Welche Verkehrsregeln auf Parkplätzen und in Parkhäusern zu beachten sind
Auf Parkplätzen und in Parkhäusern bewegen sich häufig viele Autos auf engstem Raum. Daher ist besondere Vorsicht oberste Priorität. Doch welche Verkehrsregeln gelten hier? Das Nachrichtenportal t-online.de hat die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zusammengefasst.
Hoheitsgebiet der StVO
Grundsätzlich gelten auch in öffentlichen Parkhäusern und auf Parkplätzen wie die eines Supermarkts die Regeln der Straßenverkehrsordnung – selbst dann, wenn kein Hinweisschild extra darauf aufmerksam macht. Nicht öffentlich ist eine Fläche nur dann, wenn sie ausschließlich von einem kleinen Personenkreis genutzt werden darf.
Parkflächen als Ort des ruhenden Verkehrs
Während auf einer Straße der Verkehr fließend ist, entspricht die Fortbewegung auf einer Parkfläche dem ruhenden Verkehr. Hier sollten Autofahrer langsam fahren, um andere rückwärtsfahrende oder ausparkende Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Nach gängiger Rechtsprechung ist daher eine Schrittgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h einzuhalten.
Gelten im Parkhaus die Vorfahrtsregeln?
Auf der Straße hat der fließende Verkehr Priorität. Verkehrsteilnehmer, die aus einer Parklücke fahren wollen, müssen demnach warten, bis die Straße frei ist. Im Parkhaus hingegen muss das nicht zwangsläufig genauso sein. Anstelle der Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregel, die dem Auto auf der Fahrspur Vorfahrt gibt, dominiert hier Paragraph 1 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung.
Dieser besagt, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert, um die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Die Vorfahrtsregeln spielen in Parkhäusern und auf Parkplätzen daher nur die zweite Geige.
Den Gegenverkehr im Blick
Wichtig zu wissen ist auch, dass die Markierungen auf den Fahrspuren in Parkhäusern lediglich der Orientierung dienen. Es ist in der Regel also nicht untersagt, entgegen der Pfeilrichtung zu fahren. Deshalb muss auch gerade in einem Parkhaus auf den Gegenverkehr geachtet werden.
Die Sache mit dem Hausrecht
Neben dem Regelwerk der StVO kann der Betreiber eines Parkhauses aber auch auf sein Hausrecht pochen. Wird dieses auf Schildern eindeutig kommuniziert – und ein Fahrer verstößt dagegen –, kann der Betreiber dessen Fahrzeug abschleppen lassen. So zum Beispiel, wenn man als Mann sein Auto auf einer Parkfläche abstellt, die extra für Frauen ausgewiesen ist.
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Quelle: t-online.de