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Letzte Einfahrt Parkhaus: Hier gilt nicht nur die Straßenverkehrsordnung

Und der Song von Gröne­meyer bezüglich der Parkplatz­suche ist jedem präsent: Achtung, Ohrwurm­alarm! Der Siegeszug des Automobils brachte den Menschen Freiheit und Lebens­qua­lität, aber auch ein Platz­problem. Wohin mit all den Autos? 1956 gab das erste Parkhaus Deutsch­lands in Frankfurt am Main eine Antwort auf diese Frage. Heute werden Parkplätze immer knapper. Selbst wer einen der kosten­pflich­tigen Stell­plätze ergattert hat, muss sich an Regeln halten. Trotzdem: Neben der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) gelten hier in der Regel auch die AGB der Betreiber. Worauf man vor der Einfahrt ins Parkhaus achten sollte, erfahren Sie hier.

Das Parkhaus: Schlüssel zum stressfreien Parken
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Die Geburts­stunde des Parkhauses

Das „Parkhaus Haupt­wache“ in Frankfurt am Main ist die älteste öffent­liche Parkgarage Deutsch­lands. Sie wurde am 18. September 1956 einge­weiht und bietet Autofahrern und ihren Kfz bis heute Zuflucht.

Gleich­zeitig ist sie auch ein Spiegelbild des techno­lo­gi­schen Wandels: Heute finden dort sowohl klassische Verbrenner als auch moderne Elektro­autos eine passende Stell­fläche – inklusive Ladestation. Die elektro­nische Kennzei­chen­er­kennung ersetzt das Ziehen eines Parkscheins. Das Kennzeichen wird erfasst und die Parkzeit digital berechnet – ohne Ticket­verlust und mit weniger Papierverbrauch.

Tipps vor der Fahrt aufs Parkdeck

Einige Vorteile des Parkhauses sind dagegen zeitlos: Man erspart sich die lange Suche nach einem geeig­neten Stell­platz, das Auto ist besser vor Wind, Wetter und Dieben geschützt. Auch wenn ein leeres Parkhaus eher unheimlich wirkt, ist es nachts meist besser beleuchtet als so mancher Parkplatz an der Straße und somit sicherer.

Dennoch gibt es auch beim Parken im „Stunden­hotel für Autos“ die eine oder andere Stolper­falle. Deshalb hier fünf Punkte, die man vor dem Passieren der Parkhaus­schranke beachten sollte.

1. Gilt hier die StVO?

In vielen Parkhäusern findet man bei der Einfahrt ein Schild mit dem Hinweis „Hier gilt die StVO“. Dieses Schild ist jedoch nicht zwingend erfor­derlich, da die Straßen­ver­kehrs­ordnung grund­sätzlich auch ohne einen solchen Hinweis im Parkhaus gilt.

Anders als im normalen Straßen­verkehr sind die Vorfahrts­regeln in Parkhäusern nicht immer eindeutig. Die übliche Regel „rechts vor links“ gilt nur auf Wegen mit „straßen­ähn­lichem Charakter“, wie z.B. in den Ein- und Ausfahrtsbereichen.

Auf den Wegen vor den Parkplätzen, die vor allem der Parkplatz­suche dienen, ist dagegen mehr gegen­seitige Rücksicht­nahme gefordert - geregelt in Paragraf 1 der StVO. Kommt es in diesen Bereichen zu einem Unfall, müssen oft beide Parteien haften.

2. Ticket unauffindbar?

Obwohl immer mehr Parkhäuser auf digitale Kennzei­chen­er­kennung setzen, ist der klassische Parkschein noch nicht ausge­storben. Doch was tun, wenn er plötzlich verschwunden ist? In der Regel finden Autofahrer an den Parkschein­au­to­maten klare Hinweise, wie in diesem Fall vorzu­gehen ist.

Häufig wird bei Verlust des Parkscheins der maximale Tages­preis oder eine festge­legte Pauschale für die Ausfahrt verlangt. Diese Regelungen sind in den Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen des Betreibers festgelegt.

Das Ziehen eines neuen Tickets an der Einfahrts­schranke ist jedoch verboten. Dies würde als Betrugs­versuch gewertet, da es die tatsäch­liche Parkdauer nicht korrekt wider­spiegelt. In vielen Parkhäusern ist es sogar nicht einmal möglich, ohne Fahrzeug ein neues Ticket zu erhalten. Daher sollte man den Pappschein im Scheck­kar­ten­format besser nicht verlieren.

3. Frei wählen, wo geparkt wird?

In öffent­lichen Parkhäusern gilt grund­sätzlich die freie Parkplatzwahl. Häufig findet man jedoch spezielle Stell­plätze wie Mutter-Kind-Parkplätze oder Frauen­park­plätze in der Nähe der Ausfahrt. Obwohl die StVO keine explizite Regelung für diese Parkplätze vorsieht, wird das Parken auf diesen Flächen nicht mit einem Bußgeld geahndet. Dennoch ist es aus Rücksicht­nahme ratsam und rücksichtsvoll, diese Plätze den vorge­se­henen Personen zu überlassen.

Dagegen stellt das unberech­tigte Parken auf einem Behin­der­ten­park­platz eine Ordnungs­wid­rigkeit nach der Straßen­ver­kehrs­ordnung dar. Diese kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro und dem kosten­pflich­tigen Abschleppen des Fahrzeugs geahndet werden.

4. Wie lange gilt das Ticket?

Nachdem die Parkge­bühren beglichen wurden, wollen viele Autofahrer so schnell wie möglich zu ihrem Kfz zurück, um die Bezahl­garage vor Ablauf der Gültigkeit zu verlassen.

Wie viel Zeit den Fahrern nach der Entwertung bleibt, variiert jedoch je nach Parkhaus. Der Zeitraum wird oft durch die Größe des Gebäudes und die Entfernung zur Ausfahrt bestimmt. Da Parkhäuser in der Regel privat betrieben werden, legt jeder Betreiber indivi­duell fest, wie viel Zeit nach der Bezahlung einge­räumt wird.

In den meisten Fällen beträgt dieser Zeitraum jedoch etwa 15 Minuten. Danach wird eine zusätz­liche Gebühr erhoben, um wieder wegfahren zu dürfen.

5. Schließzeit verpasst?

Wie Geschäfte haben auch Parkhäuser feste Öffnungs­zeiten. Wird diese Zeit überschritten, muss das Fahrzeug in der Regel bis zum nächsten Tag im Parkhaus verbleiben. Nach der Schließzeit ist der Zugang zum Fahrzeug nicht mehr möglich. Wer sein Auto erst am nächsten Morgen abholt, muss die zusätz­lichen Kosten selbst tragen. Eine gute Option für längere Reisen ist daher ein 24-Stunden-Parkhaus, das man jederzeit verlassen kann.

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Quelle: adac.de