Nächtliches Parken erfordert Einschalten des Parklichts
Im Zuge der aktuellen Energiesparmaßnahmen gilt das Credo, in der Nacht auf unnötige Beleuchtungen zu verzichten. Bei vielen Gebäuden ist das kein Problem. Doch wie verhält sich der Stromspargedanke bei parkenden Autos? Hier gibt es eine gesetzliche Vorgabe, der man beim nächtlichen Parken unbedingt Folge leisten sollte.
Parklicht als Unfallprävention
Das Online-Nachrichtenportal t-online.de weist darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer beim Abstellen ihres Fahrzeugs innerhalb geschlossener Ortschaften das Parklicht einschalten müssen, wenn es sich um schlecht oder gar nicht beleuchtete Straßen handelt. So ist das eigene Auto auch bei Dunkelheit besser erkennbar.
Auf diese Weise kann vermieden werden, dass ein anderer Autofahrer auf das parkende Fahrzeug auffährt. Ohne eingeschaltetem Parklicht würde den Fahrer des parkenden Fahrzeugs im Zweifel eine Teilschuld treffen, die je nach Sachschaden hohe Kosten nach sich ziehen kann.
Verkehrszeichen 394
Auch wer unter einer Straßenlaterne parkt, darf nicht zwangsläufig auf das Parklicht verzichten. Kann doch die Beleuchtung einer Laterne irgendwann in der Nacht abgeschaltet werden. In diesem Fall ist eine solche Laterne mit dem Verkehrszeichen 394 gekennzeichnet. Man erkennt es an einem roten Ring mit weißem Rand.
Einschaltfunktion und Batterie
Das Parklicht wird bei den meisten Autos via Blinkerhebel eingeschaltet, wobei der Zündschlüssel vorher abgezogen werden muss. Ob das Parklicht auch eine ganze Nacht lang hält, hängt vom Zustand der Batterie sowie von der Lichttechnik des Fahrzeugs ab. Klassische Glühbirnen verbrauchen zum Beispiel mehr Strom als moderne Leuchtdioden.
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Quelle: t-online.de