Grundsätzlich ist das Parken an öffentlichen Straßen nicht tabu – solange dort kein ausgewiesenes Parkverbot besteht. Doch das kommt schneller, als man denkt. Wird zum Beispiel tags darauf ein temporäres Park- oder Halteverbot eingerichtet, hat der betroffene Fahrer das Nachsehen und muss unter Umständen die Abschleppkosten und ein Bußgeld zahlen. Wie man einen „nachträglichen“ Parkverstoß vermeiden kann, erfahren Sie hier.
Ursachen für zeitversetztes Parkverbot
Dass ein eigentlich parkfreundlicher Bereich über Nacht eine Parkverbotszone wird, kann mehrere Gründe haben. Dazu gehören Baumaßnahmen an der Straße oder an angrenzenden Gebäuden, die Verlegung von einer Bushaltestelle, die Straßenreinigung mit einer Kehrmaschine oder auch der Antrag auf ein Parkverbot bei der Behörde durch einen Anwohner.
Die 72-Stunden-Frist
Damit jedoch dem Autofahrer ausreichend Zeit bleibt, das Fahrzeug zu entfernen, gewährt der Gesetzgeber eine Frist von 72 Stunden. Das bedeutet, die zuständige Behörde muss die Parkverbotsschilder mindestens drei Tage vor dem Geltungszeitraum aufstellen. Wer danach noch nicht umgeparkt hat, muss damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird. Bitte auch beachten: Die Frist kann abhängig vom Wohnort des Betroffenen variieren.
Gebot der Rücksichtnahme
Eine Pflicht, den Fahrer schriftlich oder telefonisch über das sich anbahnende Parkverbot in Kenntnis zu setzen, besteht hingegen nicht. Auch die Anfechtung der Bußgeldvorwürfe ist in diesen Fällen wenig erfolgversprechend. So stellten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in einem Urteil (3 C 25.16) im Mai 2018 fest: „Das Vertrauen in die Möglichkeit des dauerhaften Parkens eines Fahrzeugs an einer konkreten Stelle im öffentlichen Verkehrsraum ist wegen der im Straßenverkehr erforderlichen gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 Abs. 1 StVO) von vornherein beschränkt.“
Maßnahmen zur Knöllchen-Abwehr
Verkehrsteilnehmer, die ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum am Straßenrand parken wollen, sollten demnach alle drei Tage kontrollieren, ob inzwischen ein entsprechendes Hinweisschild angebracht worden ist. Auch kann man sich bei der Stadt darüber informieren, ob bestimmte temporäre Halte- und Parkverbote in Planung sind.
Wer sein Auto dringend über einen längeren Zeitraum hinweg abstellen muss, aber keinen eigenen Parkplatz hat, muss auf die Suche nach Alternativen gehen. Wird man im Familien- und Bekanntenkreis nicht fündig, muss man wohl oder übel Geld in die Hand für eine Stellplatzmiete nehmen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
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Quelle: msn.com