Auch bei smarten Fahrzeugen: Ermittlungsbehörden nutzen jede Schwachstelle aus
Sicherheit oder Komfort? Eine Wahl, die viele User von Smart-Home-Geräten treffen müssen. Denn die vernetzten Geräte weisen oft eklatante Sicherheitsmängel auf. Smarte Kfz sind davon nicht ausgenommen, im Gegenteil: Auch hier gibt es gravierende Sicherheitslücken, die von Sicherheitsbehörden dankbar ausgenutzt werden. Ist das Auto heute gläserner, als es uns lieb sein sollte?
„Wie smart sind die Autos der Deutschen?“
Im Herbst letzten Jahres fragte Statista rund 5.000 Autofahrer unter den Besuchern der IAA Mobility in München, welche smarten Funktionen ihr Pkw besitzt. Demnach sei mittlerweile bereits fast die Hälfte aller Befragten zwischen 18 und 64 Jahren mit ihrem Kfz vernetzt und in der Lage, eine drahtlose Verbindung über das Smartphone aufzubauen. Ganze 43 Prozent verfügen bereits über ein eingebautes Display im Cockpit oder in der Mittelkonsole.
Parkassistenten sind mit 40 Prozent ebenfalls nicht selten in deutschen Autos zu finden, gefolgt von Adaptive Cruise Control, einem Tempomat mit Abstandsregelung, den 30 Prozent der Befragten nutzen. Bei 13 Prozent ist das Fahrzeug sogar permanent mit dem Internet verbunden. Ob Kleinwagen oder SUVS - die Ausstattung von Fahrzeugen mit smarten Funktionen ist heute eine Selbstverständlichkeit.
Komfort versus Sicherheit
Viele dieser vernetzten Features bieten Nutzern einen besseren Komfort und sind einfach praktisch. Sogar Apple forschte zehn Jahre lang an einem eigenen smarten E-Auto, wenn auch ohne Ergebnis.
Die Kehrseite der „smarten Medaille“ ist aber auch, dass Ermittlungsbehörden alle digitalen Einfallstore, die durch das sogenannte „Internet der Dinge“ geöffnet werden, nutzen. So wie ein Autofahrer mit der Ortungsfunktion sein Auto wiederfinden kann, sind auch Kriminalbeamte technisch dazu in der Lage.
Der Name des entsprechenden Fachgebietes lautet „Automotive IT“ (AiT). Tagesschau.de spricht in diesem Zusammenhang von einer „ermittlungstechnischen Fundgrube“. Über das eingebaute Mikrofon können Fahrer und Insassen abgehört werden. Integrierte Kameras liefern die passenden Bilder dazu und Bremsassistenten werden schnell zu einer praktischen Fernsteuerung für Ordnungshüter.
Voraussetzung für den Zugriff auf die so generierten Fahrzeugdaten ist das Notrufsystem eCall, das über das Mobilfunknetz und Satelliten kommuniziert. Seit 2018 ist es in allen neu genehmigten Fahrzeugen der Europäischen Union Pflicht. Es soll die meiste Zeit inaktiv sein und erst im Falle eines Verkehrsunfalls automatisch die Notrufzentralen benachrichtigen.
Fluch und Segen der Vernetzung
Laut Hans-Joachim Hof, Professor für Automotive Cybersicherheit an der Technischen Hochschule Ingolstadt, hat sich eCall bewährt: „Rettungsassistenten in meiner Forschungsgruppe schilderten viele Fälle, bei denen die eCall-Funktion Leben gerettet hat. Es ist eine ganz hervorragende Abwägung gemacht worden zwischen Datenschutz und dem Schutz von Leib und Leben.“
Doch gerade die lebensrettenden Funktionen helfen – trotz angeblichem Schlummermodus im Regelbetrieb - auch Ermittlern bei ihrer Arbeit. Tagesschau.de berichtet von einer Fahranfängerin, die im Jahr 2022 einen Pfosten umgefahren hatte, sich vom Unfallort entfernte und später Besuch von der Polizei bekam. Diese ging von einem schweren Unfall aus und konnte über eCall die Fahrzeug- und Halterdaten ermitteln. Die Fahrerin musste sich schließlich einem Strafverfahren wegen Unfallflucht stellen.
Fahrende Datenschleuder?
Das eCall System ist der oben bereits erwähnten Umfrage zufolge in knapp einem Fünftel der Fahrzeuge der Befragten verbaut (17 Prozent). Laut Cybersicherheitsexperte Hof seien die Fahrzeuge permanent im Datenaustausch mit den Servern der Hersteller und die dafür genutzte Funkzelle, sei ebenfalls sichtbar und könne ausfindig gemacht werden.
Ein anonymer Ermittler berichtet gegenüber tagesschau.de zudem, dass die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden je nach Autohersteller unterschiedlich eng sei. Häufig geklaute Fahrzeugmodelle erlauben den Beamten in der Regel einen einfacheren Zugriff.
Unverletzlichkeit des Autos?
Das Kfz ist nicht wie die Wohnung mit einem gesonderten Grundrecht der Unverletzlichkeit geschützt. Ob und inwieweit Nachrichten vom Beifahrer mit abgehört oder auf welcher Rechtsgrundlage Live-Standortdaten abgefragt werden dürfen, ist laut Wenke Kant, Sprecherin der Bundesdatenschutzbeauftragten, noch Gegenstand juristischer Diskussionen.
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Quellen: tagesschau.de, adac.de