Fraktionsvize Bilger (CDU) wirft Grünen „autofeindliche Grundhaltung“ vor
Anstiftung zum Anschwärzen? Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bietet auf ihrer Homepage Unterstützung beim Verpetzen lärmiger Kraftfahrzeuge an – und erhält dafür Unterstützung vom grünen Bundesumweltministerium. Dem will Fraktionsvize Steffen Bilger von der CDU einen Riegel vorschieben und fordert, der Lobbyorganisation die Förderung zu streichen.
Mitbürger melden gegen den Lärm?
Für Jürgen Resch, Geschäftsführer der DUH, ist das Anschwärzen von Autofahrern bei den Behörden kein Verpetzen: „Das ist einfach Notwehr“, so der Umwelt-Lobbyist. Gemeinsam mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) bietet Reschs Verein Tools und Informationen zum Melden lärmender Autos bei den Behörden an.
Im Rahmen einer sogenannten „Mitmachaktion gegen Lärmspitzen“ rät die DUH Betroffenen, diverse Eckdaten von Fahrzeug und Halter zu notieren und an das Ordnungsamt oder die Online-Dienststellen der Polizei weiterzugeben.
Grünes Bundesumweltministerium ist mit an Bord
Dass diese Kampagne auch noch von der Ampelregierung finanzielle Unterstützung erhält, versetzt konservative Politiker in Erregung. Sie fordern, den Klimaschützern die Gelder zu streichen.
Für den stellvertretenden Fraktionschef der CDU im Deutschen Bundestag, Steffen Bilger, ist der Schulterschluss zwischen Ministerium und Umweltlobby ein Skandal: „Ich halte es für inakzeptabel, dass der Bund die Petz-Kampagne der Deutschen Umwelthilfe finanziert.“
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Christdemokraten geht hervor, dass das Umweltministerium bis 2026 rund 84.000 Euro für die Kampagne „Ruhe, bitte“ bereitstellen will. Insgesamt soll die Umwelthilfe in diesem Zeitraum rund 1,5 Millionen Euro für neun Projekte erhalten.
Während die Mittel aus dem Bundeshaushalt immer knapper werden, beziehungsweise „in Zeiten, in denen die öffentliche Hand jeden Euro zweimal umdrehen sollte, müsste so etwas eigentlich sofort gestoppt werden“, fordert Bilger und wirft dem Ministerium unter Führung von Steffi Lemke eine „autofeindliche Grundhaltung“ vor.
Rechtfertigt Straßenlärm das Anschwärzen von Mitbürgern?
Die Deutsche Umwelthilfe fordert schon seit langem eine „Regelgeschwindigkeit“ von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften. Mit der im letzten Monat durch den Vermittlungsausschuss gehievten Reform des Straßenverkehrsgesetzes wurden die Hürden für die Einrichtung von Tempo-30-Strecken tatsächlich gesenkt.
Aus Sicht der Lobbyorganisation ist aber auch Straßenlärm ein gravierendes Problem für die Gesundheit der betroffenen Bürger. Laut Vereinschef Resch verharren die Behörden in Passivität, wenn Kraftfahrzeuge die Grenzwerte für Lärm überschreiten.
Aber rechtfertigt das, eben jene Mitbürger mit Namen und am besten noch inklusive Halteranschrift bei den Behörden zu „verpfeifen“? Vieles erinnert hier an den neurotischen Charakter eines Kontrolletis, der im signalfarbenen Neondress durch deutsche Großstädte tingelt, um jeden noch so kleinen Halte- oder Parkverstoß zur Anzeige zu bringen. Nur dass der tatsächlich zugibt, dass es sich um eine Denunziation oder klassisches Verpetzen handelt und nicht um „Notwehr“.
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Quelle: rp-online.de