Klima-Aktivismus spezialisiert sich auf nächtliches Reifenplätten
In der Klimaprotestbewegung wächst der Frust. Demonstrationen und Straßenblockaden reichen manchen Aktivisten nicht mehr aus. Daher sind einige von ihnen dazu übergangen, in nächtlichen Guerilla-Aktionen die Reifen von SUVs zu sabotieren. Die Polizei hat Schwierigkeiten, solche Aktionen zu ahnden oder zu verhindern. Wird die Klimabewegung jetzt noch ungenierter?
Reifenplätter intensivieren ihre Aktivitäten
Gruppierungen wie „Tyre Extinguishers“ („Reifenlöscher“) haben sich auf eine neue (alte) Form des Klimaprotestes eingeschossen, indem sie heimlich die Luft aus den Reifen angeblich übergroßer Fahrzeuge lassen. Zudem hinterlegen sie kleine Zettel mit belehrenden Botschaften wie „SUV sind die zweitgrößte Ursache für den weltweiten Anstieg der Kohlendioxidemissionen der letzten zehn Jahre“.
In Deutschland sind bereits tausende Autofahrer Opfer dieses halbherzigen Vandalismus geworden, den sich seit einiger Zeit Klimaaktivisten auf die Fahne schreiben. Mit den Aktionen wollen sie aus ihrer Sicht zu schwere Pkw sabotieren, um „den Besitz eines großen, umweltschädlichen Geländewagens in den städtischen Gebieten der Welt unmöglich zu machen“.
SUVs stehen im Fadenkreuz der „Umwelt-Guerilla“
In der gesamten Bundesrepublik werden ähnliche Fälle sabotierter Geländewagen gemeldet. Ein Tatort-Schwerpunkt befindet sich laut Polizei aber in Potsdam, einer Geländewagen-Hochburg in Deutschland. Jedes fünfte Fahrzeug soll hier übergroß sein. Aber auch in der Bundeshauptstadt lassen die Aktivisten ihrem Frust über die „Stadtpanzer“ freien Lauf. Die Berliner Polizei erhielt im vergangenen Jahr laut Informationen des Senats rund eintausend Anzeigen wegen geplätteter SUV-Reifen.
Sabotage-Gruppen sind dezentral organisiert
Im Gegensatz zu der friedlichen Protestbewegung Fridays for Future oder den „Klima-Klebern“ sind die Gruppen wie die „Reifenlöscher“ dezentral organisiert. Laut spiegel.de nutzen sie zur Vernetzung verschlüsselte E-Mails und Facebook-Gruppen. Die einzelnen Mitglieder der Gruppen sollen sich untereinander so gut wie gar nicht kennen. Auch auf ihrer Website stellen sie sich als Gruppierung ohne Anführer dar, der sich jeder mithilfe der hochgeladenen Anleitungen zum Plätten von Reifen anschließen könne.
Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung
Für die Ermittlungsbehörden gestaltet sich die Ahndung solcher Aktionen schwierig. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung, obwohl lediglich Luft aus den Fahrzeugreifen gelassen wird. Diese können mit einem Pannenset relativ schnell wieder aufgefüllt werden. Da die Aktivisten ihre Taten in der Regel nachts begehen, würden sie laut Polizei zudem selten beobachtet.
Reifenplätter nehmen auch Elektroautos ins Visier
Dabei unterscheiden die Aktivisten bei der Auswahl ihrer Ziele nicht zwischen Elektro- oder Verbrennerfahrzeugen. Für sie ist jedes größer aussehende Auto ein potenzielles „Killerfahrzeug“. Die betroffenen Autofahrer und Fahrzeugbesitzer zeigen auch deswegen kaum Verständnis für die angeblichen Protestaktionen.
So auch ein Unternehmer aus dem Potsdamer Norden, der extra eine Solaranlage für 16.000 Euro auf dem Hausdach montierte, um seine Hybrid-Fahrzeuge mit klimaneutralem Strom aufladen zu können. Oder die Besitzerin eines Mazda CX-30, die auch Opfer der Reifenplätter wurde. Und das, obwohl ihr Fahrzeug nicht viel größer als ein Golf sein soll.
„Welche Beschädigung, welche Zerstörung?“
Selbst wenn ein Mitglied einer solchen Gruppe erwischt werden würde, hätte es die Staatsanwaltschaft laut Fachanwalt Christian Mertens schwer. Der Vorwurf der Sachbeschädigung lasse sich wegen des bloßen Herauslassens der Reifenluft nur schwer erhärten. Die Wortlaute der Gesetze geben nicht genügend Spielräume her, um eine Straftat daraus abzuleiten. „Welche Beschädigung, welche Zerstörung?“, fragt der Strafrechtsexperte.
Völlig neu sind solche Aktionen allerdings nicht. Bereits Ende der 2000er Jahre berichtet die taz von geplätteten Fahrzeugreifen als politische Protestaktion. Damals folgten für die Aktivisten Untersuchungshaft und Geldstrafen.
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Quelle: spiegel.de