Hessische Kommunen legen sich mit Zentraler Bußgeldstelle an
Falschparker und Temposünder müssen spätestens seit der StVO-Novelle mit harten Strafen rechnen. Dass damit auch die Bußgeldeinnahmen der Behörden steigen, liegt auf der Hand. Nicht selten erwirtschaften die Bußgeldstellen der Städte dabei Beträge von mehreren Millionen Euro pro Jahr. Doch das Geld fließt zum Großteil in die Kassen der Länder. In Wiesbaden und anderen hessischen Städten wird nun der Ruf nach einer gerechten Verteilung laut.
Busfahrer auf der Jagd nach Parkverstößen
Wiesbaden geht bei der Ahndung von Parkvergehen neue Wege. Als erstes Nahverkehrsunternehmen in Deutschland hat die Stadt ihre Busse mit einer Kamera ausgestattet, die es den Fahrern erlaubt, per Knopfdruck Falschparker zu dokumentieren. Das Bildmaterial wird zwecks Ahndung der Vergehen an die städtischen Verkehrsbehörden übermittelt. In der knapp zwanzigtägigen Testphase wurden auf diese Weise über 300 Parkverstöße festgehalten.
Land behält die Oberhand
Das Problem dabei: Die aus Verkehrsverstößen resultierenden Bußgelder kommen überwiegend nicht der Stadt, sondern dem Land zugute. Das stößt vielen hessischen Kommunen übel auf – nicht zuletzt, weil Frankfurt schon länger befugt ist, die Bußgeldverfahren in Eigenregie durchzuführen und die Einnahmen zu 100 Prozent in die Stadtkasse fließen. In anderen Städten tritt bei einem Bußgeld von mindestens 60 Euro die Zentrale Bußgeldstelle in Kassel auf den Plan und behält dabei 60 Prozent der Einnahmen. Nur bei Verwarnungsgeldern bis 55 Euro bleibt die Sache komplett in kommunaler Hand.
Finanzielle Schwächung der Kommunen
Nicht fair, wie der Vorsitzende des Wiesbadener Mobilitätsausschusses und Grünen-Politiker Martin Kraft kürzlich in der Stadtverordnetensitzung verlauten ließ. Schließlich kämen die Städte und nicht das Land Hessen für die Blitzer- und Personalkosten der Parkraum- und Tempoüberwachung auf. Dadurch wären Wiesbaden in 2023 laut Angaben von Silas Gottwald (SPD) Einnahmen in Höhe von 2,3 Millionen Euro weggebrochen, während die Stadtregierung von Frankfurt ein Plus von rund 12,7 Millionen Euro eingenommen habe.
Im Herbst vergangenen Jahres hatten sich Wiesbaden sowie die Städte Darmstadt, Kassel, Offenbach, Bad Homburg, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar mit einem Antrag an den hessischen Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) gewandt. Die Forderung beinhaltete die Beendigung der finanziellen Privilegien des Landes Hessen bei Bußgeldangelegenheiten, indem man das veraltete, zweistufige Verwaltungsverfahren ad acta legt. Doch das Innenministerium lehnte das Begehren ab.
Ein zweiter Versuch
Die erneute Mobilmachung des Themas durch die Stadt Wiesbaden lässt sich wohl in erster Linie durch Bußgeld-Rekordeinnahmen des Landes Hessen in Höhe von 105 Millionen Euro in 2023 erklären. Der neue hessische Innenminister Roman Poseck von der CDU signalisierte zwar Gesprächsbereitschaft, betonte aber auch, dass sich das bisherige Modell der Zentralen Bußgeldstelle bewährt habe.
Demzufolge hätte „das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hier gegenwärtig keine grundlegende Änderung vorgesehen.“ Für den Fall, dass man die Aufgaben eines Tages doch an die Kommunen zurückübertragen würde, wäre eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen sowie eine Neubestimmung der Befugnisse von Zentraler Bußgeldstelle und Kommunen erforderlich.
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Quelle: fr.de