Das sind die Must-haves in Österreich, Italien, Frankreich, Spanien und der Schweiz
Roadtrip gen Süden? Egal, wohin die Autoreise in diesem Sommer geht - je nach Zielort im europäischen Ausland oder der Schweiz müssen Urlauber bestimmte Gegenstände im Fahrzeug mitführen. Welche das genau sind und welche Regelungen Österreich, Italien, Frankreich, Spanien sowie der Schweiz noch gelten, können Sie hier nachlesen.
Österreich – fast wie daheim
Im Land unserer südlichen Nachbarn müssen deutsche Autofahrer nicht allzu viel beachten. Die Regeln sind fast dieselben wie in Deutschland. Es gibt aber auch eine Ausnahme: Wer Ladung mit sich führt, die mehr als einen Meter aus dem Fahrzeug herausragt, muss diese mit einer 25 x 40 Zentimeter großen weißen Tafel mit rotem reflektierendem Rand versehen. Eine generelle Warntafelpflicht besteht in der Alpenrepublik aber nicht.
Schweiz – Umweltplakette nicht vergessen
Apropos Alpenrepublik: Auch in der Schweiz sind die Vorschriften überschaubar. Prinzipiell sollte man bei einem Besuch der Eidgenossen Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I, ein Warndreieck und je nach Zielkanton- oder Gemeinde auch eine Umweltplakette mit sich führen. In der Schweiz gibt es in der Innenstadt von Genf sowie in weiteren Gemeinden in der Nähe temporäre Umweltzonen, die bei erhöhter Luftverschmutzung in Kraft treten. Kfz mit grauer oder ohne Umweltplakette dürfen dann nicht einfahren.
Italien – hier wird’s komplizierter
Noch etwas weiter südlich werden die Vorschriften in Bella Italia anspruchsvoller. Autofahrer sollten hier Führer- und Fahrzeugschein, ein Warndreieck, eine Warnweste und unter bestimmten Umständen auch eine oder mehrere Warntafeln oder einen Kindersitz dabeihaben.
Jede über den hinteren Teil des Pkw hinausragende Ladung muss mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Nimmt die Ladung die gesamte Breite des Kfz ein, sind sogar zwei Tafeln je rechts und links Pflicht. Laut ADAC werden hier Verstöße mit mindestens 87 Euro Geldstrafe sanktioniert.
Obacht, wer Fahrräder in den Stiefelstaat mitnehmen will: Nach der italienischen Straßenverkehrsordnung darf die Ladung zwar grundsätzlich in der Breite jeweils 30 Zentimeter über die Rücklichter hinausragen. Das gelte aber nicht mehr für „schwer erkennbare Ladungen“, wozu neuerdings auch Drahtesel gehören. Sie dürfen nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst.
Zu guter Letzt noch ein heißer Tipp für den Urlaub mit der ganzen Familie: Kleinkinder unter drei Jahren müssen in Italien einen Kindersitz mit integriertem Alarmsignal verwenden. Andernfalls drohen Geldbußen zwischen 83 und 333 Euro.
Frankreich – Warnwesten für alle
In Frankreich müssen folgende Gegenstände mit an Bord sein: Führerschein und Fahrzeugschein sowie ein Warndreieck. Warnwesten müssen zudem sogar für alle Insassen vorhanden sein.
Ragt das Gepäck mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck hinaus, muss eine reflektierende Warntafel angebracht werden, die bei schlechten Sichtverhältnissen noch um ein aus 150 Metern erkennbares rotes Licht ergänzt werden muss.
Vergessen Sie auch in Frankreich nicht die Umweltplakette mit dem Namen Crit’Air-Vignette. Sie ist in ganz Frankreich gültig und muss online beim französischen Umweltministerium (Ministère de l'Environnement) bestellt werden. Wer sie vergisst, zahlt mindestens 68 Euro Strafe.
Spanien – rot-weiß schraffiert
Auch in Spanien ist bei überstehender Ladung eine Kennzeichnung erforderlich, die rot-weiß schraffiert sein muss. Wie in Italien, müssen auf der iberischen Halbinsel sogar zwei Tafeln je links und rechts angebracht werden, sofern die Ladung die gesamte Breite des Kfz einnimmt. Andernfalls drohen Geldstrafen in Höhe von mindestens 200 Euro.
Ansonsten brauchen Auto-Urlauber in Spanien Führerschein und Zulassung, Warndreiecke, eine Warnweste sowie eine oder mehrere Warntafeln.
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Quellen: spiegel.de, adac.de, adac.de