Landgericht Heilbronn verurteilt Autofahrer wegen versuchten Mordes in drei Fällen
Tödliche Kollision: Er fuhr mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h in einer Tempo-40-Zone und stieß mit dem Pkw eines 42-jährigen Mannes und seiner Familie zusammen. Das Landgericht Heilbronn hat einen jungen Autofahrer wegen versuchten Mordes in drei Fällen schuldig gesprochen. Die Kammer verurteilte den heute 21-Jährigen zu neun Jahren Jugendstrafe.
Kollision bei 100 km/h in 40er-Zone
Das Landgericht Heilbronn (Aktenzeichen: 2 KLs 35 Js 5260/23) nimmt an, dass der Angeklagte im Februar 2023 mit etwa 100 Kilometern pro Stunde auf dem Tacho in einer 40er-Zone in das Fahrzeug eines 42-Jährigen gerast war, während dieser in Richtung Tiefgarage rangierte.
Der Mann verstarb sofort, seine Frau wurde schwer verletzt. Auf dem Rücksitz saßen die Kinder des Ehepaares, die nur leichte Verletzungen davontrugen. Vor dem Aufprall überfuhr der junge Fahrer zudem beinahe eine Fußgängerin, die gerade noch ausweichen konnte.
Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt
Das Mordmerkmal der Heimtücke wurde vom Gericht daher als erfüllt angesehen. Das Opfer habe nicht mit dem herannahenden Raser rechnen können und sei arglos als auch wehrlos gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Gleichzeitig habe der Täter nicht damit rechnen können, dass eine Innenstadtfahrt mit solch hoher Geschwindigkeit ein glimpfliches Ende nehmen würde.
Aus der Sicht der Staatsanwaltschaft war damit ein bedingter Tötungsvorsatz auf Seiten des Angeklagten gegeben. Während die ursprüngliche Anklage noch von Totschlag oder versuchtem Totschlag ausging, kristallisierte sich laut SPIEGEL Online auch für die Staatsanwältin im Laufe der Beweisaufnahme heraus, dass es sich um den Straftatbestand des Mordes handeln würde.
Als sogenanntes Mordmerkmal komme auch aus Sicht des Richters die Heimtücke infrage. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Im deutschen Strafrecht entscheiden die Mordmerkmale, ob es sich um eine vorsätzliche Tötung, also Mord und nicht um Totschlag handelt. Zur Heimtücke gehört etwa das Ausnutzen der Wehrlosigkeit eines Opfers.
Mordanklagen wegen Rasern
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Mordanklagen nach extremen Geschwindigkeitsübertretungen oder illegalen Autorennen. Der bekannteste Fall ist wohl jener der Ku'damm-Raser. Im Februar 2016 lieferten sich zwei junge Männer ein illegales Autorennen quer durch die Straßen Berlins.
Mit rund 160 km/h schossen beide Fahrzeuge über eine rote Ampel, wobei es zu einem Unfall zwischen einem der Pkw und einem unbeteiligten Fahrzeug kam, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle verstarb. Im Januar 2022 entschied der Bundesgerichtshof, dass sich der unfallbeteiligte Raser unter anderem des Mordes schuldig gemacht hatte.
"Ich wünschte, es hätte mich getroffen"
Laut der Heilbronner Stimme soll der junge Angeklagte seine Schuld offen anerkannt haben. Vor dem Landgericht soll er gesagt haben: „Ich wünschte, es hätte mich getroffen.“ Die Kammer stufte den Mann am Montag als Heranwachsenden ein, weil er im Februar 2023 geistig noch nicht reif genug gewesen sei. Er wurde deshalb nach Jugendstrafrecht verurteilt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe bleibt ihm erspart.
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Quellen: spiegel.de, t-online.de, stimme.de