Häufige Fragen zum Service von Geblitzt.de

Haben Sie Fragen zu unserer Dienst­leistung? Möchten Sie wissen, in welchen Fällen Sie sich wo und mit welchen Unter­lagen anmelden können? Im unserem Service FAQ erfahren Sie mehr.

Allge­meines


Welche Fälle übernimmt Geblitzt.de?

Grund­sätzlich finan­ziert Geblitzt.de die Prüfung und ggf. Einstellung von Bußgeld­ver­fahren nur aus dem deutschen Straßenverkehr.

Folgende Vorwürfe können Sie bei Geblitzt.de einreichen:

Geschwin­dig­keits­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit überschritten zu haben.

Abstands­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, den Mindest­ab­stand zu einem voraus­fah­renden Fahrzeug nicht einge­halten zu haben.

Wechsel­licht­verstoß, Dauer­licht­zeichen und Grünpfeil (Ampel usw.) - Ihnen wird vorge­worfen, ein Wechsel­licht­zeichen oder Dauer­licht­zeichen nicht befolgt zu haben.

Mobil­te­le­fon­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, während der Fahrt ein Mobil­te­lefon genutzt zu haben.

Überhol­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, einen anderen Verkehrs­teil­nehmer ordnungs­widrig überholt zu haben.

Vorfahrts­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, "rechts-vor-links" nicht beachtet, ein Stopp­schild überfahren zu haben oder zu schnell an einen Zebra­streifen heran­ge­fahren zu sein.

Park- oder Halte­verstoß - Ihnen wird vorge­worfen, Ihr Fahrzeug ordnungs­widrig abgestellt oder geparkt zu haben.


Erfolgt die Prüfung meines Falles durch eine Software oder einen Anwalt?

Sowohl die Prüfung der gegen Sie erhobenen Vorwürfe als auch die juris­tische Bewertung Ihres Bußgeld­ver­fahrens erfolgt ausschließlich durch Verkehrs­rechts­an­wälte in den Partner­kanz­leien. Die von Geblitzt.de entwi­ckelte Software unter­stützt lediglich adminis­trative Abläufe des Kanzleialltages.


Ich habe eine Verwarnung mit Verwarngeld erhalten. Kann ich mich damit bei Geblitzt.de anmelden?

Nein. Die Prüfung von Verwar­nungen bzw. Bußgeld­ver­fahren, welche aus einer nicht angenom­menen Verwarnung resul­tieren, finan­ziert Geblitzt.de nicht.

Bei einer Verwarnung handelt es sich nicht um ein Bußgeld­ver­fahren. Sollte gegen eine Verwarnung Einspruch eingelegt oder die Verwarnung nicht angenommen werden, wird ohne weitere Anhörung ein Bußgeld­ver­fahren gegen Sie eröffnet.

Das Bußgeld­ver­fahren ist mit zusätz­lichen Kosten verbunden - 25,00 Euro für die Verfah­rens­er­öffnung und 3,50 Euro Auslagen. Wird das Bußgeld­ver­fahren gegen Sie nicht einge­stellt, müssen Sie diese Kosten zusätzlich zur Höhe der Verwarnung zahlen.

Sollten Sie die Verwarnung begleichen, entstehen Ihnen neben den gerin­geren Kosten auch keine recht­lichen Konse­quenzen. Der Verstoß wird nicht akten­kundig und hat keinen Eintrag im Fahreig­nungs­re­gister (FAER) zur Folge.


Ich habe einen Zeugen­fra­ge­bogen bzw. Frage­bogen zur Fahrer­er­mittlung erhalten. Kann ich mich damit bei Geblitzt.de anmelden?

Nein. Ein Zeugen­fra­ge­bogen bzw. Frage­bogen zur Fahrer­er­mittlung wird von einer Bußgeld­stelle verschickt, wenn der Fahrzeug­führer nicht eindeutig ermittelt werden kann. Dementspre­chend gibt es noch keinen Beschul­digten, gegen den ein Bußgeld­ver­fahren eröffnet worden ist. Deshalb können Sie den Service von Geblitzt.de noch nicht in Anspruch nehmen.

In jedem Fall müssen Sie den Namen und Adresse des Fahrzeug­halters gegenüber der Bußgeld­stelle bestätigen.

  • Wenn Sie der Fahrer waren, müssen Sie den Verstoß nicht zugeben und können vom Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch machen.
  • Sie waren nicht der Fahrer und der tatsäch­liche Fahrer ist mit Ihnen verwandt oder verschwägert, dann müssen Sie den Fahrer nicht benennen und können vom Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch machen.
  • Ist der Fahrer nicht mit Ihnen verwandt müssen Sie den Fahrer benennen. Relati­vieren Sie die Angaben zur Sache ("wahrscheinlich ist … gefahren").

Sollte die angegebene Person dann einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten, kann sie sich damit bei Geblitzt.de anmelden. Erst nachdem ein Anhörungs­bogen versandt bzw. ein Bußgeld­be­scheid erlassen wurde, können Anwälte für die beschul­digte Person tätig werden.

Wichtig! Beachten Sie bitte, dass einer Firma das Zeugnis­ver­wei­ge­rungs­recht nicht zusteht. Dementspre­chend muss eine Firma auch immer den Fahrer benennen. Sollte es sich um ein Firmen­fahrzeug handeln lesen Sie bitte diesen Leitfaden für Firmen ».


Ich habe bisher nur einen Anhörungs­bogen erhalten. Kann ich mich damit bei Geblitzt.de anmelden?

Ja. Bitte melden Sie sich bereits nach Erhalt eines Anhörungs­bogens bei Geblitzt.de an. Die Partner­kanz­leien werden frist­ge­recht alle notwen­digen Angaben gegenüber der Bußgeld­stelle für Sie tätigen. Jetzt bei Geblitzt.de anmelden & Unter­lagen einreichen ».


Meine Firma hat einen Zeugen­fra­ge­bogen / Anhörungs­bogen erhalten. Kann ich mich damit bei Geblitzt.de anmelden?

Nein. Die Firma muss der Bußgeld­stelle Auskunft über den Fahrer eines Firmen­fahr­zeuges geben. Kommt sie dem nicht nach, droht eine kosten­pflichtige Fahrten­buch­auflage. Sollte der angegebene Fahrer daraufhin einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten, kann er sich damit sofort bei Geblitzt.de anmelden.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie in diesem Leitfaden für Firmen ».


Warum habe ich eine Chance, dass mein Bußgeld­ver­fahren einge­stellt oder das Strafmaß reduziert wird?

Damit ein Bußgeld­ver­fahren auch gerichtlich Bestand hat, muss der Verkehrs­verstoß lückenlos dokumen­tiert sein. Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die eine Verfah­rens­ein­stellung oder Straf­re­du­zierung zur Folge haben können. Z.B. müssen Messgeräte korrekt geeicht, aufgebaut und bedient worden sein. Jedes einzelne Verfahren kann Form- und Technik­fehler aufweisen, die zu einer Straf­mil­derung oder Einstellung führen können.


Wie häufig werden Bußgeld­ver­fahren einge­stellt oder das Strafmaß gemindert?

12% der über Geblitzt.de einge­reichten und durch die Partner­kanz­leien betreuten Fälle werden einge­stellt. Bei einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit eine positive Änderung des Straf­maßes zu erreichen. Erfolgs­ga­rantien gibt es jedoch nicht, da es sich immer um Einzel­fall­ent­schei­dungen handelt.


Was passiert mit meinen Daten?

Alle Daten werden bei Geblitzt.de mit größter Sorgfalt behandelt. In den Nutzungs­be­din­gungen » und der Daten­schutz­er­klärung » erfahren Sie welche Daten erhoben, verar­beitet und ggf. weiter gegeben werden.


Wo finde ich Ihre AGB?

Die Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen für Geblitzt.de finden Sie unter Nutzungs­be­din­gungen ».


Wo finde ich meine Fall-Nummer?

Ihre Fall-Nummer (FA-XXX-XXX-XXX) finden Sie auf der anwalt­lichen Vollmacht für die Partner­kanzlei und in jeder von Geblitzt.de an Sie verschickten E-Mail.

Beachten Sie bitte, bei jeder Anfrage immer Ihre Fall-Nummer mit anzugeben.



Grund­sätzlich finan­ziert Geblitzt.de die Prüfung und ggf. Einstellung von Bußgeld­ver­fahren nur aus dem deutschen Straßenverkehr.
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Anmeldung / Einreichung


Welche Daten benötigt Geblitzt.de von mir?

Um Ihren Fall übernehmen zu können, werden folgende Daten benötigt:

  • Kontakt­daten: Um Sie über den aktuellen Stand Ihres Falles benach­rich­tigen zu können, wird eine aktuelle E-Mail-Adresse von Ihnen benötigt.
  • Perso­nen­be­zogene Daten: Ihre perso­nen­be­zo­genen Daten werden benötigt, um die Zusam­men­arbeit zwischen Ihnen (als Auftrag­geber), den Partner­kanz­leien und Geblitzt.de (als Prozess­fi­nan­zierer) dokumen­tieren zu können.
  • Rechts­schutz­ver­si­cherung: Das Hinzu­ziehen einer Rechts­schutz­ver­si­cherung bietet Ihnen Vorteile um gegen Ihr Bußgeld­ver­fahren vorzu­gehen. Sollten Sie über eine Rechts­schutz­ver­si­cherung verfügen, geben Sie bitte Ihre Versi­che­rungs­daten an.

Welche Daten von Ihnen erfasst, verar­beitet und ggf. weiter gegeben werden, erfahren Sie in der Daten­schutz­er­klärung ».


Ich habe keine Rechtsschutzversicherung?

Auch ohne eine Rechts­schutz­ver­si­cherung werden die Partner­kanz­leien und Geblitzt.de, gemäß der Nutzungs­be­din­gungen, umfassend für Sie tätig. Anfal­lende Kosten der Prüfung werden gemäß der Nutzungs­be­din­gungen » übernommen.


Ich habe einen Fehler bei der Anmeldung gemacht, was nun?

Bitte melden Sie sich einfach noch einmal mit den korrekten Daten an. Sie erhalten automa­tisch eine neue Fall-Nummer sowie Vollmacht.


Wie lange dauert es, bis ich eine Bestätigungs-Mail erhalte?

Es kann bis zu 24 Stunden dauern. Bitte kontrol­lieren Sie auch den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches, um auszu­schließen, dass die E-Mail dort verloren geht.


Ich habe keine Bestätigungs-Mail bekommen, was nun?

Bitte kontrol­lieren Sie den Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfaches. Es kann passieren, dass Bestätigungs-Mails irrtümlich dort abgelegt werden. Wenn Sie auch dort keine Bestätigungs-Mail finden, war Ihre angegebene E-Mail-Adresse mögli­cher­weise nicht korrekt.

Melden Sie sich dann bitte erneut an. Sollten Sie dann immer noch keine Bestätigungs-Mail erhalten, melden Sie das Problem bitte per E-Mail an den Kunden­service: kontakt@coduka.de


Warum benötigt Geblitzt.de meinen Anhörungs­bogen bzw. Bußgeld­be­scheid ausschließlich als Kopie?

Den Anwälten genügt eine Kopie, um bei der zustän­digen Bußgeld­stelle Einspruch einzu­legen und einen Antrag auf Akten­ein­sicht zu stellen. Ggf. benötigen Sie die Original-Unterlagen im Laufe des Verfahrens selbst.


Kann ich mich bei Geblitzt.de anmelden, obwohl das amtliche Schreiben nicht an mich adres­siert ist?

Nein. Das Bußgeld­ver­fahren richtet sich gegen die im Anhörungs­bogen bzw. Bußgeld­be­scheid benannte Person. Hierbei ist es unerheblich ob diese tatsächlich gefahren ist. Dementspre­chend muss sich diese Person bei Geblitzt.de anmelden.


Mir wird ein weiterer Verkehrs­verstoß vorge­worfen und ich bin aber bereits bei Geblitzt.de angemeldet. Wird eine weitere Anmeldung von mir benötigt?

Ja, die wird benötigt. Geblitzt.de führt unter einer Anmeldung immer nur einen Fall. Dementspre­chend melden Sie sich bitte erneut bei Geblitzt.de an.



Auch ohne eine Rechts­schutz­ver­si­cherung werden die Partner­kanz­leien und Geblitzt.de, gemäß der Nutzungs­be­din­gungen, umfassend für Sie tätig.
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Ablauf


Muss ich den Anhörungs­bogen ausfüllen und an die Bußgeld­stelle zurück schicken?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet auf einen Anhörungs­bogen zu reagieren. Die im Anhörungs­bogen genannten Fristen und Andro­hungen sind rechtlich nicht bindend. Vielmehr dienen diese der Bußgeld­stelle als "Druck­mittel" um von Ihnen ein Schuld­ein­ge­ständnis zu erhalten.

Bitten melden Sie sich bereits nach Erhalt eines Anhörungs­bogens bei Geblitzt.de an. Die Partner­kanz­leien übernehmen dann ebenfalls die Kommu­ni­kation mit der Bußgeld­stelle für Sie.


Muss ich selber Einspruch gegen den Anhörungs­bogen bzw. Bußgeld­be­scheid einlegen?

Nein. Nach der Fallüber­nahme vertreten Sie die Partner­kanz­leien von Geblitzt.de gegenüber der Bußgeld­stelle. Ebenfalls wird vorsorglich Einspruch gegen einen eventuell ergan­genen Bußgeld­be­scheid eingelegt.


Wie lange dauert es bis die Prüfung der erhobenen Vorwürfe abgeschlossen ist?

Die Dauer bis zum Abschluss der Prüfung ist davon abhängig, wie schnell die zuständige Bußgeld­stelle den Partner­kanz­leien die vollständige Akte zu Ihrem Verfahren zur Verfügung stellt.

In der Regel erfolgt die Prüfung und anschlie­ßende juris­tische Bewertung innerhalb von 6-8 Wochen.


Mein Fall wurde bereits übernommen. Trotzdem habe ich jetzt weitere Unter­lagen (z.B. Bußgeld­be­scheid) von der Bußgeld­stelle erhalten, was nun?

Machen Sie sich keine Sorgen und leisten Sie bitte keine Zahlung. Auch wenn die Partner­kanz­leien Sie gegenüber der Bußgeld­stelle vertretten und in Ihrem Namen bereits Einspruch eingelegt haben, läuft das Bußgeld­ver­fahren selbst­ver­ständlich weiter. Leiten Sie bitte alle weiteren Unter­lagen zu Ihrem Fall, unter Angabe Ihrer Fall-Nummer, an den Geblitzt.de Kunden­service » oder die Partner­kanzlei weiter. .


Warum wurde meine Anmeldung abgelehnt?

Den genauen Grund der Ablehnung finden Sie in der Benachrichtigungs-E-Mail. Bei Fragen zu Ihrer Ablehnung wenden Sie sich bitte an den Kunden­service. Aus Gründen des Daten­schutzes erfolgt eine Auskunft zu einzelnen Fällen nur per E-Mail an: kontakt@coduka.de unter Angabe der Fall-Nummer (FA-XXX-XXX-XXX).


Kann ich mir den Anwalt selbst aussuchen? Kann mein Anwalt über Geblitzt.de abgerechnet werden?

Nein, das ist nicht möglich. Geblitzt.de arbeitet ausschließlich mit ausge­wählten Partner­kanz­leien zusammen.



Sie können sich bereits nach Erhalt eines Anhörungs­bogens bei Geblitzt.de anmelden. Die Partner­kanz­leien übernehmen dann ebenfalls die Kommu­ni­kation mit der Bußgeld­stelle für Sie.
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Keine Kosten


Was kosten mich die Prüfung meines Bußgeldverfahrens?

Die Prüfung, der im Bußgeld­ver­fahen gegen Sie erhobenen Vorwürfe, durch die Partner­kanz­leien, verur­sacht keine Kosten für Sie. Alle mit der Prüfung anfal­lenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbst­be­tei­ligung zahlt Geblitzt.de.


Können Folge­kosten entstehen?

Durch die Prüfung, der gegen Sie erhobenen Vorwürfe, entstehen für Sie keine Kosten. Das weitere Vorgehen gegen Ihr Bußgeld­ver­fahren ist direkt von der Prüfung und anschlie­ßended juris­ti­schen Bewertung abhängig. Sollten im weiteren Verfahren evtl. Kosten anfallen, werden Sie darüber im Vorfeld infor­miert. Dementspre­chend müssen Sie dann einem weiteren Vorgehen ausdrücklich zustimmen.


Entstehen für mich Kosten, wenn mein Bußgeld­ver­fahren nicht einge­stellt wird?

Sollte Ihr Bußgeld­ver­fahren nicht einge­stellt werden, bleibt es bei den ursprüng­lichen im Bußgeld­be­scheid aufge­führten Kosten. Alle mit der Prüfung anfal­lenden Kosten der Partner­kanz­leien, werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbst­be­tei­ligung zahlt Geblitzt.de.


Warum bietet Geblitzt.de diesen Service ohne Kosten für mich an?

Geblitzt.de stellt den Partner­kanz­leien eine selbst entwi­ckelte Software zur Verfügung. Diese erleichtert die tägliche Arbeit in den Kanzleien durch Unter­stützung bei adminis­tra­tiven Aufgaben. Für die Nutzung dieser Software zahlen die Partner­kanz­leien Lizenz­ge­bühren. Mit diesen Einnahmen kann Geblitzt.de die Kosten der Prüfung im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung übernehmen.



Die Prüfung, der im Bußgeld­ver­fahen gegen Sie erhobenen Vorwürfe, durch die Partner­kanz­leien, verur­sacht keine Kosten für Sie. Alle mit der Prüfung anfal­lenden Kosten werden durch Geblitzt.de oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen - Ihre evtl. vorhandene Selbst­be­tei­ligung zahlt Geblitzt.de.
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