Ordnung muss sein – das Straßenverkehrsrecht in Deutschland
Im Straßenverkehr sind Vorschriften unerlässlich, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Hierzulande werden diese Vorschriften unter dem Sammelbegriff des deutschen Straßenverkehrsrechts zusammengefasst. Welche juristischen Teilgebiete und Gesetze dem Straßenverkehrsrecht zugrunde liegen und wo Sie sich im Falle des Vorwurfs von Verstößen gegen einzelne Bestimmungen juristische Unterstützung holen können, erfahren Sie hier.
Teilgebiete des Straßenverkehrsrechts
Das Straßenverkehrsrecht gliedert sich in einzelne Rechtsbereiche. Dazu gehören das Verkehrsstrafrecht und das Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Diese befassen sich mit Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen wurden.
Das Verkehrszivilrecht beinhaltet vor allem die Auseinandersetzung mit Haftungsansprüchen im Rahmen der rechtlichen Bewertung von Verkehrsunfällen. Wenn es hingegen um Fragen der Fahrerlaubnis von Personen und Zulassung von Fahrzeugen wie Pkw, Lkw, oder Motorrädern geht, kommt das Verkehrsverwaltungsrecht zum Tragen.
Rechten und Pflichten bei Teilnahme am Straßenverkehr
Zu den Gesetzesgrundlagen des Straßenverkehrsrechts gehören das am 23. Januar 1953 in Kraft getretene und zuletzt im Juli 2021 überarbeitete Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie die damit verknüpfte Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese regeln unter anderem mit der verbindlichen Vorgabe von Verkehrsschildern, wie sich Teilnehmer*innen im Straßenverkehr zu verhalten haben.
Dazu gehört etwa, wann Verkehrsteilnehmer*innen Vorfahrt haben, wie schnell man auf welchen Streckenabschnitten fahren darf, welcher Abstand einzuhalten ist und wann man überholen darf. Auch, wie es sich mit dem Handy am Steuer verhält und wann Autofahrer*innen an einer Ampel halten müssen sowie die Bestimmungen ist gesetzlich klar geregelt. Doch nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen sind die Vorgaben verbindlich. Auch Fußgänger*innen und Radfahrer*innen unterliegen den jeweiligen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog
Die Straf- und Bußgeldvorschriften treten in Kraft, wenn Verkehrsverstöße vom Staat und den Kommunen geahndet werden. Je nach Schwere des Verstoßes wird ein Verwarnungs- oder Bußgeld verhängt, das auch mit Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot bzw. Führerscheinentzug eingehergehen kann.
So wird etwa der Geschwindigkeitsverstoß eines Pkw oder Motorrads von über 70 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften seit der StVO-Novelle vom 09. November 2021 mit einem Bußgeld in Höhe 800 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrerbot geahndet. Das Fahren bei Rot hat für den Betroffenen im Maximalfall 360 Euro, 2 Punkte im Fahreignungsregister und einen Monat Fahrverbot zur Folge. Bei Straftaten im Straßenverkehr wie Unfallflucht oder Fahren unter dem Einfluss von Drogen kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe des Täters bzw. der Täterin kommen.
Ein Frage der Zulassung
Auch die Voraussetzungen für die Zulassung im Straßenverkehr sind im Straßenverkehrsrecht enthalten. So ist die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) unter anderem für das Regelwerk in Bezug auf die Erteilung der Fahrerlaubnis sowie die Einteilung in Führerscheinklassen zuständig.
Die Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen unterliegt dem Kompetenzbereich der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), welche die StVZO nach und nach komplett ablösen soll. Das betrifft auch die Zuteilung und das Anbringung von Kennzeichen, die Überwachung des Versicherungsschutzes für Fahrzeuge und die Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister. Auch im Kontext der Zulassung können Sanktionen drohen, wie etwa beim Fahren ohne Führerschein oder beim Führen eines Pkw ohne gültige TÜV-Plakette.
Das Straßenverkehrsrecht ist die Summe der Vorschriften und Gesetze, die für alle Teilnehmer*innen am deutschen Straßenverkehr verbindlich sind.
Wo gilt das Straßenverkehrsrecht?
Grundsätzlich ist das Straßenverkehrsrecht auf sogenannten gewidmeten Straßen, also auf allen öffentlichen Straßen in Deutschland anzuwenden. Allerdings gilt die Straßenverkehrsordnung auch für Privatflächen wie Gewerbegelände und Firmenparkplätze, wenn deren Nutzung durch den öffentlichen Verkehr seitens des Besitzers ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt ist.
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Bußgeldvorwürfe, die im Zuge der Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts verhängt werden, können durchaus fehlerhaft sein. Wenn auch Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen eines Geschwindigkeits-, Handy,- Abstands- oder Rotlichtverstoßes erhalten haben, sind wir für Sie da. Gleiches gilt bei Überhol- und Vorfahrtsvergehen.
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