• Lesedauer:4 min Lesezeit

Bundes­ver­kehrs­mi­nister Wissing fordert „Ende der Anti-Auto-Politik aus Brüssel“

Alarm­stufe Rot im Verkehrs­ressort: Minister Volker Wissing (FDP) befürchtet, dass rund 8,2 Millionen Diesel­fahr­zeuge in Deutschland rückwirkend ihre Zulassung verlieren könnten. Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das bisherige Prozedere zur Schad­stoff­messung für nichtig erklären, müssten in Deutschland und der EU Millionen Fahrzeuge still­gelegt werden. In einem Brand­brief wendet er sich daher an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).

Vorgezogenes Verbrenner-Aus? Millionen Fahrzeuge von Stilllegung bedroht
Anali­sis­gadgets / shutterstock.com

Neue und alte Schad­stoff­tests sorgen für Unsicherheit

In den Verfahren am EuGH (C-251/23 und C-308/23) geht es unter anderem um die Einhaltung der Grenz­werte bei Euro-5- sowie Euro-6-Dieselfahrzeugen. Konkret wird verhandelt, ob die veraltete Testnorm NEFZ („Neuer Europäi­scher Fahrzyklus“) zur Messung des Schad­stoff­aus­stoßes von Neuwagen auch weiterhin bei bereits zugelas­senen Fahrzeugen Gültigkeit besitzt.

Denn das Verfahren wurde eigentlich im Mai dieses Jahres durch ein neues Prozedere mit dem Kürzel WLTP („Worldwide Harmo­nised Light Vehicle Test Procedure“) abgelöst. Dieses wird nicht mehr ausschließlich in statio­nären Testzentren, sondern auch unter realen Fahrbe­din­gungen durch­ge­führt und beinhaltet auch einen Abgastest mit dem Kürzel RDE („Real Drive Emissions“).

Dazu gehören beispiels­weise Volllast­fahrten mit Steigung, für die das Auto vollbe­laden bergauf fährt, seine maximale Leistung ausschöpft und dementspre­chend mehr Schad­stoffe ausstößt.

Wissing „in großer Sorge“

Der Bundes­ver­kehrs­mi­nister befürchtet nun, dass die Entscheidung des EuGH im November die Zulas­sungen aller unter NEFZ geprüften Fahrzeuge rückwirkend infrage stellen wird. Denn die neuen Prüfver­fahren seien „nach derzei­tigem Stand der Technik nicht umsetzbar und würde damit für die in Verkehr befind­lichen Fahrzeuge eine nicht reali­sierbare nachträg­liche Anfor­derung darstellen“, zitiert bild.de aus Wissings Brief an die Kommis­si­ons­prä­si­dentin von der Leyen.

Würden die stren­geren Verfahren durch­ge­setzt, hätte das erheb­liche Folgen für Deutschland und die gesamte Europäische Union, weil dann alle Euro-5-Genehmigungen rückwirkend erlöschen würden. Auch Konse­quenzen für Teile der Euro-6-Flotte seien nicht ausge­schlossen. Millionen von Fahrzeugen drohe damit die Stilllegung.

Das will der liberale Politiker abwenden und hat sich für ein gemein­sames Vorgehen von EU-Kommission und Mitglieds­staaten ausge­sprochen: „Eine Lösung könnte darin bestehen, in den fraglichen Vorschriften noch vor der Entscheidung des EuGH eine Klarstellung vorzu­nehmen.“ Wissing kündigte an, dass das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium einen entspre­chenden Vorschlag erarbeiten werde.

ADAC und Autobauer fordern Klarstellung

Derweil hat eine Sprecherin des ADAC das Bedro­hungs­sze­nario von Still­le­gungen zurück­ge­wiesen. Für zum Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme ordnungs­gemäß zugelassene Kfz gelte der Bestands­schutz: „Änderungen im Messver­fahren bei der Typge­neh­migung eines Kfz zu einem späteren Zeitpunkt können nach Auffassung von ADAC-Juristen nicht rückwirkend Anwendung finden.“ Eine nachträg­liche Unter­sagung des Betriebs gehe daher an der Realität vorbei.

Dem stimmt die Präsi­dentin des Verbands der Deutschen Automo­bil­in­dustrie (VDA), Hildegard Müller, zu: „Rückwir­kende Anwen­dungen neuer Verfahren und Maßstäbe wären ohnehin ein Verstoß gegen den Grundsatz des Rückwir­kungs­verbots und das Rechts­staats­prinzip im EU- und deutschem Verfas­sungs­recht.“ Auch sie fordert eine rasche Klarstellung der EU-Kommission zur Zulassung älterer Dieselfahrzeuge.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: bild.de, focus.de, tagesschau.de