Tempowarner, Blackboxes und Alkohol-Wegfahrsperren
Das Auto fährt und liest mit: Wer nach dem 7. Juli 2024 einen neuen Pkw kaufen möchte, muss sich auf einige Änderungen einstellen. Denn an diesem Stichtag treten eine Reihe von EU-Vorschriften für Neufahrzeuge in Kraft, die die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen sollen. Laut Melanie Leier, Fachanwältin für Verkehrsrecht und Partneranwältin von Geblitzt.de, kommen auf Autofahrer neue Pflichten in Sachen intelligenter Tempowarner, Alkohol-Wegfahrsperre und Blackbox zu.
Smarte Tempowarner
Das Intelligent Speed Assist System (ISA) wurde entwickelt, um zu verhindern, dass ein Fahrzeug eine festgelegte Geschwindigkeitsgrenze überschreitet. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge müssen ab dem 7. Juli in der EU mit einem solchen „Tempowächter“ ausgestattet sein.
Das System zeigt nicht nur die aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen an. Es warnt die Autofahrer auch mit optischen und akustischen Signalen, wenn sie zu fix unterwegs sind: „In bestimmten Situationen kann das System auch automatisch die Geschwindigkeit verringern, wobei der Fahrer jederzeit die Kontrolle behält und das System übersteuern kann“, erklärt Rechtsanwältin Melanie Leier.
Intelligente Helferleine fürs Auto
Neben dem Geschwindigkeitswarner werden auch andere intelligente Assistenzsysteme in Neufahrzeugen vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Notbremsassistenten, die in der Lage sind, in Gefahrensituationen automatisch eine Vollbremsung einzuleiten.
Müdigkeitswarner hingegen sollen das Fahrverhalten überwachen und bei Anzeichen von Erschöpfung Warnsignale ertönen lassen. So lassen sich beispielsweise schwere Unfälle aufgrund von Sekundenschlaf verhindern.
Das ist auch bei sogenannten Spurhalteassistenten der Fall: Sie können schlimme Unfälle verhüten, indem sie bei ungewolltem Verlassen der Fahrbahn eingreifen und gegenlenken. Rückfahrassistenten sollen zudem dabei helfen, das Rangieren und Einparken sicherer und einfacher zu machen.
Es gibt zudem einen Mechanismus, der das dauerhafte Umgehen der Assistenten verhindern soll: „Diese Assistenzsysteme können grundsätzlich nicht dauerhaft abgeschaltet werden. Sie sind bei jedem Neustart des Autos wieder aktiviert und können immer nur für die einzelne Fahrt deaktiviert werden“, weiß Melanie Leier.
Alkohol-Zündschlosssperren
Bei den sogenannten Alkolocks wird eine Wegfahrfahrsperre mit einer Atemalkoholmessung kombiniert. Ziel dieser Geräte ist es, durch eine Zündsperre das Fahren unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Vor Antritt der Fahrt muss in ein Messgerät gepustet werden. Ist der Promillewert zu hoch, verweigert das Fahrzeug das Starten des Motors.
„Ab Juli müssen Hersteller eine Schnittstelle in ihre Wagen einbauen, über die ein solches Alkolock-System nachgerüstet werden kann. Die Maßnahme wird wahrscheinlich insbesondere in Carsharing-Fahrzeugen zur Anwendung kommen. Es ist bisher nicht vorgesehen, dass jeder Autofahrer vor der Fahrt einen Alkoholtest durchführen muss“, stellt Verkehrsrechtsexpertin Melanie Leier klar.
Blackboxes – das Auto liest mit
Früher war die Blackbox vor allem von Flugzeugabstürzen bekannt. Der Flugschreiber kann als Aufzeichnungsgerät mit Peilsender Aufschluss über den Unfallhergang und das Verhalten der Besatzung geben. Ab dem 7. Juli wird auch jeder Neuwagen einen solchen „stillen Zeugen“ mit an Bord haben: Pkw müssen dann ab Werk mit Blackboxes, auch Event Data Recorder (EDR) genannt, ausgestattet sein. Wie im Flieger werden bei einem Unfall relevante Daten wie Geschwindigkeit, Bremsvorgänge und Airbag-Auslösungen aufgezeichnet, um den Hergang besser nachvollziehen zu können.
„Der Zugriff auf diese Daten ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Fahrers möglich, es sei denn, es liegt eine gerichtliche Anordnung vor“, erklärt Melanie Leier. Ziel dieser Maßnahme ist die Verbesserung der Unfallanalyse und damit die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr.
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