Streit am Verwaltungsgericht Freiburg
Bodensee-Anwohner sind im Kampf um freiwillige Tempo-30-Schilder vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (VG) gescheitert. Drei Bürger klagen gegen die Forderung des Landratsamts Konstanz, die Schilder abzunehmen. Das Gericht weist die Klage allerdings ab. Dabei haben die Richter die eigentliche Frage, ob die selbst gebastelten Verkehrszeichen überhaupt erlaubt sind, nicht beantwortet. Wieso, erfahren Sie hier.
Für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm
Auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz ruft im Jahr 2021 der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Initiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm auf. Eine der daraus resultierenden Maßnahmen ist die Einführung freiwilliger Tempo-30-Zonen an Ortsdurchfahrten. Eigentlich darf man auf den Straßenabschnitten bis auf 50 km/h beschleunigen.
Das Fachmagazin Legal Tribune Online (LTO) berichtet über dieses Projekt und schreibt: „Dafür wurden Tempo-30-Schilder zum freiwilligen Aufstellen auf dem eigenen Grundstück an die Bewohner verteilt.“ Die zum Teil rot umrandeten Verkehrszeichen weisen zwar eine gewisse Ähnlichkeit mit tatsächlichen Geschwindigkeitszeichen auf, sind aber deutlich mithilfe einer entsprechenden Aufschrift als „freiwillig“ gekennzeichnet.
Bodensee-Anwohner begrüßen die Tempo-30-Schilder
Die Anwohner stellen die Schilder im Vorgarten auf oder bringen sie an ihren Schuppen an. Dadurch sollen die vorbeifahrenden Autofahrer dazu animiert werden, ihren Fuß vom Gaspedal zu nehmen. Denn da, wo die Schilder aufgestellt sind, gilt eigentlich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Viel zu hoch, wenn man die Bewohner fragt.
Eine Frau nennt es im Gespräch mit dem Südwestrundfunk (SWR) „eine Frechheit“, wie schnell die Fahrzeuge vorbeirasen würden. Man könne sich nicht mal in Ruhe im eigenen Garten unterhalten, teilt Heinz L., der auf der Halbinsel wohnt, dem Fernsehsender mit. Demzufolge begrüßen viele Bürger die Initiative, die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge zu drosseln.
Wieso sind die Schilder unzulässig?
Dem Landratsamt Konstanz hingegen sind die Fake-Temposchilder ein Dorn im Auge. Aufgrund von Verwechslungsgefahr, so ein Argument der Behörde, stuft sie die selbst gebastelten Verkehrszeichen als unzulässig ein und verschickt ein Schreiben an die Grundstückseigentümer und fordert diese darin, die Schilder zu entfernen. Gleichzeitig drohen sie mit Zwangsgeldern, sollten die Bürger der Forderung keine Folge leisten.
Die Deutsche Umwelthilfe schaltet sich ein
Zahlreiche Bewohner nehmen, nachdem sie die behördliche Post gelesen haben, tatsächlich die freiwilligen Tempo-30-Schilder herunter. Drei der Anwohner bleiben allerdings ihren selbst gemachten Verkehrszeichen treu und klagen gegen das Landratsamt Konstanz. Dieser Fall ist auch für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) interessant. Daher unterstützt der Verband die Kläger bei ihrem Vorhaben.
Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg (VG) plädiert Remo Klinger, ein prominenter Anwalt aus den Reihen der DUH, für die Daseinsberechtigung der selbst gemachten Schilder. Diese seien eindeutig von offiziellen Verkehrszeichen zu unterscheiden und an Stellen angebracht, die eine Verwechslungsgefahr ausschließen würden.
Wieso kann das Gericht die Kernfrage nicht beantworten?
Die Frage der Rechtmäßigkeit der Tempo-30-Schilder kann das Gericht jedoch nicht klären – und zwar aus „formaljuristischen Gründen“. Das Landratsamt Konstanz hat nämlich in ihrem Schreiben lediglich um den Abbau der Schilder gebeten und auch ein Zwangsgeld angedroht, einen formellen Bescheid stellt es allerdings nicht dar. Genau darin liegt das Problem. Die Bürger hätten auf einen entsprechenden Verwaltungsakt der Behörde warten müssen, bevor sie rechtliche Schritte einleiten. Letztendlich weist das VG die Klage ab.
Ein kleiner Sieg in den Augen der DUH
Der Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch empfindet die Entscheidung des Gerichts als Etappensieg, da die selbst gebastelten Verkehrsschilder bis auf Weiteres dort bleiben, wo sie sind.
Sollte die zuständige Behörde einen offiziellen Bescheid erlassen, würden die Klimaaktivisten den Bodensee-Anwohnern weiterhin ihre Unterstützung im Rechtsstreit um Tempo 30 zur Verfügung stellen. Die Kläger haben einen Monat Zeit, beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim eine Berufungszulassung zu beantragen.
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