Der von der Politik beschlossene Tankrabatt wirft einige Fragen auf
Ab dem 1. Juni wird das Tanken in Deutschland für drei Monate deutlich günstiger. Im Rahmen des Entlastungspakets dürfen Autofahrer mit einer Senkung des Benzinpreises um rund 35 Cent pro Liter rechnen, während Diesel um circa 17 Cent pro Liter billiger wird. Warum es trotzdem nicht ratsam ist, direkt am Stichtag vollzutanken und weshalb man davon absehen sollte, Sprit zu bunkern, erfahren Sie hier.
Sprit-Engpass erwartet
Wie web.de berichtet, rät der Hauptgeschäftsführer des Verbands Fuels und Energie (En2x), Christian Küchen, Autofahrern davon ab, bereits am 1. Juni die nächste Tankstelle anzufahren, um sich günstig mit Benzin oder Diesel zu versorgen. Grund dafür wäre die drohende Kraftstoff-Knappheit, da die Tankstellen-Betreiber aller Voraussicht nach versuchen würden, ihre Bestände herunterzufahren, um möglichst wenig hoch versteuerten Sprit, der vor dem 1. Juni eingekauft wurde, billig weiterverkaufen zu müssen.
Appell an die Geduld
Auch der Auto Club Europa (ACE) empfiehlt Autofahren, mit dem Tanken abzuwarten, bis sich die Lage entspannt habe. Daher wäre es auch nicht ratsam, den Tank jetzt schon fast ganz leer zu fahren. Sobald sich die Spritpreise auf einem günstigeren Niveau eingependelt hätten, könne wieder bedenkenlos getankt werden.
Sprit bunkern, nein danke!
Angesichts des Tankrabatts ist die Verlockung groß, Sprit zu lagern, um auf den gebunkerten Kraftstoff zurückzugreifen, wenn er später wieder teurer wird. Allerdings dürfen in Kleingaragen mit einer Größenordnung von bis zu 100 Quadratmeter nur bis zu 20 Liter Benzin bzw. 200 Liter Diesel gelagert werden. Um einer möglichen Explosionsgefahr vorzubeugen, muss der Kraftstoff zudem in verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Kanistern aufbewahrt werden.
Was beim Transportieren von Sprit im Auto zu beachten ist
Natürlich sind auch die erlaubten Mengen Kraftstoff, die man im Auto mit sich führen darf, begrenzt. Bis zu 240 Liter sind erlaubt, müssen jedoch auf mehrere Kanister mit jeweils maximal 60 Liter verteilt werden. Darüber hinaus benötigten die Behälter eine Reservekraftstoffkanister- oder UN-Zulassung. Bei 20 Liter Sprit und mehr an Bord haben Autofahrer zudem das Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung" zu beachten.
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Quelle: web.de