Pilotprojekt „Überwachung Handy“ führt zu hohen Bußgeldeinnahmen
In Rheinland-Pfalz geht es Verursachern von Handyverstößen an den Kragen. Um Autofahrer für die Gefahr vom Handy am Steuer zu sensibilisieren, ist das Pilotprojekt „Überwachung Handy“ nach Informationen von CHIP ONLINE bereits in vollem Gange. Nach einer dreimonatigen Testphase in Trier werden von September bis November auch in Mainz Verkehrsteilnehmer mithilfe einer speziellen Software fotografiert, wenn sie beim Fahren mit dem Mobiltelefon hantieren.
Unfallprävention bei Handyverstößen
Dass Telefonieren, SMS lesen oder im Internet surfen eines der größten Unfallursachen auf deutschen Straßen ist, weil es den Fahrer in großem Maße ablenkt, ist hinlänglich bekannt. Dennoch nutzen viele Autofahrer ihr Smartphone während der Fahrt. Da aber die Ahndung von Handyverstößen bislang weniger effektiv als etwa das Nachweisen von Geschwindigkeitsvergehen ist, hat man sich in Rheinland-Pfalz für eine neue Form der Überwachung entschieden.
Technik aus den Niederlanden
Das sogenannte System Monocam, das in Holland entwickelt wurde, erkennt in einem Livestream, wenn ein Verkehrsteilnehmer das Handy in die Hand nimmt. Das in der Folge erstellt Foto wird an einem mit der Kamera verbundenen Rechner von geschulten Polizeibeamten ausgewertet. Sind die Beweise eindeutig, werden ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
Beim ersten Einsatz in Mainz an der A60 wurden rund 20 Verstöße pro Stunde registriert. Das gut sichtbare Schild am Straßenrand mit der Aufschrift „Überwachung Handyverbot“ sowie mit dem Piktogramm einer Kamera hat viele Autofahrer offensichtlich nicht davon abgehalten, mit dem Handy am Steuer zugange zu sein.
Bußgeldvorwürfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen
Sie wollen Ihren Bußgeldvorwurf in Sachen Tempo, Rotlicht, Abstand, Parken, Halten, Überholen oder Handy am Steuer prüfen lassen? Dann können Sie Ihren Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens, wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: chip.de