• Lesedauer:7 min Lesezeit

So ändern sich die Bußgelder für Autofahrer

Es ist soweit: Der neue Bußgeld­ka­talog wurde nach vielen Strei­tig­keiten vom Bundesrat verab­schiedet. Schon 2020 gab es den Versuch einer StVO-Novelle, doch dieser wurde aufgrund eines Formfehlers nicht angewendet. Da aber die Politik Radfahrer besser schützen und Sanktionen zur stärkeren Abschre­ckung erhöhen will, musste eine neue Version her. Diese wird voraus­sichtlich in drei Wochen in Kraft treten. Es gibt aber bereits Bedenken beim neuen Bußgeld­ka­talog. Denn der Verkehrs­aus­schuss des Bundes­rates rechnet schon jetzt mit einer Überfor­derung der Bußgeld­stellen und bittet die Bundes­re­gierung um eine Prüfung der Erhöhung der Verwarn­geld­grenze. Was dahinter steckt und welche Bußgelder künftig auf Verkehrs­teil­nehmer zukommen, erklärt die Berliner CODUKA GmbH – Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Neuer Bußgeldkatalog 2021

Neuer Bußgeld­ka­talog 2021

Im Schnitt werden die Bußgelder für die Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen mit dem neuen Bußgeld­ka­talog doppelt so teuer. So müssen Autofahrer, die bis zu 10 km/h zu schnell sind, innerorts künftig 30 Euro statt 15 Euro zahlen. Wer 16 bis 20 km/h zu schnell fährt, zahlt dann 70 Euro statt 35 Euro innerorts. Bei 41 km/h mehr sind es dann 400 statt 200 Euro. Zusätz­liche Fahrverbote, die beim letzten Versuch der Novelle verab­schiedet und anschließend wieder gekippt wurden, wird es im neuen Bußgeld­ka­talog nicht mehr geben. Verkehrs­teil­nehmer, die innerorts ein 30er-Schild übersehen, müssen den Führer­schein also nicht mehr abgeben.

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 40 € 
11 - 15 km/h 60 € 
16 -20 km/h 160 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 175 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 235 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 340 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 140 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 150 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 175 €  1 Punkt 
31 - 40 km/h 255 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 70 € 
11 - 15 km/h 120 €  1 Punkt 
16 -20 km/h 320 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 360 €  2 Punkte  1 Monat 
26 - 30 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 640 €  2 Punkte  2 Monate 
41 - 50 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
51 - 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 950 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 60 € 
11 - 15 km/h 70 € 
16 -20 km/h 240 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 280 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 560 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 700 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

„Es wurde auch Zeit, dass sich Bund und Länder endlich einigen konnten. Ob es sich dabei um einen guten Kompromiss handelt, muss sich in der Praxis noch zeigen. Sicher ist, dass die Verhält­nis­mä­ßigkeit zwischen den Verstößen bei diesem Entwurf gewahrt wird. Es gibt keinen „Geschwin­dig­keits­rabatt“ mehr und auch die unver­hält­nis­mä­ßigen Fahrverbote ab 21 km/h innerorts sowie 26 km/h außerorts sind im neuen Bußgeld­ka­talog nicht mehr vorge­sehen. Das kommt Verkehrs­teil­nehmern im Falle eines Augen­blick­ver­sagens beispiels­weise bei einer Geschwin­dig­keits­be­grenzung von 30 km/h zugute“, erklärt Jan Ginhold, Geschäfts­führer und Betreiber von Geblitzt.de.

Halte- und Parkver­stöße werden teuer

Zusätzlich zu den Geschwin­dig­keits­ver­stößen soll auch das Parken und Halten auf Geh- und Radwegen sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutz­streifen teurer werden. Bis zu 110 Euro können dafür zukünftig anfallen. So sollen künftig Radfahrer und andere schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer besser geschützt werden. Bei diesen Verstößen gibt es aber noch eine weitere wesent­liche Neuerung. Bisher ging man davon aus, dass von stehenden bezie­hungs­weise parkenden Fahrzeugen keine Gefährdung oder Sachbe­schä­digung ausgehen kann. Das ändert sich mit dem neuen Bußgeld­ka­talog. Eine Tabelle mit den neuen Sanktionen für Park- und Halte­ver­stöße sowie weitere Neuerungen wie das unberech­tigte Parken auf Parkplätzen für E-Autos finden Sie hier:

Übersicht zum Parken und Halten

Parken und Halten

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
Halten auf einem Fußgängerüberweg  Halten  20 € 
… mit Behinderung  35 € 
Halten unzulässig in zweiter Reihe  Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100 €  1 Punkt 
Unzulässig auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten  Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
Unzulässig gehalten in den Fällen der Zeichen 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299 (Zick-Zack-Linie) Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt  Parken  35 € 
… mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h  55 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h mit Behin­derung und Rettungs­fahrzeug im Einsatz behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist  Parken im Halteverbot  25 € 
… mit Behinderung  40 € 
… länger als 1 h  40 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  50 € 
Verbots­widrig auf einem Geh- und Radweg  Parken  55 €  1 Punkt 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100€  1 Punkt 
Vor oder in amtlich gekenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt  Parken  55 € 
… dadurch Rettungs­fahrzeug behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt  Parken  10 € 
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  90 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  110 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min.  85 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min. mit Behinderung  90 €  1 Punkt 
Im Fahrraum von Schie­nen­fahr­zeugen geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Halte­stelle), 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
… länger als 3 h  70 € 
… länger als 3 h mit Behinderung  80 € 
… länger als 3 h mit Gefährdung  80 € 
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer abgelau­fenen Parkuhr, ohne vorge­schriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchst­park­dauer geparkt  Parken  20 € 
… Ablauf bis zu 30 min.  20 € 
… Ablauf bis zu 1 h  25 € 
… bis zu 2 h  30 € 
… bis zu 3 h  35 € 
… länger als 3 h  40 € 
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrs­verbot dort geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… länger als 3 Stunden  70 € 

„Insgesamt sehen wir die neuen Regelungen zu Park- und Halte­ver­stößen ähnlich wie einige Inter­es­sen­ver­bände kritisch. Die Politik scheint den inner­städ­ti­schen Alltag mit seinem Liefer­verkehr und der begrenzten Infra­struktur auszu­blenden. Der Online-Handel wächst stetig und Handwerker und Liefe­ranten werden aufgrund fehlender Alter­na­tiven zum Be- und Entladen deutlich unter den neuen Sanktionen leiden. Wir hoffen, dass durch eine großzügige Vergabe von kommu­nalen Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen hier Abhilfe geschaffen wird“, so Ginhold dazu.

Er ergänzt: „Zukünftig werden wir daher auch Park- und Halte­ver­stöße übernehmen. Betroffene können dann ihre Bußgeld­be­scheide in Sachen Parken und Halten für Vorwürfe ab 60 Euro über Geblitzt.de von unseren Partner­an­wälten prüfen lassen.“

Weitere Neuerungen

Ein weiteres wichtiges Thema der StVO-Novelle ist die Rettungs­gasse. Wer diese nicht bildet, kann neben dem Bußgeld von 200 bis 320 Euro auch noch ein Fahrverbot erhalten. Nutzt ein Verkehrs­teil­nehmer die Rettungs­gasse, muss er mit 240 Euro, zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

„Diese Regel finden wir insbe­sondere für Motor­rad­fahrer sehr hart. Stehen diese beispiels­weise bei sehr hohen Tempe­ra­turen im Stau, gehören sie eher zu den schwä­cheren Verkehrs­teil­nehmern. Bereits jetzt wird das Befahren der Rettungs­gasse von Motor­rad­fahrern als unerlaubtes Rechts­über­holen sanktio­niert. Ob zusätzlich noch ein Fahrverbot notwendig ist, ist zweifelhaft“, Ginhold dazu.

Auch neu ist, dass LKW-Fahrer, die nicht in Schritt­ge­schwin­digkeit abbiegen, ein Bußgeld von bis zu 70 Euro erwartet. Mit diesen Neuerungen im Bußgeld­ka­talog sollen ebenfalls schwä­chere Verkehrs­teil­nehmer wie Fußgänger sowie Fahrrad­fahrer geschützt werden.

Weitere Verstöße

Weitere Verstöße

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Vorschrifts­widrig Gehweg, links­sei­tigen Radweg, Verkehrs­insel oder Grünanlage benutzt  Vorschrifts­widrig benutzt  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
Überholen bei unklarer Verkehrslage und dabei Überhol­ver­bots­zeichen 276/277 missachtet  Überholen & Überhol­verbot nicht beachtet  150 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  250 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  300 €  2 Punkte  2 Monate 
Überholen ohne ausrei­chenden Seiten­ab­stand zu anderen Verkehrs­teil­nehmern einzuhalten  Überholen ohne Abstand 
… mit Sachbeschädigung 
Nach Überholen nicht so bald möglich wieder rechts eingeordnet  Überholen, nicht wieder recht eingeordnet 
… mit Behinderung 
Abbiegen  Abbiegen, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug durch­fahren zu lassen  40 € 
… mit Gefährdung  140 €  1 Punkt  1 Monat 
Abbiegen  Abbiegen ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, mit Gefährdung  140 €  1 Punkt  1 Monat 
Abbiegen  Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t, nicht in Schritt­ge­schwin­digkeit abgebogen  70 €  1 Punkt 
Autobahn / Außer­orts­straße keine Gasse gebildet  Rettungs­gasse nicht gebildet  200 €  2 Punkte 
… mit Behinderung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  280 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Unfall  320 €  2 Punkte  1 Monat 
Autobahn / Außer­orts­straße unberechtigt Gasse benutzt  Rettungs­gasse benutzt  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Behinderung  280 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  300 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrs­teil­nehmer gefährdet  40 € 
… mit Sachbeschädigung  50 € 
Bei Benutzung eines Fahrzeuges unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verursacht  80 € 
Innerhalb einer geschlos­senen Ortschaft unnütz hin- und herge­fahren und dadurch Andere belästigt  100 € 
Dem Schie­nen­verkehr nicht Vorrang gewährt  80 € 
Zeichen 206 (Halt Vorfahrt gewähren) nicht befolgt  10 € 
Vorschrifts­widrig einen Radweg (Zeichen 237), einen Sonderweg (238, 240, 241) benutzt oder mit einem Fahrzeug eine Fahrrad­straße (244.1) oder -zone  Nutzung  15 € 
… mit Behinderung  20 € 
… mit Gefährdung  25 € 
… mit Sachbeschädigung  30 € 
Entgegen Zeichen 239 einen Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) befahren oder dort gehalten oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 das Verkehrs­verbot nicht  Nutzung mit Kfz über 3,5t zuläs­siger Gesamtmasse  100 € 
Nutzung mit Kfz bis 3,5 t  55 € 
Nutzung mit Kfz  50 € 
Nutzung als Radfahrer  25 € 
… mit Behinderung  30 € 
… mit Gefährdung  35 € 
… mit Sachbeschädigung  40 € 
Verkehrs­verbot (Zeichen 262 bis 266) nicht beachtet  40 € 
Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet  50 € 
Bei zugelas­senem Fahrzeug­verkehr auf Rad-/Gehweg (Zeichen 237, 240, 241) die Geschwin­digkeit nicht angepasst  15 € 
Mit einem Kfz trotz Verkehrs­verbot zur Vermin­derung schäd­licher Luftver­un­rei­ni­gungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen  100 € 
Überholt unter Nicht­be­achtung der Zeichen 276, 277, 277.1 70 €  1 Punkt 

Neuer Zündstoff: Verwarngeldgrenze

Nach all dem politi­schen Hin und Her mit dem Bußgeld­ka­talog sorgt auch schon die neue Version für Diskus­sionen. Im Zuge der politi­schen Einigung hatte der Verkehrs­aus­schuss des Bundes­rates im Schreiben vom 24. September empfohlen, dass die Grenzen für Verwarn­gelder angehoben werden. Damit soll verhindert werden, dass die Behörden künftig noch überfor­derter sind. Auch der Deutsche Städtetag hatte dies beispiels­weise schon zuvor gefordert.

„Würde es zu der Erhöhung der Verwarn­geld­grenze kommen, könnten Bußgeld­stellen und Ordnungs­ämter ohne die Mühen der Ermittlung des Täters (Fahrers) hohe Verwarn­gelder aussprechen. Denn bei Verwarn­geldern muss im Gegensatz zu Bußgeldern kein Fahrer ermittelt werden. Sollte die Verwarn­geld­grenze erhöht werden, bedeutet das, dass die Rechte der Betrof­fenen gemindert werden. Darüber hinaus bedeutet der Wegfall der Fahrer­er­mittlung für eine derart große Anzahl an Ordnungs­wid­rig­keiten mit großer Wahrschein­lichkeit die Einführung einer Halter­haftung durch die Hintertür. Dies wird mit Sicherheit höchst­rich­terlich zu überprüfen sein. Der Vorschlag steht damit im krassen Wider­spruch zum eigent­lichen Ziel von mehr Verkehrs­si­cherheit. Im Grunde ist es ein Einge­ständnis: Wir werden den Leuten so viel Geld aus der Tasche ziehen, dass wir es nicht einmal händeln können“, meint Ginhold.

Hilfe im Bußgeld­ver­fahren über Geblitzt.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozess­fi­nan­zierung. Haben auch Sie einen Bußgeld­be­scheid erhalten? Melden Sie sich auf www.geblitzt.de an.