Vertragsstrafe aufgrund des nicht gemeldeten Fahrers kommen.
Um das zu verhindern, bieten manche Versicherungen die Option, den Kreis der zusätzlichen Fahrer gegen einen kleinen Aufpreis temporär zu erweitern. Insbesondere aber, wenn man sein Auto regelmäßig verleiht, ergibt eine entsprechende Änderung im Versicherungsvertrag Sinn.
Vertragliche Abmachung mit dem Entleiher
Die beste Lösung ist jedoch, einen Leihvertrag zwischen Halter und Entleiher aufzusetzen. In diesem kann man schriftlich festlegen, dass derjenige, der sich Auto ausleiht, für alle Schäden haftet, die er verursacht hat. Idealerweise dokumentiert man in einem Protokoll auch alle Schäden am Fahrzeug, die schon vorab bestanden haben. And last but not least: Wer sein Auto verleiht, muss sicherstellen, dass der Entleiher über einen gültigen Führerschein verfügt. Andernfalls macht sich der Halter strafbar.
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Quelle: t-online.de