Verwaltungsgericht untersagt der Stadt Düsseldorf ein Zwangsgeld für Autoposer
Autoposer machen Lärm und können Anwohner damit empfindlich stören. Wie der Nachrichtensender n-tv berichtet, wollte die Stadt Düsseldorf nun einen Poser besonders hart bestrafen. Doch das dreijährige Poser-Verbot sowie die Androhung eines Zwangsgeldes bei erneuter Zuwiderhandlung in Höhe von 5000 bis 10000 Euro hielten vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht nicht stand.
Alleingänge verboten
Der von der Stadt beschuldigte 22-jährige Autofahrer hatte den Motor seines Mercedes AMG an einer Ampel in der Altstadt laut aufheulen lassen. Gegen das in der Folge angedrohte Zwangsgeld reichte der Mann beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Klage ein. Mit Erfolg, da der Bußgeldkatalog ein solches Zwangsgeld gar nicht hergebe, so der Richter. Die Stadt könne nicht einfach neue Maßstäbe für Sanktionen im Straßenverkehr festsetzen, ohne dabei den Vorgaben des Gesetzes Folge zu leisten. Stattdessen wäre maximal ein Bußgeld in Höhe von 80 bis 100 Euro möglich gewesen.
Rechtsmittel nicht ausgeschöpft
Doch einen Bußgeldbescheid habe der Kläger laut eigener Aussage vor Gericht nie erhalten. Der Vertreter der Stadt begründete das Ausbleiben der Bußgeldforderung damit, dass ein Bußgeld der vorgegebenen Größenordnung in der Poser-Szene keinen Eindruck machen würde und damit wirkungslos sei.
Der Richter erwiderte, dass die Stadt ja gar nicht erst versucht hätte, den betroffenen Autofahrer mit einem regulären Bußgeld abzuschrecken. Da das Gericht gegen das Urteil Rechtsmittel zugelassen hat, kann die Stadt Düsseldorf gegen das Urteil noch Einspruch einlegen.
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Quelle: n-tv.de