Italienische Behörden dürfen wieder deutsche Halterdaten abfragen – auch rückwirkend
Italien darf wieder ahnden. Laut Informationen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) haben Deutschland und das südeuropäische Land eine Einigung erzielt, die den Austausch von Halter- und Fahrzeugdaten wieder in vollem Umfang ermöglicht. Nach einer fast einjährigen Blockade seitens der BRD müssen deutsche Autofahrer künftig damit rechnen, dass Verkehrsverstöße in Italien wieder konsequent verfolgt werden – auch rückwirkend. Inkasso-Firmen damit zu beauftragen, ist aber nach wie vor nicht erlaubt.
Unbearbeitete Strafzettel bald in deutschen Briefkästen?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Gesamtsumme der liegen gebliebenen Strafzettel im Millionenbereich bewegt. Allein in der bei deutschen Touristen beliebten Region Südtirol sollen rund 4.000 Knöllchen im Wert von etwa 230.000 Euro bisher nicht bearbeitet worden sein. Das wird sich nun ändern und auch die Sommer-Souvenirs 2023 aus Rom, Bozen, Florenz oder Turin können noch in deutsche Briefkästen flattern.
Auskunftssperre des KBA wieder aufgehoben
Wie das KBA mitteilte, hat Italien nun wieder Zugang zum Eucaris-System (European Car and Driving Licence Information System), mithilfe dessen in der EU Fahrzeug- und Halterdaten aufgrund von Verkehrsverstößen ausgetauscht werden.
Das KBA hatte Italien im Juli 2023 ausgeschlossen, nachdem der flämische Abgeordnete Michael Freilich aus Belgien aufgedeckt hatte, dass der Stiefelstaat Teil eines Datenskandals war. Dieser bestand darin, dass eine Kontaktstelle des europäischen Halterdatenaustauschs CBE („Cross Border Enforcement“) in Italien auf illegalem Wege massenhaft Personendaten an ein Londoner Inkassounternehmen weitergab.
Laut Verkehrsminister Matteo Salvini der rechtspopulistischen Lega Nord habe es sich bei der Sperre aber nur um einen technischen Fehler gehandelt, der jetzt behoben sei. Auch Österreich und die Niederlande hatten sich dem Ausschluss Italiens angeschlossen.
Richtlinie ermöglicht EU-weite Verfolgung von Verkehrssündern
Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern wird in der EU-Richtlinie 2015/413/EU geregelt. Sie soll eine Gleichbehandlung aller Autofahrer in der Europäischen Union bei Verkehrsvergehen sicherstellen.
Verletzt jemand die Verkehrsregeln in Italien (z.B. durch Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken), kann die italienische Behörde einen Strafzettel ausstellen. Denn die zuständigen Bußgeldstellen sind nun wieder in der Lage, die Fahrzeughalter durch die Datenbank des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Deutschland zu identifizieren.
Inkasso-Eintreibung verstößt gegen Datenschutz
Was aber nicht geht, ist die grenzüberschreitende Eintreibung von Bußgeldern über Inkassounternehmen. Der ADAC weist darauf hin, dass viele Bußgeldbescheide aus Italien ein juristisches Nachspiel haben, weil die Behörden versuchen, das Geld auf diesem Wege einzutreiben.
Laut dem Automobilclub handelt es sich hierbei aber um einen klaren Verstoß gegen die Datenschutzverordnung: „Die Weitergabe personenbezogener Daten einer öffentlich-rechtlichen Behörde an ein privates Unternehmen halten wir für unzulässig. Eine Beteiligung privater Inkasso-Unternehmen ist hierzulande nicht vorgesehen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.“ Hinzu kommt, dass für die Vollstreckung von Geldbußen und Geldstrafen aus dem EU-Ausland grundsätzlich nur das Bundesamt für Justiz zuständig ist.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Quellen: tagesschau.de, spiegel.de