Grauer Führerschein erlaubt ausdrücklich Verbrenner
E-Fahrer.com hat kürzlich darüber berichtet, dass der ältere graue Führerschein das Fahren von Verbrennern vorschreibt. Darf man damit dann also keine Elektroautos fahren?
„Herr/Frau/Fräulein ____ erhält die Erlaubnis, nach Ablegung der Prüfung ein Kraftfahrzeug mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine der Klasse eins/zwei/drei/vier zu führen.“ So steht es auf dem alten grauen Führerschein. Besitzer einer solchen Fahrerlaubnis dürfen dennoch Elektrofahrzeuge führen. Denn 1974 wurden Elektro- und Verbrennungsmotoren gleichgestellt. Hinzu kam die ausdrückliche Berechtigung in den jeweiligen Fahrzeugklassen Elektrofahrzeuge zu führen. In § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung finden sich keine Unterschiede zwischen den Motorenarten mehr.
Stellt sich noch die Frage, wie es im EU-Ausland aussieht. Eigentlich sollte es auch dort kein Problem geben. Aufgrund der 3. EU-Führerscheinrichtlinie und der damit einhergehenden Vereinheitlichung können E-Fahrzeuge auch im europäischen Ausland mit dem alten Führerschein gefahren werden. Vor der Unkenntnis eines Polizisten ist man allerdings nicht geschützt. In diesem Fall könnte nur die Umstellung auf das Kartenformat helfen.
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Quelle: E-Fahrer.com