Blitzer: Chancen und Möglich­keiten im Bußgeldverfahren

Wer auf deutschen Straßen von einem Blitzer erfasst wird, muss in der Regel auch mit einem Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid rechnen. Ganz gleich, ob der Fahrer eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung begangen hat, beim Telefo­nieren am Steuer erwischt wurde oder im Verdacht steht, einen Rotlicht- oder Abstands­verstoß begangen zu haben: Geblitzt werden kann ein Bußgeld, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot und Führer­schein­entzug nach sich ziehen. In welchen Fällen Sie Blitzer Kosten beanstanden können und nicht zahlen brauchen, soll hier einmal genauer unter die Lupe genommen werden.

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Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

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Der Blitz­ma­rathon ist eine polizei­liche, meist einen Tag andau­ernde Aktion der Überwa­chung des bewegten Straßen­ver­kehrs in Deutschland.

Blitzer dürfen nur von gesetzlich legiti­mierten Behörden aufge­stellt werden – also beispiels­weise von der Polizei. In manchen Bundes­ländern dürfen aber auch private Unter­nehmen, beauf­tragt von Kommunen, Messgeräte aufstellen und Geschwin­dig­keits­mes­sungen durchführen.

Blitzer­arten gibt es viele verschiedene. Sie unter­scheiden sich sowohl von der Technik als auch vom Gehäuse und vom Einsatz.

Welche Blitzer gibt es?

Hierzu­lande werden Verkehrs­sünder entweder mit Radar­technik, Laser-Messgeräten oder Licht­schran­ken­messung geblitzt. Ganz gleich, ob man Blitzer als Abzocke oder wichtige Unfall­prä­ven­ti­ons­maß­nahme betrachtet – Fehler beim Messen von Tempo­ver­stößen oder bei Aufnahmen von Rotlicht­ver­gehen sind keine Seltenheit. Selbst wenn die Messbe­amten alles richtig gemacht haben, die Gegeben­heiten der Messört­lichkeit angemessen sind und die Geräte auch regel­mäßig geeicht wurden, sind technische Probleme nicht immer von der Hand zu weisen. Hier die Funkti­ons­weisen und häufigsten Fehler­quellen der wichtigsten Messverfahren:

  • Radar­technik: Das Gerät sendet elektro­ma­gne­tische Wellen, die von den vorbei­fah­renden Fahrzeugen reflek­tiert und direkt an den Radar­sensor zurück­ge­schickt werden. Mithilfe dieses Doppler-Effekts kann die Geschwin­digkeit des jewei­ligen Kraft­fahr­zeugs errechnet werden. Messfehler können auftreten, wenn die Radar­anlage falsch justiert ist, mehrere Objekte gleich­zeitig gemessen werden, ein Fahrzeug die Spur wechselt und wenn der ausge­löste Blitz an einem Verkehrs­schild reflek­tiert wird.
  • Laser-Messsystem: Hier werden Licht­im­pulse ausge­sendet und reflek­tiert. Multispek­tral­ka­meras nehmen das Licht in mehreren Wellen­längen auf und berechnen so die Geschwin­digkeit des vorbei­fah­renden Fahrzeugs. Besonders fehler­an­fällig sind dabei die mobilen Messgeräte wie Laser­pis­tolen, wenn etwa die Zieloptik falsch justiert oder das Gerät während der Messphase bewegt wird. Zudem müssen Lkw, Pkw oder Motorrad parallel zur Fahrbahn sein, damit der Winkel beim Blitzen stimmt
  • Licht­schran­ken­messung: Wenn ein Fahrzeug mehrere Licht­schranken auf einem Strecken­ab­schnitt passiert, wird aus der vergan­genen Zeit zwischen den Unter­bre­chungen die Geschwin­digkeit des jewei­ligen Fahrzeugs ermittelt. Hierbei dürfen niemals mehrere Fahrzeuge neben­ein­ander durch die Licht­schranke fahren. Auch muss der Blitzer erschüt­te­rungsfrei positio­niert werden, um verläss­liche Daten zu erheben.

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Wie kann ich schon im Vorfeld vermeiden, überhaupt geblitzt zu werden?

Ganz einfach: Geschwin­dig­keits­be­schrän­kungen beachten! Zusätzlich kann man sich auf zahlreichen Seiten online Auskunft über den Standort von Blitzern holen, oder in Erfahrung bringen, ob ein bekannter Blitzer weg ist. Aber auch das Autoradio infor­miert noch auf klassi­schem Weg über Blitzer­fallen und Radar­mess­an­lagen. Apps und Radar­warner im Navi sind die moderne Variante, aller­dings stets mit Vorsicht zu genießen.

Denn als Fahrer darf man diese zwar erwerben bzw. auf dem Handy instal­lieren und im Auto mitführen, nicht aber während der Fahrt verwenden. Hier droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro. Ist aller­dings ein Beifahrer an Bord, kann dieser sehr wohl als Blitzer Hilfe sein Smart­phone nutzen, um vor den nächsten Messan­lagen auf der Strecke zu warnen. Für den Fahrer ist es aber nur dann völlig unbedenklich, wenn er keine Kenntnis hat, dass der Beifahrer eine App nutzt.

Blitzer am Straßenrand

Was Sie tun können, um Ihre Blitzer Kosten zu beanstanden

Ist das Kind aller­dings schon in den Brunnen gefallen, sprich – Sie wurden von einer Blitz­anlage fotogra­fiert – sollten Sie alle Möglich­keiten ausschöpfen, um die durch den Blitzer verur­sachten Kosten nicht zahlen zu müssen. Vorwürfe in einem Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid können fehlerhaft und anfechtbar sein. Die Gründe dafür sind vielfäl­tiger Natur.

Saßen Sie tatsächlich am Lenkrad oder sind Sie lediglich der Halter des Fahrzeugs, mit dem ein Verkehrs­verstoß begangen wurde? Waren die Messan­lagen ordnungs­gemäß geeicht und positio­niert? Sind die invol­vierten Polizei­be­amten ausrei­chend geschult gewesen? Beinhalten Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid alle relevanten Angaben oder haben sich formelle Fehler einge­schlichen? Ist der Bußgeld­be­scheid innerhalb der Verjäh­rungs­frist erlassen worden? Manchmal reicht schon ein fehler­haftes Detail im Zuge eines Bußgeld­ver­fahrens und Sie müssen keine Blitzer Kosten tragen.

Hilfe mit Geblitzt.de

Die ideale Lösung, um Blitzer Kosten zu vermeiden, ist Geblitzt.de. Hier müssen Sie lediglich Ihre Unter­lagen online bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Radar­falle, Radar­kon­trolle, Starenkasten

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