Verkehrsbetriebe verschafften sich illegal Zugang zu EU-Fahrzeughalterdaten
Datenschützer schlagen Alarm: Eine Inkasso-Firma soll sich im Auftrag der Londoner Verkehrsbetriebe rechtswidrig Zugang zu den Daten deutscher Fahrzeughalter verschafft haben. Seit dem Brexit ist den britischen Behörden die Abfrage von Daten aus EU-Staaten untersagt. Dennoch enthalten die Bußgeldbescheide aus der Londoner Umweltzone Zahlungsaufforderungen in teils fünfstelliger Höhe.
Ganz London ist eine Umweltzone
Die Umweltzonen in der Hauptstadt Englands und Großbritanniens sind in zwei Klassen unterteilt. In der „Ultra Low Emission Zone“ (ULEZ) und der „Low Emission Zone“ (LEZ) ist die Zufahrt eingeschränkt. Fahrzeuge müssen sich registrieren und Umweltabgaben zahlen.
Seit Sommer letzten Jahres gilt das gesamte Londoner Stadtgebiet als „Ultra Low Emission Zone“. Fahrzeuge, die nicht den in diesen Zonen geforderten Emissionsansprüchen genügen, müssen laut spiegel.de umgerechnet 15 Euro am Tag zahlen. Tausende deutsche Autofahrer sollen gegen diese Regeln verstoßen haben – aber wie wurden dann die Fahrzeughalter ermittelt?
Weitergabe von Nummernschild-Daten seit Brexit ohne Rechtsgrundlage
Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten können Halter geblitzter Fahrzeuge mittels eines Abgleichs des Nummernschilds identifiziert werden. Dafür fehle seit dem Ausstieg Großbritanniens aus der EU laut theguardian.com allerdings die rechtliche Grundlage. Solange die Verstöße sich nicht im Bereich des Strafrechts bewegen, hätten europäische Fahrzeughalterdaten nicht an Firmen in Großbritannien weitergegeben werden dürfen. Als Quelle gibt die britische Tageszeitung Behörden aus Belgien, den Niederlanden, Spanien und Deutschland an.
320.000 rechtswidrige Bußgeldbescheide
Dennoch wurden in den vergangenen zwei Jahren rund 320.000 Bußgeldbescheide aus London in EU-Länder verschickt. Die darin enthaltenen Forderungen sollen sich teils im fünfstelligen Bereich bewegt haben. Aber wie kam die Londoner Inkasso-Firma EuroParkingCollection überhaupt an die Daten?
Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt sollen sie von einer Kontaktstelle des europäischen Halterdatenaustauschs CBE („Cross Border Enforcement“) in Italien rechtswidrig weitergegeben worden sein. Deutschland verzichte wegen Weitergaben dieser Art derzeit auf Halterdaten-Auskünfte an Italien.
Datenschutzbeauftragter spricht von „rechtswidriger Nutzung“
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, teilt die Einschätzung des Kraftfahrt-Bundesamtes über die illegale Weitergabe der Daten aus Italien. Mit dem Stopp der Weitergabe aus Deutschland seien zudem alle notwendigen datenschutzrechtlichen Schritte ergriffen worden.
Die Verkehrsbehörde Transport of London (TfL), bei der es sich um den Auftraggeber der EuroParkingCollection handelt, sieht die Verantwortung bei ihrem Subunternehmer. Wie alle Firmen, mit denen man zusammenarbeite, sei auch die EPC für das Einhalten der Datenschutzregeln verantwortlich. Die Inkasso-Firma selbst beteuert, niemand habe sie an der Abfrage von Daten aus anderen EU-Staaten gehindert.
„Einer der größten Datenschutzverstöße in der Geschichte der EU“
Der Datenskandal war von dem flämischen Abgeordneten und Journalisten Michael Freilich aus Belgien aufgedeckt worden. Dort hatte ein Gerichtsvollzieher die EuroParkingCollection mit der Abfrage der Daten beauftragt. Freilich konnte die Weitergabe in Zusammenarbeit mit den belgischen Behörden verhindern. Für ihn handelt es sich bei dem rechtswidrigen Vorgehen der EPC um „einen der größten Datenschutzverstöße in der Geschichte der EU“.
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Quellen: spiegel.de, theguardian.com