Geschwin­dig­keits­verstoß, der Bleifuss auf der Überholspur – ab wann es teuer wird!

Über zwanzig Millionen Verkehrs­teil­nehmer werden jährlich auf deutschen Straßen wegen überhöhter Geschwin­digkeit geblitzt (Geschwin­dig­keits­verstoß). Damit ist zu schnelles Fahren, der sogenannte Geschwin­dig­keits­verstoß, die Nummer eins unter den in Flensburg gespei­cherten Verkehrs­ord­nungs­wid­rig­keiten. Je nach Schwere des Vergehens drohen dem Fahrer ein saftiges Bußgeld von bis zu 680 Euro, zwei Punkte in der Verkehrs­sün­der­datei, drei Monate Fahrverbot oder sogar der Führer­schein­entzug. Die bestehenden Gesetze polari­sieren und werden unter Kraft­fahr­zeug­fahrern heiß disku­tiert. Während manche die im Bußgeld­ka­talog vorge­se­henen Sanktionen als pädago­gi­schen Lerneffekt für Raser inter­pre­tieren, vermuten andere eine gesicherte staat­liche Einnah­me­quelle, die Geld in die maroden Kassen der Länder und Kommunen spülen soll.

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Wird eine durch ein Verkehrs­schild vorge­schriebene Geschwin­digkeit überschritten, spricht man von einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung.

Die zulässige oder erlaubte Höchst­ge­schwin­digkeit, auch Geschwin­dig­keits­be­schränkung, ist ein verbind­licher Grenzwert für die Geschwin­digkeit eines Fahrzeugs, der nicht überschritten werden darf.

Von der vom Blitzer gemes­senen Geschwin­digkeit wird ein bestimmter Wert – die sogenannte Toleranz – abgezogen.

Ob eine Geschwin­digkeit auf dem Weg zum Krankenhaus oder wegen einer Notdurft einge­halten werden muss, erfahren Sie hier.


Generell unter­scheidet der Straf­ka­talog zwischen Pkw & Motor­räder auf der einen und Lkw & Omnibusse auf der anderen Seite. Innerhalb dieser Kategorien kommt es zur Diffe­ren­zierung hinsichtlich der Überschreitung des Tempo­limits (Geschwin­dig­keits­verstoß) innerhalb geschlos­sener Ortschaften und außerhalb geschlos­sener Ortschaften. Eine Sonderform stellen spezi­fische Verkehrs­si­tua­tionen wie Gefah­ren­stellen und beein­träch­ti­gende Wetter­ver­hält­nisse dar, bei denen die Punkte und Bußgelder für Geschwin­dig­keits­ver­stöße für alle Kraft­fahr­zeuge identisch sind. Zudem gibt es einen Bußgeld­ka­talog für Verstöße in Bezug auf die gesetzlich vorge­schriebene Verwendung von Geschwin­dig­keits­be­grenzern bei Lkw und Kraft­om­ni­bussen. Hier eine Übersicht über den aktuellen Bußgeld­ka­talog des Kraftfahrt-Bundesamts für Geschwindigkeitsüberschreitung:

Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit für Pkw und Motor­räder - Innerhalb geschlos­sener Ortschaften

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

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Bußgeld­ka­talog Geschwin­digkeit für Pkw und Motor­räder (Geschwin­dig­keits­verstoß) - Außerhalb geschlos­sener Ortschaften

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Bußgeld­ka­talog Spezi­fische Verkehrssituationen

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Mit nicht­an­ge­passter Geschwin­digkeit gefahren trotz angekün­digter Gefah­ren­stelle, bei Unüber­sicht­lichkeit, an Straßen­kreu­zungen, Straßen­mün­dungen, Bahnüber­gängen oder schlechten Sicht- oder Wetter­ver­hält­nissen wie Nebel oder Glatteis  100 €  1 Punkt 
Festge­setzte Höchst­ge­schwin­digkeit bei Sicht­weise unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (innerhalb geschlos­sener Ortschaften)  80 € - 680 €  1 - 2 Punkte  0 -3 Monate 
Festge­setzte Höchst­ge­schwin­digkeit bei Sicht­weise unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten (außerhalb geschlos­sener Ortschaften)  80 € - 600 €  0 - 2 Punkte  0 -3 Monate 
Beim Führen eines Fahrzeugs ein Kind, einen Hilfe­be­dürf­tigen oder älteren Menschen gefährdet, insbe­sondere durch nicht ausrei­chend vermin­derte Geschwin­digkeit, mangelnde Brems­be­reit­schaft oder unzurei­chenden Seiten­ab­stand beim Vorbei­fahren oder Überholen  80 €  1 Punkt 

Bußgeld­ka­talog Geschwindigkeitsbegrenzer

Delikt  Bußgeld  Punkte  Fahrverbot 
Kraft­fahrzeug in Betrieb genommen, das nicht mit dem vorge­schrie­benen Geschwin­dig­keits­be­grenzer ausge­rüstet war, oder den Geschwin­dig­keits­be­grenzer auf unzulässige Geschwin­digkeit einge­stellt oder nicht benutzt hat, auch wenn es sich um ein auslän­di­sches Kraft­fahrzeug handelt  100 €  1 Punkt 
Als Halter die Inbetrieb­nahme eines Kraft­fahr­zeuges angeordnet oder zugelassen, das nicht mit dem vorge­schrie­benen Geschwin­dig­keits­be­grenzer ausge­rüstet war oder dessen Geschwin­dig­keits­be­grenzer auf eine unzulässige Geschwin­digkeit einge­stellt war oder nicht benutzt wurde  150 €  1 Punkt 

Fehler im System – über die Zuver­läs­sigkeit von Blitzgeräten

Auch die Messver­fahren stehen immer wieder im Fokus der Kritik. Ganz gleich, ob klassische Radar­fallen oder moderne Laser­technik – 100 Prozent zuver­lässig sind die Blitzer und Auswertung der Daten zur Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen/Geschwindigkeitsverstößen nicht in jedem Fall. Die Gründe dafür sind vielfäl­tiger Natur. Sie reichen von mensch­lichem Versagen seitens der Messbe­amten über fehlende oder abgelaufene Eichpro­to­kolle bis hin zu falschen Messungen aufgrund von techni­schen Unzuläng­lich­keiten der Geräte. Doch was genau sind mögliche Fehler­quellen der Blitz­geräte, die in Deutschland zwecks Messung überhöhter Geschwin­digkeit einge­setzt werden? Funkti­ons­weise und Proble­ma­tiken der drei wichtigsten Messver­fahren, mit denen Verkehrs­teil­nehmer geblitzt werden, möchten wir hier einmal genauer unter die Lupe nehmen.

Ein Verkehrsschild mit 30er Zone, Geschwindigkeitsverstoß

Bei der herkömm­lichen Radar­technik sendet das Gerät elektro­ma­gne­tische Wellen, die von den Fahrzeugen reflek­tiert und direkt an den Radar-Sensor zurück­ge­schickt werden. Dieser sogenannte Doppler-Effekt macht es möglich, die Geschwin­digkeit des Pkw, Lkw oder Motorrads zu errechnen. Ist das Tempo­limit überschritten, wird der allseits gefürchtete Blitz ausgelöst, um ein Foto des poten­zi­ellen Verkehrs­sünders zu schießen. Neben einer unregel­mä­ßigen Eichung des Geräts sind mögliche Messfehler die falsche Justierung der Radar­anlage, die gleich­zeitige Messung mehrerer Objekte, Spurwechsel des Fahrzeugs sowie das Reflek­tieren des Blitzes an einem Verkehrsschild.

Das Laser-Messsystem funktio­niert ähnlich wie die Radar­technik, ist aber weniger fehler­an­fällig. Bei diesem Verfahren sind es Licht­im­pulse, die ausge­sendet und reflek­tiert werden. Die dabei verwen­deten Multispek­tral­ka­meras nehmen das Licht in mehreren Wellen­längen auf und berechnen so die Geschwin­digkeit des vorbei­fah­renden Fahrzeugs. Doch auch hier sind Fehler nicht ausge­schlossen. Das trifft besonders auf die mobilen Messgeräte wie Laser­pis­tolen zu, die bei unsach­ge­mäßer Handhabung eines Polizei­be­amten – wie das fehler­hafte Justieren der Zieloptik oder das Bewegen des Gerätes während der Messphase – verfälschte Ergeb­nisse liefern können. Auch muss das ins Visier genommene Auto parallel zur Fahrbahn sein, damit der Winkel und das Messergebnis stimmen, genauso wie – und das gilt für alle Geschwin­dig­keits­mess­ver­fahren – die Gegeben­heiten der Messört­lichkeit angemessen sein sollten.

Auch die Licht­schran­ken­messung nimmt vermehrt Einzug in den deutschen Straßen­verkehr. Passiert ein Fahrzeug mehrere Licht­schranken auf einem Strecken­ab­schnitt, wird aus der vergan­genen Zeit zwischen den Unter­bre­chungen das Tempo des jewei­ligen Fahrzeugs ermittelt. Einmal mehr spielt die regel­mäßige Eichung eine wichtige Rolle für eine korrekte Geschwin­dig­keits­messung. Noch gravie­render ist der Fakt, dass für eine gültige Messung niemals mehrere Fahrzeuge neben­ein­ander durch die Licht­schranke fahren dürfen. Zweifel­hafte Daten liefert das Messgerät auch dann, wenn es nicht erschüt­te­rungsfrei positio­niert worden ist.

Techno­logie in der juris­ti­schen Grauzone: Sind Blitzer-Apps erlaubt?

Während das gute alte Autoradio nach wie vor über Staus aber auch Blitz­an­lagen infor­mieren darf, ist man mit Blitzer-Apps und Radar­warnern im Navi nicht jederzeit auf der legalen Seite. Der Gesetz­geber lässt zumindest verlauten, dass solche Programme und Geräte zwar erworben, besessen und im Auto mitge­führt, aber nicht während der Fahrt einge­schaltet werden dürfen. Im Falle einer Missachtung des Gesetzes drohen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Eigen­ständige Radar­warner, die keinen Zweck erfüllen, außer auf die Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen aufmerksam zu machen, sind im Fahrzeug generell verboten und werden bei einer Polizei­kon­trolle direkt beschlag­nahmt. Auch der Beifahrer darf laut Urteil des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Karlsruhe aus dem Februar 2023 (Akten­zeichen 2 ORbs 35 Ss 9/23) eine Warn-App nicht aktiv verwenden, um den Fahrer über mögliche Blitzer zu informieren.

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Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.