Bei Rot über die Ampel – kein Kavaliersdelikt!

Einmal kurz nicht aufge­passt – und schon ist man geblitzt. Ein Rotlicht­verstoß ist nicht nur gefährlich für alle betei­ligten Verkehrs­teil­nehmer, sondern kann den Fahrer in Form eines Bußgeldes auch teuer zu stehen kommen. Zudem ist mindestens ein Punkt in Flensburg sicher. Wenn es ganz übel läuft, droht sogar der Führer­schein­entzug. Umso wichtiger ist es, die Konzen­tration als Autofahrer stets hochzu­halten – selbst bei längeren Warte­zeiten an einer Verkehrs­ampel. Wie hoch die Strafe ausfällt, wenn der Fahrer das Rotlicht missachtet, hat der Gesetz­geber im nachste­henden Bußgeld­ka­talog detail­liert aufgelistet.

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Bußgeld­ka­talog Rotlichtverstöße

Delikt  Bußgeld Punkte  Fahrverbot 
Rotlicht­verstoß (ohne Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil)  90 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… bei schon länger als einer Sekunde andau­ernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens  200 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  360 €  2 Punkte  1 Monat 

Bußgeld­ka­talog Grünpfeil

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Beim Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil 
… vor dem Rechts­ab­biegen nicht angehalten  70 €  1 Punkt 
… den Fahrzeug­verkehr der freige­ge­benen Verkehrs­rich­tungen, ausge­nommen den Fahrrad­verkehr auf Radweg­furten, gefährdet  100 €  1 Punkt 
Beim Rechts­ab­biegen mit Grünpfeil den Fußgän­ger­verkehr oder den Fahrrad­verkehr auf Radweg­furten der freige­ge­benen Verkehrsrichtungen 
… behindert  100 €  1 Punkt 
… gefährdet  150 €  1 Punkt 

Rotlicht­verstoß – lohnt sich der Einspruch?

Schuldig im Sinne der Anklage! Das denkt wohl jeder Fahrer, der einen Bußgeld­be­scheid wegen Rotlicht­ver­stoßes in den Händen hält – schließlich kann das Überfahren einer roten Ampel schwer­wie­gende Folgen für Fußgänger und Radfahrer haben. Doch Vorsicht – nicht jedes Schreiben der Bußgeld­stelle muss zwangs­läufig korrekt sein. Welche Aspekte zu beachten sind, wenn man die Vorwürfe im Bußgeld­ver­fahren anfechten möchte, haben wir hier zusammengefasst:

  • Ist das Kraft­fahrzeug bei gelbem Ampel­licht geblitzt worden, kann eine Prüfung der Bußgeld­vor­würfe sehr vielver­spre­chend sein, da geklärt werden muss, ob der Fahrer wirklich die Chance hatte, gefahrlos zu bremsen – schließlich könnte die Bremsung auch zu einem Auffahr­unfall mit nachfol­genden Verkehrs­teil­nehmern führen.
  • Auch darf die Dauer der Gelb- und Rotphase nicht die gesetz­lichen Vorgaben unter­laufen. Das Gelblicht einer Ampel beispiels­weise muss innerorts mindestens drei Sekunden, außerorts mindestens vier Sekunden leuchten.
  • Wie alle Messgeräte im Verkehrs­wesen muss auch der hochsen­sible Ampel­blitzer einer Licht­anlage regel­mäßig und ordnungs­gemäß gewartet werden – andern­falls können ungenaue Messdaten das Ergebnis sein.
  • Findet der Rechts­be­griff des Augen­blicks­ver­sagens Anwendung, kann den Fahrer vom Vorwurf grob pflicht­wid­rigen Verhaltens befreien werden. Da bei einem Rotlicht­verstoß Sekun­den­bruch­teile über die Schwere der Schuld entscheiden, spielt dieser Terminus eine wichtige Rolle beim Einspruch gegen die Vorwürfe der Bußgeldstelle.

Juris­tisch unter Augen­blicks­ver­sagen einzu­ordnen ist beispiels­weise der sogenannte Mitzieh­effekt. Dieser tritt in Kraft, wenn ein Autofahrer auf seiner Spur oder der Nebenspur den Verkehrs­teil­nehmern folgt, ohne sich im Falle des Rotlicht­ver­stoßes bewusst zu sein, dass die Ampel für ihn schon auf Gelb oder Rot gestellt hat. Auch eine Ablenkung wie etwa, wenn der Beschul­digte von einem anderen Fahrer provo­ziert wird, kann bei einem Verkehrs­verstoß zur Abmil­derung der Strafe führen.

Die Ampel ist für Geradeausfahrende auf Rot. Die Abbiegeampel springt gerade von Gelb auf Rot. Rotlichtverstoß

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

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