Bundesrat und Bundestag bringen Reform durch den Vermittlungsausschuss
Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist in Stein gemeißelt: Nach langem Ringen haben beide Verfassungsorgane grünes Licht für die Einigungsvorschläge des Vermittlungsausschusses erteilt. Die Novelle zielt darauf ab, den Städten und Gemeinden mehr Spielraum zu geben, um beispielsweise Busspuren einzurichten und Tempo 30 durchsetzen zu können. Aber wird mit der Reform auch das Auto ausgebremst?
Mehr Flexibilität bei Tempo 30 und Klimaschutz
Die Zustimmung des Bundesrates zu der Gesetzesreform stand noch aus, da die Länder den ursprünglichen Änderungsplan im November 2023 abgelehnt hatten. Kritiker des Gesetzes sahen Sicherheitsaspekte in dem Reformvorhaben zu wenig berücksichtigt.
Die Kommunen sollen durch das neue StVG bei Verkehrsmaßnahmen nun auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheitsaspekte und Stadtentwicklung stärker berücksichtigen dürfen. Verkehrsfluss und Sicherheit müssen aber dennoch gewährleistet sein und nicht im Widerspruch zu der größeren Handlungsfreiheit der Kommunen stehen.
So sollen die bisher nur schwer überwindbaren bürokratischen Hürden bei der Einrichtung von Bus- und Fahrradstraßen abgebaut werden. Auch die Einrichtung von Tempo-30-Strecken auf stark frequentierten Schulwegen oder in der Nähe von Spielplätzen soll künftig einfacher werden. Verschiedene Interessenverbände fordern seit langem eine Anpassung der Straßenverkehrsgesetze. Die einfachere Schaffung von Anwohnerparkzonen ist in der Novelle ebenfalls vorgesehen.
Bundesverkehrsminister Wissing (FDP): „Bürokratie vermeiden“
Dr. Volker Wissing von der FDP zeigt sich als federführender Minister mit dem Abschluss der Verhandlungen zufrieden: „Wir haben nun eine Einigung, die den Interessen der Länder und des Bundes gerecht wird. Mit der Gesetzesänderung wollen wir das Straßenverkehrsgesetz den Bedürfnissen einer modernen Verkehrsplanung anpassen, indem neue Ziele aufgenommen werden. Wir vermeiden damit Bürokratie und erweitern die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen, ohne die Interessen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu vernachlässigen.“
ZDK-Hauptgeschäftsführer Scheel: „Miteinander bleibt auf der Strecke“
Dr. Kurt Christian Scheel, Leiter des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe, ist dagegen auch nach den erfolgreichen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss kein Fan des neuen Straßenverkehrsgesetzes. Er sieht die Belange von mittelständischen Betrieben zu wenig berücksichtigt, deren Mitarbeiter ein hohes Maß an Mobilität im Straßenverkehr für ihre Arbeit benötigten. Die Reform sei „absolut am Lebensalltag der Bevölkerung vorbeigedacht“.
Deutsche Umwelthilfe: „Eine vertane Chance"
Für die Deutsche Umwelthilfe ist die Reform des Straßenverkehrsgesetzes keine Erfolgsstory. Es handele sich vielmehr um eine verpasste Gelegenheit, die Mobilitätswende konsequent anzugehen: „Nach monatelangem Warten hat sich an der Reform des Straßenverkehrsgesetzes faktisch nichts geändert […]. Ein echter Paradigmenwechsel hin zu Klimaschutz und lebenswerten Städten bleibt aus: Weder steht im Gesetz die Vision Zero noch werden gesetzliche Grundlagen für die digitale Parkraumkontrolle sowie eine soziale Staffelung der Parkgebühren geschaffen. Die von uns geforderte Regelgeschwindigkeit von Tempo 30 innerorts fehlt.“
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Quellen: spiegel.de, adac.de, mdr.de