Was Sie über das Telefonieren hinterm Lenkrad wissen sollten
Wer als Autofahrer mit dem Handy hantiert, muss mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Zu groß ist die Gefahr, durch die Ablenkung einen Unfall zu verursachen. Das Handy am Ohr ist für den Fahrer demnach tabu. Aber gibt es dennoch Möglichkeiten, straffrei zu telefonieren? Und wie sieht es mit der Nutzung einer Navi-App im Mobiltelefon aus? Mehr dazu erfahren Sie hier.
Bußgeldkatalog für Handy am Steuer
Beim Telefonieren auf dem Fahrersitz kennt der Gesetzgeber keinen Spaß. In § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.“
Wird man beim Telefonieren bzw. dem Texten oder Lesen von Nachrichten auf dem Mobiltelefon erwischt, fallen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg an. Kommt es zu einer Gefährdung, erhöht sich die Geldbuße auf 150 Euro, bei Sachbeschädigung auf 200 Euro. Zudem werden in beiden Fällen zwei Punkte sowie ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Übrigens: Auch telefonierende Radfahrer werden mit 55 Euro zur Kasse gebeten.
Freisprecheinrichtung als Bußgeld-Prävention
Die gute Nachricht: Mit der richtigen Technik ist auch das Telefonieren am Steuer ohne Folgen möglich. So erlaubt die Nutzung einer Freisprechanlage das anstehende Meeting mit dem Chef gefahren- und bußgeldlos zu planen oder sich einfach die Zeit beim Fahren mit Privatgesprächen zu vertreiben.
Dass die Telefonie-Option gesetzeskonform ist, belegt ein weiterer Blick in § 23 Absatz 1a der StVO. So ist die Verwendung der elektronischen Geräte zulässig, wenn „nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Grünes Licht für Handy-Navi
Daraus folgt auch, dass die Nutzung eines Navigationsgerätes bzw. der Navi-App auf dem Smartphone zulässig ist, wenn es mittels einer entsprechenden Halterung fest auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe installiert wird. Dabei muss das Gerät jedoch bereits vor Fahrtantritt eingeschaltet werden – während der Fahrt ist das Berühren des Displays untersagt – um via Sprachfunktion navigiert zu werden. Alternativ kann sich natürlich auch der Beifahrer mit dem Handy in der Hand über die vom Navi vorgegebene Route informieren.
Motor aus – Handy an!
Es gibt jedoch Situationen, in denen selbst der Fahrer ohne Freisprechanlage telefonieren darf. Und zwar immer dann, wenn er den Motor vorher ausgeschaltet hat. So etwa in einem Stau auf der Autobahn oder beim Warten vor einer roten Ampel. Hierbei muss man allerdings das Verkehrsgeschehen im Blick behalten, um nicht den bei Grün in Gang gesetzten Verkehrsfluss aufgrund der Fixierung auf sein Handy zu stören.
Möglicherweise ungestraft kommt man auch davon, wenn das Mobiltelefon unter besonderen Umständen verwendet wird. Diese können vorliegen, wenn der Fahrer Zeuge eines Unfalls wird oder plötzlich selbst in eine Notlage gerät.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Zum Streitfall „Handy am Steuer“ ist rechtlich noch nicht das letzte Wort gesprochen. So gibt es aufgrund der Komplexität der Thematik bereits mehrere Urteile, die jeweils andere Teilbereiche tangieren. So hat etwa das Oberlandesgericht Hamm (Az. 1 OLG 121 SsRs 55/21) entschieden, dass allein das Halten des Telefons in der Hand auch während der Fahrt noch keine Ordnungswidrigkeit darstellen muss, sofern nicht eine erkennbare Nutzung des Geräts hinzukommt.
Dagegen jedoch wurde ein Autofahrer trotz Nutzung einer Freisprechanlage zur Kasse gebeten, der sein heißgelaufenes Handy vor die Kühlung hielt. Für die Richter des Kammergerichts Berlin (Az. 3 Ws (B) 50/19) habe der Fahrer nämlich nicht mehr beide Hände lange genug freigehabt, um das Auto konzentriert und sicher zu lenken.
Auch ein zwischen Ohr und Schulter eingeklemmtes Handy schützt vor Strafe nicht. Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Köln (III-1 RBs 347/20) verändere das eingeklemmte Handy die Körperhaltung des Fahrers und verhindere so zum Beispiel einen uneingeschränkten Schulterblick. Gleiches gilt für die Videotelefonie mittels Skype oder WhatsApp, da diese laut Urteilsspruch des Amtsgerichts Magdeburg (50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)) einen unrechtmäßig langen Blick auf das Display erfordere.
Wie Handyverstöße geahndet werden
Nicht immer also sind Autofahrer einsichtig und telefonieren in der Regel wider besseren Wissens mit dem Handy in der Hand. Erwischt wird man dabei entweder in einer Polizeikontrolle oder – und dann kommen gleich zwei Verstöße auf einmal zum Tragen – in Folge der Sichtung des Blitzerfotos, das nach einem weiteren Verkehrsvergehen wie einem Geschwindigkeitsverstoß geschossen wurde.
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